Blitzschutzanlagen für Fraunhofer IIS-ERZT Fürth
Auftraggeber
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle Bau
Fürth
Veröffentlicht
Angebotsfrist
08.04.25
06.05.25, 10:00
Stichwörter
- Blitzschutz
- Blitzschutzanlagen
- Gebäudeschutz
- Elektrotechnik
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen im Rahmen einer Baumaßnahme. Es beinhaltet die Pflichten des Auftragnehmers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und anerkannten Regeln der Technik. Der Auftragnehmer muss alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um Bau- und Abbruchabfälle getrennt zu erfassen, zu halten und einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Die erforderlichen Nachweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung sind dem Auftraggeber vorzulegen.
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Beschreibung
Die Ausschreibung beinhaltet die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen.
Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass die vorgesehene Anlage zur Verwertung und Beseitigung berechtigt ist und der Betreiber die Annahme der Abfälle bestätigt hat. Bei Andienungspflicht muss die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegen. Die Kosten der Abfallverwertung sind in die Einheitspreise einzurechnen, während die Kosten der Abfallbeseitigung separat benannt werden müssen.
Der Auftragnehmer muss die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie die Verwertungs- und Beseitigungsanlage benennen und nachweisen, dass diese zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und die Abnahme erklären. Die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger müssen sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt. Die Anzeige nach § 53 KrWG muss erfolgt sein bzw. die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegen.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden. Mit Aufnahme seiner Tätigkeit wird der Auftragnehmer Abfallerzeuger und Besitzer der Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung08.04.25
- 05.05.25Heute
- Abgabefrist06.05.25
- 06.05.25Veröffentlichungsende
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Blitzschutzarbeiten
Erfüllungsort:Flugplatzstraße 75, 90768 Fürth, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Blitzschutz 70-00002-2440-422
Blitzschutz, Blitzschutzanlagen
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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Zusätzliche Informationen | 21 Dateien | |||
Leistungsverzeichnis | 1 Datei |
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