Schadstoffsanierung der Hans-Christian-Andersen-Grundschule in Duisburg
Auftraggeber
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Duisburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
29.04.25
14.05.25, 08:00
Stichwörter
Schadstoffsanierung
Grundschule
Sanierung
Entsorgung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Durchführung von Schadstoffsanierungen in einem Schulgebäude in Duisburg, insbesondere die Entfernung von PCB-haltigen Anstrichen und Fugenmassen.
Die Sanierungsarbeiten konzentrieren sich auf den Treppenhaustrakt, die Hausmeisterloge, die Eingangstüren und die Fensterfronten im ersten Obergeschoss.
Ziel ist es, die Bausubstanz von PCB-Kontaminationen zu befreien, um den Austausch von Fensterfronten, Zugangstüren und weiteren Bauteilen im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme zu ermöglichen.
Die Arbeiten umfassen die Einrichtung von Schwarz-Weiß-Bereichen, die Demontage kontaminierter Bauteile, die Entfernung von Anstrichen und Fugenmaterialien sowie die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle.
Zudem sind Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Richtlinien erforderlich.
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Beschreibung
Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Durchführung von Schadstoffsanierungen in einem Schulgebäude in Duisburg, wobei der Fokus auf der Entfernung von polychlorierten Biphenylen (PCB) liegt.
Die Sanierungsarbeiten erstrecken sich über verschiedene Bereiche des Gebäudes, darunter der Treppenhaustrakt, die Hausmeisterloge, die Eingangstüren sowie die Fensterfronten im ersten Obergeschoss.
Ziel der Maßnahme ist es, die Bausubstanz von PCB-Kontaminationen zu befreien, um den Austausch von Fensterfronten, Zugangstüren und weiteren Bauteilen im Rahmen einer umfassenderen Gesamtbaumaßnahme zu ermöglichen.
Die Arbeiten umfassen die Einrichtung von Schwarz-Weiß-Bereichen gemäß den Vorgaben der TRGS 524, die Demontage kontaminierter Bauteile wie Holzrahmen und Glaselemente, die Entfernung von PCB-haltigen Anstrichen von Metallelementen durch Abbeizen sowie die Entfernung von PCB-haltigen Anschlussfugen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Sanierung ist die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle, einschließlich PCB-haltiger Anstriche, Fugenmaterialien und kontaminierter Verbrauchsmaterialien.
Die Arbeiten müssen unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen und Arbeitsschutzmaßnahmen durchgeführt werden, um die Gesundheit der beteiligten Arbeitskräfte zu gewährleisten und eine Freisetzung von Schadstoffen in die Umgebung zu verhindern.
Dies beinhaltet die Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA), den Einsatz staub- und emissionsarmer Arbeitsverfahren sowie die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Richtlinien, wie der DGUV-Regel 101-004, der TRGS 524 und der PCB-Richtlinie.
Die Baustelle ist entsprechend abzusichern und zu kennzeichnen, um Unbefugten den Zutritt zu verwehren.
Zudem sind Maßnahmen zur Minimierung von Lärmbelästigungen zu ergreifen, da die Arbeiten in einem innerstädtischen Bereich mit angrenzender Wohnbebauung stattfinden.
Die Einhaltung der Arbeitszeiten ist ebenfalls von Bedeutung, um den Schulbetrieb und die Anwohner nicht unnötig zu beeinträchtigen.
Die Baustelleneinrichtung umfasst die Bereitstellung von Baustrom, Bauwasser, Sanitäranlagen und Aufenthaltsräumen für die Arbeiter.
Die Baustelleneinrichtung hat nach Arbeitsstättenrichtlinie zu erfolgen.
Es wird keine Baustellenbeleuchtung durch den AG bereitgestellt.
Für die ausreichende Ausleuchtung seines Arbeitsbereiches sowie etwaiger Aufenthalts- und Lagerräume ist der AN verantwortlich.
Entsprechende Beleuchtungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Sanierungsbereiche sind sicher abzusperren und zu kennzeichnen, um eventuellen Zutritt unberechtigter Personen auszuschließen.
Die Abtrennung erfolgt so, dass kein unbefugter Zugriff auf Abschottungen besteht.
Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Anschlusskabel und deren Verlegung an die vom AG benannten Anschlussstellen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung inkl. aller Zu- und Ableitungen sowie Anschlüsse ist Sache des AN.
Zu- und Abwasserleitungen sind frostsicher auszuführen.
Ver- und Entsorgungsanschlüsse inkl. Zuleitungen zu den einzelnen Sanierungsbereichen sind vom AN herzustellen und wieder zu beseitigen.
Sollten vom AN Minikrane o.Ä. zum Einsatz gebracht werden, so sind die Arbeitsbereiche eigenverantwortlich durch den AN herzurichten und abzusperren.
Nebeneinrichtungen, wie Zufahrten, Ablagerungsplätze, für Bau- und Abbruchmaterial sind nach Bauende vollständig zu beseitigen.