Montage und Lieferung von Schutzplanken in Fürth
Auftraggeber
Stadt Fuerth - Rf. V - Zentrale Vergabestelle
Fürth
Veröffentlicht
Angebotsfrist
25.05.25
17.06.25, 09:00
Stichwörter
- Schutzplanken
- Montage
- Lieferung
- Rahmenvereinbarung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst Zeitvertragsarbeiten für die Lieferung und Montage von Schutzplanken im Stadtgebiet Fürth für die Jahre 2025 und 2026. Dies beinhaltet die Baustelleneinrichtung, die Lieferung verschiedener Materialien wie Stahlschutzplankenholme, Verschraubungsmaterial, Stahlpfosten und Zubehör, sowie die Demontage und Montage von Schutzplanken. Es werden auch sonstige Arbeiten wie Dübelbohren und das Ausheben von Suchschlitzen ausgeschrieben. Die Arbeiten umfassen hauptsächlich die Behebung von Unfallschäden an Schutzplanken, wobei die demontierten Teile zu entsorgen sind.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst Zeitvertragsarbeiten im Bereich Straßenunterhalt für die Jahre 2025 und 2026, mit möglicher Verlängerungsoption. Der Schwerpunkt liegt auf der Behebung von Unfallschäden an Schutzplanken im Stadtgebiet Fürth. Die Gesamtaufträge werden in Teilaufträgen ausgeführt, wobei bei Sammelaufträgen die An- und Abfahrtspauschale nur einmal vergütet wird. Für jede Instandsetzung ist eine Einzelrechnung nach Aufmaß zu erstellen.
Die demontierten Teile sind vom Auftragnehmer (AN) zu entsorgen, wobei die Kosten in den Einheitspreisen enthalten sind. Die Preise umfassen alle Kosten für die Ausführung, einschließlich Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Frachten und Fuhrkosten innerhalb des Stadtgebiets, sowie die Entsorgung aller anfallenden Altstoffe. Bei reinen Lieferleistungen umfassen die Preise die Kosten für die Lieferung bis zur Verwendungsstelle oder einem Lager innerhalb des Stadtgebiets.
Die Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) müssen den einschlägigen DIN EN-Normen, Richtlinien und technischen Lieferbedingungen entsprechen. Leitpfosten sind gemäß den Hinweisen für senkrechte Leiteinrichtungen (HLB) und der DIN EN 12899 herzustellen. Nebenleistungen wie Erdarbeiten, zusätzliche Lochungen, Ermittlung von Neigungswinkeln und der Anschluss an bestehende Systeme sind in den Angebotspreisen zu berücksichtigen.
Der AN ist verpflichtet, die Arbeiten spätestens 3 Werktage nach Aufforderung aufzunehmen und zügig durchzuführen. Die Verkehrssicherung während der Reparaturarbeiten obliegt dem AN, wobei die Straßenverkehrsordnung und die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) einzuhalten sind. Die beschädigten Schutzplanken sind grundsätzlich in der ursprünglich angebrachten Art zu versetzen.
Bei der Lösung festsitzender Schrauben dürfen keine Schneidbrenner verwendet werden, und bei Reparaturen sind sämtliche Schrauben durch neue zu ersetzen. An Stellen, an denen die Zinkhaut unterbrochen wird, ist eine Kaltverzinkung vorzunehmen. Bei Pfosten mit Fußplatten sind unterschiedliche Neigungswinkel zu berücksichtigen, und bei Plattenpfosten sind die Dübel mittels Verbundanker (Klebedübel) neu zu befestigen.
Kleinteile wie Verschraubungen, Stütz- oder Decklaschen sind in den Einheitspreisen enthalten. Die De- bzw. Montage der Planken beinhaltet auch die jeweils benachbarten Stöße. Bei Plattenpfosten auf Betonbrückenbauwerken ist eine Neoprenplatte unterzulegen. Das Ausrichten der Schutzplanken wird nur vergütet, wenn die verdrückten Schutzplanken ohne Auswechseln der Pfosten gerichtet werden können.
In dringenden Ausnahmefällen ist das Holmende durch eine provisorische Absenkung abzusichern. Das Wiedereinsetzen der Pfosten am gleichen Standort ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Das Abschneiden von Pfosten ist nur in Ausnahmefällen zulässig, und bei nicht erreichbarer Rammtiefe ist ein Betonfundament auszuführen. Für Homogenbereiche der früheren Bodenklassen 6 und 7 wird ein Zuschlag gewährt.
Die Wiederverwendung verbogener Holme ist ausgeschlossen, und das ausgebaute Material ist vom AN zu entsorgen. Verunreinigungen der Fahrbahn sind zu beseitigen. Der AN hat die Leistungen entsprechend dem Reparaturauftrag auszuführen, und nach Durchführung ist das Aufmaß zu erstellen und die Rechnung einzureichen. Die Abnahme erfolgt formlos, und eine Gewährleistungsfrist wird nicht festgelegt. Sämtliche Reparaturen werden zu den Einheitspreisen des LV als Festpreise berechnet, wobei eine Lohn- oder Stoffpreisgleitklausel ausgeschlossen ist.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung25.05.25
- Heute03.06.25
- Abgabefrist17.06.25
- Veröffentlichungsende17.06.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Straßenbauarbeiten
Schutzplanken
Leitplanken
Straßen-Leitplanken
Straßenmobiliar
Erfüllungsort:90768 Fuerth, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
---|---|---|---|---|
Baubeschreibung.pdf | Leistungsumfang | 334.23 KB | 6 Seiten | |
LV_Schutzplanken_2025-2026.pdf | Leistungsumfang | 715.09 KB | 7 Seiten | |
Vergabeunterlagen_Vergabe_25-0036.pdf | Ausschreibung | 1.82 MB | 29 Seiten | |
124_Eigenerklaerung_zur_Eignung_zuBekanntm-0922a.pdf | Verwaltung | 207.32 KB | 3 Seiten | |
614A-Anlage-Weitere Besondere Vetragsbedingungen.pdf | Vertragliches | 151.78 KB | 2 Seiten | |
250523_LV-Preisblatt_25-0036.xlsx | Finanzielles | 15.93 KB | 3 Tabellen |
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