Malerarbeiten für Erweiterung der Kita Kinderland in Schweich
Auftraggeber
Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße
Schweich
Veröffentlicht
Angebotsfrist
14.05.25
27.05.25, 07:00
Stichwörter
Malerarbeiten
Kindertagesstätte
Erweiterung
Kita
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst Malerarbeiten für das Projekt "062102 Schweich, Kinderland". Dies beinhaltet Stundenlohnarbeiten, die nur auf Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden, sowie die Baustelleneinrichtung und Schutzabdeckung. Zu den Malerarbeiten gehören das Reinigen und Spachteln von Untergründen, insbesondere GK-Trockenbauplatten, inklusive Schleifen. Des Weiteren sind Grundierungen für Silikatanstriche und Anstriche mit Silikatfarbe für Innenwände vorgesehen, inklusive verschiedener Farbtöne und Leibungsarbeiten. Zusätzlich ist eine Überholungsbeschichtung im Bestand mit Dispersionsfarbe der Nassabriebsklasse 1 für Wände enthalten.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst Malerarbeiten für das Projekt "062102 Schweich, Kinderland", wobei das Leistungsverzeichnis die VOB Teile B und C sowie diverse DIN-Normen und technische Merkblätter berücksichtigt.
Die Stundenlohnarbeiten sind Bedarfspositionen und werden nur auf Anordnung der Bauleitung ausgeführt, wobei der Verrechnungssatz sämtliche Aufwendungen inklusive Lohnnebenkosten abdeckt.
Die Baustelleneinrichtung beinhaltet das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle sowie das Abkleben von Fensterflächen und das Abdecken von Einrichtungsgegenständen mit Folie.
Das Demontieren und Montieren von Steckdosen und Lichtschaltern über eine bestimmte Anzahl hinaus ist ebenfalls Bestandteil.
Das Füllen von Fugen mit elastischem Dichtstoff an Decken und Wänden ist ebenfalls enthalten, wobei der Farbton vom Auftraggeber bestimmt wird.
Die Malerarbeiten umfassen das trockene Reinigen von Innenwänden, das Spachteln von GK-Platten inklusive Schleifen bis zu einer bestimmten Flächenanteil und Qualitätsstufe.
Das Spachteln von Leibungen bis 20 cm Tiefe, ebenfalls inklusive Schleifen und in definierter Qualitätsstufe, ist vorgesehen.
Die Grundierung von GK-Platten für Silikatanstriche zur Verfestigung des Untergrundes und Egalisierung der Saugfähigkeit ist erforderlich.
Ein Anstrich der Wände mit Silikatanstrich gemäß VOB DIN 18 363, 2.4.1 im Innenbereich, nicht brennbar und unbedenklich für die Lagerung von Lebensmitteln, ist gefordert.
Zuschläge für leicht und mittel getönte Farbtöne nach Wahl des Auftraggebers sind zu berücksichtigen.
Zusätzlich ist eine Überholungsbeschichtung im Bestand mit Dispersionsfarbe der Nassabriebsklasse 1 für Wände vorgesehen, wobei der Farbton vom Auftraggeber bestimmt wird und der Untergrund aus Putz oder Tapete besteht.
Die Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die Beachtung der Vorgaben der Sicherheitskoordination sind erforderlich.
Der Auftragnehmer ist für die Vollständigkeit der Leistungen verantwortlich und hat Unklarheiten vor Angebotsabgabe zu klären.
Die Baustoffe und Materialien müssen in 1. Wahl angeboten werden, und der Bieter haftet für deren Güte und Beschaffenheit.
Die Baumaße sind vom Auftragnehmer am Bau zu nehmen, und die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der tangierenden Gewerke sind zu beachten.
Die Teilnahme an Baubesprechungen ist verpflichtend, und alle aus den genannten Punkten resultierenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Baustoffe müssen dem Güteschutz unterliegen und von Firmen bezogen werden, die der Güteschutzgemeinschaft angehören.
Die Allgemeinen Vorbemerkungen bzgl. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen sind zu beachten, und eine Gefährdungsbeurteilung ist vorzulegen.
Die zusätzlichen technischen Vorbemerkungen für Malerarbeiten, insbesondere die VOB und DIN-Normen, sind einzuhalten.
Alle Preise beinhalten das Ansetzen von Farbmustern, das Abkleben von Beschlag- und Bauteilen und das scharfe Trennen von Anstrichen.
Leistungen wie Schleifen, Entstauben, Verkitten und Ausbessern kleinerer Putzschäden sind Nebenleistungen.
Für Dispersionsfarben sind bestimmte Eigenschaften wie das Fehlen organischer Lösungsmittel und giftiger Fungizide gefordert.
Beschichtungsstoffe müssen so beschaffen sein, dass keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung auftritt.
Die Beseitigung von Restmaterial und Verpackungsmaterial ist in die Einheitspreise einzurechnen, und Farbreste dürfen nicht in die Entwässerung geschüttet werden.