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Wasserkonzession Stadt Bietigheim-Bissingen

Auftraggeber
Stadt Bietigheim-Bissingen
74321, Bietigheim-Bissingen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
29.07.25
05.11.25, 10:00

Stichwörter

  • Wasserkonzession
  • Wasserversorgung
  • Interessenbekundung
  • Konzession
  • Stadtwerke
  • Bietigheim-Bissingen

Zusammenfassung

Die Stadt Bietigheim-Bissingen vergibt eine neue Wasserkonzession für ihr Stadtgebiet, nachdem der bisherige Vertrag mit den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen GmbH zum 31.12.2023 endete. Interessierte Unternehmen werden aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025 in Textform einzureichen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Es handelt sich zunächst um ein Interessenbekundungsverfahren, kein förmliches Vergabeverfahren.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    29.07.25


  • Heute
    09.08.25


  • Abgabefrist
    05.11.25


  • Veröffentlichungsende
    05.11.25

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:
EU
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Wasserversorgung
Zuschlagskriterien:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erfüllungsort:
Bietigheim-Bissingen, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:
Schriftlich
Angebotssprachen:
Deutsch
Abgabe-Adresse:
Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen, Deutschland
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0001: Vergabe der Wasserkonzession für die Stadt Bietigheim-Bissigen

Vergabe einer neuen Wasserkonzession für das Stadtgebiet Bietigheim-Bissingen mit einer voraussichtlichen Laufzeit von mindestens 240 Monaten

VORAUSSETZUNGEN

Rechtlich:
  • nach den allgemeinen Regeln
Sonstige:
  • Mit dieser Bekanntmachung wird zunächst ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Dabei handelt es sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren.
  • Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens findet keine Eignungsprüfung statt. Etwaige Eignungsanforderungen werden nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitgeteilt.

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*KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.