Rahmenvertrag Entwässerung Straßenmeisterei Diemitz - Merseburg
Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd
06130, Halle (Saale)
Veröffentlicht
Angebotsfrist
06.05.25
03.06.25, 08:00
Stichwörter
- Entwässerung
- Bankettarbeiten
- Grabenprofilierung
- Durchlässe
- Straßenmeisterei
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst einen Rahmenvertrag zur Beseitigung von witterungs- und unfallbedingten Schäden am Straßenkörper und Straßenseitenraum im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeistereien Diemitz und Merseburg. Die Leistungen umfassen die Beseitigung von Schäden an Durchlässen, gegebenenfalls deren Ersatzneubau, das Abfräsen und Wiederherstellen von Asphaltbelägen im Bereich der Durchlässe sowie Pflasterarbeiten. Weiterhin sind Bankettarbeiten, Grabenprofilierungen und die Entsorgung von Bankett- und Aushubmaterial Bestandteil der Ausschreibung. Im Bereich von Bundesstraßen ist der Asphalt generell mit einem Fertiger einzubauen.
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Beschreibung
Der Rahmenvertrag beinhaltet die Beseitigung von Schäden an Straßenkörpern und Straßenseitenräumen, die durch witterungsbedingte Ereignisse oder Unfälle entstehen.
Die auszuführenden Arbeiten umfassen die Beseitigung von Schäden an Durchlässen, einschließlich eines möglichen Ersatzneubaus, sowie das Abfräsen und die Wiederherstellung von Asphaltbelägen in den betroffenen Bereichen.
Pflasterarbeiten im Umfeld der Durchlässe sind ebenfalls Teil der Aufgabenstellung.
Zusätzlich sind Bankettarbeiten, wie das Abtragen und gegebenenfalls Auffüllen von Material, sowie Grabenprofilierungen erforderlich.
Das anfallende Bankettmaterial und der Grabenaushub müssen fachgerecht entsorgt werden.
Für Arbeiten an Bundesstraßen ist der Einbau von Asphalt mit einem Fertiger vorgeschrieben, unabhängig von der Größe der Asphaltfläche.
Die Baustelleneinrichtung und -räumung werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Einheitspreise der einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Die Verkehrssicherung gemäß RSA wird pro Einzelauftrag vergütet.
Es wird mit etwa 7 bis 10 Einzelaufträgen gerechnet, die jeweils örtlich zusammenhängende Leistungen umfassen und mehrere Tage dauern können.
Der Auftragnehmer erhält nach Zuschlagserteilung eine Übersicht der durchzuführenden Maßnahmen und erstellt einen Bauablaufplan mit dem Auftraggeber und der Verkehrsbehörde.
Die Einsatzorte befinden sich im Bundes- und Landesstraßennetz der Straßenmeistereien Diemitz und Merseburg.
Der Baubeginn eines jeden Einzelauftrages ist dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.
Anträge zur verkehrsbehördlichen Anordnung sind dem Auftraggeber sofort bei Antragstellung mitzuteilen.
Der Rahmenvertrag gilt für ein Jahr, wobei die Zuschlagssumme innerhalb des laufenden Kalenderjahres abzuarbeiten ist und der Vertrag im Folgejahr für Havarien bestehen bleibt.
Der Baubeginn muss spätestens 30 Kalendertage nach Erhalt des Einzelauftrags erfolgen.
Die Abrechnungsgrundlagen Fläche, Tonnage oder spezifisches Einbaugewicht werden vom Auftraggeber festgelegt.
Beim Einbau von Asphaltdeck-, Asphaltbinder- und/oder Asphalttragschicht sind alle Positionen mit einlagigem Einbau vorgesehen, wobei ein eventueller Profilausgleich in der jeweiligen Position enthalten ist.
Der Einbau der Asphaltschichten unter Vollsperrung soll über die ganze Fahrbahnbreite erfolgen, wobei bei Fahrbahnbreiten kleiner 8,00 m keine Mittelnaht erforderlich ist.
Jeder Einzelauftrag ist separat abzurechnen, wobei die Auftrags- und Einzelauftragsnummer anzugeben ist.
Über- bzw. Unterschreitungen des Mengenansatzes des Gesamtauftrages können zu einer neuen Preisvereinbarung führen.
Ein Aufmaß und eine Abnahme sind Voraussetzung für eine Abrechnung, wobei die Schlussrechnung innerhalb von 4 Wochen nach Endabnahme zu legen ist.
Rechnungen sind in 2-facher Ausführung dem Auftraggeber zu übergeben.
Es liegt im Ermessen des Auftraggebers, Leistungen nach Stundensätzen anzuordnen und zu vergüten.
Die verwendeten Baustoffe müssen den gültigen DIN-Vorschriften sowie den anderen gültigen Regelwerken entsprechen.
Die Verkehrssicherung des Baufeldes sowie die Umleitungsstrecken müssen mindestens einen Tag vor Beginn der Bautätigkeit aufgestellt und vom Auftraggeber abgenommen werden.
Die Kontrolle der Arbeitsstellensicherung erfolgt gemäß ZTV-SA und ist zu dokumentieren.
Die Einhaltung der Forderungen der ZTV SA 97, der StVO mit VwV und RSA ist zu beachten.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung06.05.25
- 11.05.25Heute
- Abgabefrist03.06.25
- 03.06.25Veröffentlichungsende
- Laufzeitbeginn15.07.25
- 14.07.26Laufzeitende
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Bauarbeiten
Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen)
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Erfüllungsort:Saalekreis, Sachsen-Anhalt, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.
VORAUSSETZUNGEN
Finanziell:
- Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (ohne Nachträge)
- Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Rechtlich:
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
Sonstige:
- Qualifikation des Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten (max. 4 Jahre alt)
- Nachweis über gütegesicherte Überarbeitung von Verkehrszeichen
- Ausgefüllte EFB-Preisblätter
- Erklärung über die Auskömmlichkeit der Preise
- Auflistung Firma für Verkehrszeichen-Beschriftung
- Verpreistes Leistungsverzeichnis in D84/X84 Format
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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Vergabeunterlagen | 1 Datei | |||
_Hinweise von der e-Vergabe.txt | 1.06 KB |
Weitere Ausschreibungen zu:

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