Gebäudereinigung der Bienwaldhalle in Wörth am Rhein
Auftraggeber
Stadtverwaltung Wörth am Rhein
76744, Wörth am Rhein
Veröffentlicht
Angebotsfrist
03.06.25
18.06.25, 09:00
Stichwörter
Gebäudereinigung
Reinigungsleistungen
Bienwaldhalle
Facility Management
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Durchführung von Unterhaltsreinigungen, die Bereitstellung von Tagespersonal sowie die Ausführung von Sonder- und Grundreinigungen in der Bienwaldhalle.
Die Unterhaltsreinigung beinhaltet die Reinigung verschiedener Räume wie Flure, Treppenhäuser, WCs, Büros und Sportbereiche, wobei auf ökologische Aspekte und Hygiene geachtet werden muss.
Das Tagespersonal soll Reinigungsarbeiten bei Veranstaltungen, Vertretungen und in sensiblen Bereichen übernehmen.
Sonder- und Grundreinigungen umfassen spezielle Reinigungsleistungen wie die Grundreinigung von verschiedenen Bodenbelägen (textile und nichttextile Böden) und die Beseitigung von Verschmutzungen nach Umbauten.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen, einschließlich Unterhaltsreinigung, Bereitstellung von Tagespersonal und Durchführung von Sonder- und Grundreinigungen in der Bienwaldhalle.
Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung verschiedener Räumlichkeiten, darunter Flure, Treppenhäuser, WC-Anlagen, Büros, Gruppen- und Speiseräume, Teeküchen, Umkleideräume, Wasch-/Duschräume, Lagerräume, technische Betriebsräume, Archive, Kopierräume, Konferenz- und Versammlungsräume, Aufzüge und Müllräume.
Die Reinigungsarbeiten sind unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse und unter Einhaltung der geltenden Regelwerke, insbesondere des Infektionsschutzgesetzes, des Chemikaliengesetzes und der Gefahrstoffverordnung, durchzuführen.
Es sind nachhaltige Aspekte wie Ökonomie, Ökologie und Soziokultur zu berücksichtigen, wobei der Fokus auf dem Werterhalt der Bausubstanz, der Minimierung des Wasser- und Stromverbrauchs sowie der Berücksichtigung von Gesundheit und Hygiene liegt.
Die Unterhaltsreinigung soll in den vorgegebenen Zeitfenstern (grundsätzlich Mo bis Fr von 22:00 bis 07:00 Uhr) erfolgen, wobei die Zeitfenster bei Bedarf angepasst werden können.
Die zu reinigenden Flächen umfassen waagrechte Oberflächen bis zu einer Höhe von 160 cm und senkrechte Flächen bis zu einer Höhe von 180 cm.
Es ist ein 4-Farb-System zu verwenden und Doppelfahreimer einzusetzen, um Keimverschleppung zu vermeiden.
Die Reinigung von Hartböden erfolgt im Zwei-Stufen-Modell (trocken aufnehmen, feucht wischen).
Der Auftragnehmer (AN) stellt alle erforderlichen Materialien, einschließlich Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel, und erstellt einen Reinigungsplan, der dem Auftraggeber (AG) zur Freigabe vorzulegen ist.
Zusätzlich zur Unterhaltsreinigung wird Tagespersonal benötigt, das Reinigungsarbeiten bei Veranstaltungen, im Vertretungsfall und in sensiblen Bereichen übernimmt.
Das Tagespersonal muss über Deutschkenntnisse (B1) verfügen und dienstleistungsorientiert sein.
Zu den Aufgaben des Tagespersonals gehören die Beseitigung von Grobverschmutzungen, die Entleerung und Reinigung von Abfallbehältern, die Entfernung von Sonderverschmutzungen und die Sauberhaltung von Automatenbereichen.
Die Tagesperson muss mit einem Kommunikationsmittel ausgestattet sein, um bei Sonderfällen erreichbar zu sein.
Des Weiteren umfasst die Ausschreibung Sonder- und Grundreinigungsleistungen, die bei Bedarf gesondert beauftragt und abgerechnet werden.
Die Grundreinigung von Böden umfasst die Entfernung von haftenden Verschmutzungen und abgenutzten Pflegefilmen, sowie die Durchführung einer Ein- oder Grundpflege.
Die Grundreinigung textiler Böden erfolgt durch Nassshampoonierung oder Sprühextraktion, während die Grundreinigung von Kunststoff- und Hartbelagsböden die Entfernung von Verschmutzungen und die anschließende Einpflege umfasst.
Die Abfallbeseitigung erfolgt gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, wobei die Abfälle getrennt erfasst und der Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt werden.
Der AN ist verpflichtet, ein Qualitätsmesssystem einzusetzen und dem AG den Zugang zu dem System zu ermöglichen.
In festzulegenden Zeitabständen ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen, in dem die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten bestätigt wird.