Stromversorgungs- und Ladeinfrastruktur für Batteriebusse
Auftraggeber
Verkehrsbetrieb Wilhelm Schäpers GmbH & Co. KG
48356, Nordwalde
Veröffentlicht
Angebotsfrist
14.05.25
11.07.25, 10:00
Stichwörter
Ladeinfrastruktur
Batteriebusse
Stromversorgung
E-Mobilität
ÖPNV
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Beschaffung von Stromversorgungs- und Ladeinfrastruktur für Elektrobusse. Dies beinhaltet die technische Projektierung und Planung, den Bau, die Lieferung, die Errichtung, die Installation, die Inbetriebnahme und die Übergabe der gesamten Infrastruktur. Der Lieferumfang erstreckt sich von der Netzübergabe der Mittelspannung bis zum Kontaktsystem zum Fahrzeug und umfasst u.a. den Netzanschluss an die Mittelspannung, eine Kompaktstation, Ladegeräte, Ladepunkte, Kabelverbindungen, eine Traversenkonstruktion, eine Unterverteilung, CEE-Steckdosen, ein Not-Aus-System, ein Diagnosesystem und ein Lademanagementsystem. Die Ausführungsplanung und Lieferdokumentation sind ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Beschaffung von Stromversorgungs- und Ladeinfrastruktur zur Ladung von Batteriebussen. Der Auftragnehmer (AN) ist für die technische Projektierung und Planung, den Bau, die Lieferung, die Errichtung, die Installation, die Inbetriebnahme sowie die ordnungsgemäße Übergabe der gesamten Stromversorgungs- und Ladeinfrastruktur verantwortlich. Der Lieferumfang beinhaltet alle notwendigen Komponenten und Leistungen von der Netzübergabe der Mittelspannung bis zum Kontaktsystem zum Fahrzeug.
Zu den geforderten Bestandteilen gehören der Netzanschluss an die Mittelspannung, eine Kompaktstation inklusive Stromversorgungsinfrastruktur, Ladegeräte zur Versorgung der Ladepunkte, eine Umhausung für die Ladegeräte, acht Ladepunkte, sämtliche Kabelverbindungen, eine Traversenkonstruktion in der Halle, eine Unterverteilung in der Halle, die Installation von zwei zusätzlichen CEE-Steckdosen, die Ausführungsplanung, die Lieferdokumentation, der Transport und die Anlieferung aller Komponenten, die Montage und Inbetriebnahme der gesamten Infrastruktur, alle notwendigen baulichen Maßnahmen, die Strom- und Energiebezugserfassung, ein Not-Aus-System, ein Diagnosesystem und ein Lademanagementsystem.
Der AN hat Ausführungspläne zu erstellen und aktuell zu halten sowie Bedienungs-, Wartungsanleitungen und Bestandspläne anzufertigen und zu übergeben. Eine abschließende Dokumentation ist erforderlich, die dem Auftraggeber (AG) den Betrieb und die Bedienung der Ladeinfrastruktur ermöglicht. Die Dokumentation umfasst u.a. die vollständige Dokumentation des technischen Lieferumfangs, alle nötigen Dokumente zum Erreichen einer Betriebserlaubnis, Zulassungsdokumentation, Hersteller-Konformitätserklärungen, Dokumente zur Betriebsführung, Gefährdungsbeurteilung, Übersichtsschemata, Komponenten- und Bauteillisten sowie Anordnungspläne der Ladegeräte.
Der Netzübergabepunkt zum Mittelspannungsnetz befindet sich an der östlichen Seite des Grundstücks. Der Netzanschluss am Netzübergabepunkt ist vom AN durchzuführen, wobei eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber erfolgen muss. Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers sind zu erfüllen. Jegliche erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Errichtung der Kompaktstation sind vom AN durchzuführen. Der AN ist für das Erstellen der Kabelgräben und die Verlegung der Niederspannungskabel verantwortlich. Die Kompaktstation muss gleichzeitig als Übergabestation an das öffentliche Stromnetz dienen. Die zu liefernden Systeme müssen den gängigen Vorschriften, Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die Station ist in einer platzsparenden und robusten Bauart zu errichten, wobei die Lärmemissionen die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten dürfen. Die Station ist mit einer integrierten Beleuchtungsanlage und Steckdosen auszustatten. Die Mittelspannungstechnik umfasst alle Anlagen und Komponenten, die für den Netzanschluss und die Versorgung der nachgelagerten Systeme erforderlich sind. Die MSSA muss über ausreichend Felder verfügen und zusätzliche Abgangsfelder für eine spätere Erweiterung vorhanden sein. Ein Mittelspannungs-Niederspannungs-Transformator ist zu integrieren, der die EU-Ökodesign-Richtlinie erfüllt und ausgangsseitig eine dreiphasige Niederspannung von 400 VAC bereitstellt. Ein Niederspannungsgerüst ist zu integrieren, das mindestens zehn Niederspannungsabgänge aufweist. Eine gesamtanlagenbezogene Erdungsanlage sowie eine Überspannungs- und Blitzschutzanlage sind zu installieren. Der Bieter muss eine Option zur Erweiterung der Kompaktstation auf eine 2-MVA-Kompaktstation anbieten.
Der AN hat eine ausreichende Anzahl an Ladegeräten zu liefern und zu errichten, die die Ladepunkte zur Nachladung der Elektrobusse versorgen. Die Ladetechnik muss die Leistung bedarfsgesteuert auf Ladepunkte verteilen können und mit den Fahrzeugen des AG kompatibel sein. Die Ladegeräte sind einzeln oder in Gruppen auf Unterkonstruktionen zu installieren und mit einer Umhausung zu versehen, die als Schallbarriere dient. Die Gehäuse der Ladegeräte müssen mindestens die Schutzart IP54 sowie den IK-Stoßfestigkeitsgrad 10 besitzen und mit einem Display zur Überwachung des Ladevorgangs ausgestattet sein. Eine Lüftung und Klimatisierung der Ladegeräte ist vorzusehen. Die Niederspannungskabelzuführung muss von unten erfolgen. Eine sichere Trennung eines Ladepunkts vom Fahrzeug ist mittels eines DC-Leistungsschalters zu realisieren. Es ist eine Isolationsüberwachung einzusetzen. Die stromübertragenden Kontakte der Ladepunkte müssen im nicht kontaktierten Zustand spannungsfrei sein. Die zugesicherten Wirkungsgrade der Ladegeräte sind anzugeben. Die Verbindung muss gemäß CCS Combo 2 erfolgen. Die Kommunikation zur Ladung ist gemäß ISO 15118 sicherzustellen. Für die Kommunikation mit einem Vorsystem ist eine Kompatibilität zum OCPP-Standard sicherzustellen. Der Betrieb der Ladeinfrastruktur muss autark möglich sein. Das Ladegerät muss mit einer Eigendiagnose ausgestattet werden.
Es müssen acht Ladepunkte für die Nachladung der Batteriebusse geschaffen werden, die über eine Steckerverbindung gemäß CCS-Combo 2 verfügen. An allen Ladepunkten muss eine vollständige Ladung inklusive Erhaltungsladung durchführbar sein. An jedem Ladepunkt muss eine Ladeleistung von mind. 150 kW möglich sein, wobei Gleichzeitigkeiten zu berücksichtigen sind. Der Lieferumfang umfasst sämtliche Kabel und deren Befestigungen. Die Kabelführung ist unterirdisch auszuführen. Für jeden Ladepunkt ist ein PLC-Satellit und ein Kabelhaltesystem vorzusehen. Die Ladebereitschaft jedes Ladepunktes muss durch ein Ampelsystem signalisiert werden. Innerhalb der Halle ist eine Traversenkonstruktion zu errichten, die eine ausreichende Traglast aufweist und vibrations- und stoßfest ist. Eine Unterverteilung in der Halle ist zu liefern und zu installieren, die für die Versorgung von zwei CEE-Steckdosen ausgelegt ist. An der westlichen Hallenseite sind zwei CEE-Steckdosen zu installieren.
Es ist ein Konzept zur Strom- und Energiebezugserfassung zu implementieren, das die Strom- und Energiebezugsmengen beim Netzanschluss Mittelspannung, an der Niederspannungshauptverteilung sowie an jedem Ladepunkt erfasst. Die Zählerstände müssen automatisiert und digital erfasst werden. Die Stromzähler müssen eichrechtskonform und fernauslesbar sein. An allen Ladepunkten müssen mengenbasierte Verbrauchsabrechnungen je Fahrzeug möglich sein. Es ist ein Not-Aus-System vorzusehen, das alle Komponenten strom- und spannungsfrei schalten kann. Zum Monitoring und zur Überwachung der Ladetechnik ist ein Diagnosesystem zu liefern. Für das Monitoring und die Steuerung der Ladegeräte ist ein Lademanagementsystem bereitzustellen, das Cloud-basiert sein muss und die Anforderungen der VDV Schrift 261 erfüllt. Die Lauf- und Funktionsfähigkeit des Lademanagementsystems ist für 12 Jahre sicherzustellen.