Die Ausschreibung umfasst verschiedene technische Regelwerke, allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) und Rund-Erlasse des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, die bei Straßenbauprojekten zu beachten sind.
Dies beinhaltet Regelungen zur Verkehrsführung und Verkehrssicherheit, Erd- und Grundbauarbeiten, Oberbaukonstruktionen, Mineralstoffe im Straßenbau, Asphalt- und Betonstraßenbau, Pflasterarbeiten sowie Ingenieurbauwerke.
Des Weiteren werden Lärmschutzmaßnahmen, Landschaftsbauarbeiten und die Verkehrsbeeinflussung berücksichtigt.
Zusätzlich sind weitere Regelwerke und Erlasse zur Verwertung von Straßenausbaustoffen, Recycling-Baustoffen, umweltverträglichen mineralischen Ersatzbaustoffen, Stahlwerkslagerschlacke, Straßenvermessung und Griffigkeitsmessungen im Straßenbau enthalten.
Die Ausschreibung beinhaltet auch die Baumpflege und -fällungen entlang der L-Straße in Ludwigsfelde für die Jahre 2025-26.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst eine umfassende Zusammenstellung von technischen Regelwerken, allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) und Rund-Erlassen des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, die bei der Planung und Durchführung von Straßenbauprojekten im Land Brandenburg zu beachten sind.
Im Bereich der Verkehrsführung und Verkehrssicherheit werden Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21), zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) sowie technische Lieferbedingungen für verschiedene Absperr- und Leitelemente gefordert.
Des Weiteren sind Regelungen für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Markierungen auf Straßen (ZTV M 13), passive Schutzmaßnahmen und technische Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen enthalten.
Im Erd- und Grundbau sind zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB17), Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB 12), Bodenmaterialien und Baustoffe (TL BuB E-StB 20/23), Entwässerungseinrichtungen (ZTV Ew-StB 14), Geokunststoffe (TL Geok E-StB 19) sowie Richtlinien für die Entwässerung von Straßen (REwS) und bautechnische Maßnahmen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) zu berücksichtigen.
Der Oberbau wird durch Richtlinien für die Standardisierung (RStO 12/24) und rechnerische Dimensionierung von Asphalt- (RDO Asphalt 09/24) und Betondecken (RDO Beton 24) geregelt.
Für Mineralstoffe im Straßenbau gelten zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Schichten ohne Bindemittel (ZTV SoB-StB 20) sowie technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische (TL SoB-StB 20) und Gesteinskörnungen (TL Gestein-StB 04/23).
Im Asphaltstraßenbau sind technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen (TL Bitumen-StB 25), Asphaltmischgut (TL Asphalt-StB 07/13) und gebrauchsfertige Viskositätsveränderte Bitumen (TL VBit-StB 22) sowie zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07/13) und die bauliche Erhaltung (ZTV BEA-StB 09/13) relevant.
Für Betonstraßen sind zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (ZTV Beton-StB 07) sowie technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische (TL Beton-StB 07) und flüssige Beton-Nachbehandlungsmittel (TL NBM-StB 09) zu beachten.
Im Bereich Pflaster sind zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen (ZTV Pflaster-StB 20) und technische Lieferbedingungen für Bauprodukte (TL Pflaster-StB 06/15) relevant.
Für Ingenieurbauten gelten technische Lieferbedingungen und technische Prüfvorschriften (TL/TP-ING, Ausgabe 2022/01), Richtzeichnungen (RiZ-ING, Ausgabe 2023/12), zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien (ZTV-ING, Ausgabe 2023/12), Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung (RE-ING, Ausgabe 2023/03) und Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen (RAB-ING, Ausgabe 2023/01) sowie ein Merkblatt für die Bauüberwachung (M-BÜ-ING, Ausgabe 2023/12).
Der Lärmschutz wird durch Richtlinien (RLS-19) und zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen (ZTV-Lsw 22) geregelt.
Im Landschaftsbau sind Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB 2023), zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten (ZTV La-StB 2018) und Baumpflegearbeiten (ZTV Baumpflege 2017) sowie technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (TL-Baumschulpflanzen 2020) zu beachten.
Die Verkehrsbeeinflussung wird durch Richtlinien für Wechselverkehrszeichen (RWVZ und RWVA), technische Lieferbedingungen für Streckenstationen (TLS 2012) und Hinweise für dynamische Wegweiser mit integrierten Stauinformationen (dWiSta-Hinweise 2004) geregelt.
Weitere Regelwerke und Erlasse betreffen die Verwertung von Straßenausbaustoffen, Recycling-Baustoffe (BTR RC-StB 14), umweltverträgliche mineralische Ersatzbaustoffe (RuA-StB 23), Stahlwerkslagerschlacke (BTL SWLS-StB), Straßenvermessung (RAS-Verm und ZTV Verm-StB 01) und Griffigkeitsmessungen im Straßenbau (TP Griff-StB (SRT)).
Zusätzlich beinhaltet die Ausschreibung die Baumpflege und -fällungen entlang der L-Straße in Ludwigsfelde für die Jahre 2025-26.