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Tagungsräume und Catering für 250 Teilnehmer in Mannheim

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
53119, Bonn
Veröffentlicht
Angebotsfrist
17.06.25
10.07.25, 09:30

Stichwörter

  • Tagungsräume
  • Catering
  • Verpflegung
  • Konferenz
  • Workshop
  • Veranstaltung
  • BMI
  • Plenarsaal

Zusammenfassung

Die Ausschreibung umfasst die Anmietung einer Veranstaltungsstätte in Mannheim für die Kommunaltagung des Bundesministeriums des Innern 2025. Gesucht wird eine Location, die vom 03. bis 04. November 2025 zur Verfügung steht und mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Hauptbahnhof Mannheim innerhalb von 30 Minuten erreichbar ist. Die Leistung beinhaltet die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Mobiliar, Catering sowie Konferenz- und Bühnentechnik für bis zu 250 Teilnehmende und 50 Aktive. Die Veranstaltungsstätte soll einen Plenarsaal, separate Workshopräume, eine Ausstellungsfläche und einen Speisen- und Pausenraum bieten.

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ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    17.06.25


  • Heute
    24.06.25


  • Abgabefrist
    10.07.25


  • Veröffentlichungsende
    10.07.25


  • Bindefrist
    08.08.25


  • Laufzeitbeginn
    02.11.25


  • Laufzeitende
    04.11.25

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:NATIONAL
Vergabeverordnung:UVgO
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels
Verpflegungsdienste
Erfüllungsort:Mannheim, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch

LOSE

LOT-0000: Anmietung von Tagungsräume und Verpflegung für das BMI

Anmietung von Tagungsräumen einschließlich Mobiliar und Technik sowie Verpflegung für BMI-Veranstaltung mit bis zu 250 Teilnehmern


VORAUSSETZUNGEN

Rechtlich:
  • Mit dem Angebot ist als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe einzureichen.
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI
  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
Sonstige:
  • Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.

DOKUMENTE

DateinameKategorieDateigrößeInhalt
Vergabeunterlagen
1 Datei
_Hinweise von der e-Vergabe.txt
1.08 KB

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