Radweg-Ausbau zwischen Schöninseler Weg und Pfahlweg
Auftraggeber
Barlachstadt Güstrow
18273, Güstrow
Veröffentlicht
Angebotsfrist
15.05.25
04.06.25, 09:00
Stichwörter
Radweg
Straßenbau
Infrastruktur
Verkehrswege
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst den Ausbau eines 2.743 m langen Radweges zwischen dem Schöninseler Weg und dem Pfahlweg in Güstrow.
Der Weg wird in zwei Abschnitte unterteilt: Der erste Abschnitt (2.394 m) wird als reiner Radweg mit einer Breite von 2,50 m ausgebaut und mit Verbundsteinen befestigt.
Der zweite Abschnitt (349 m) dient zusätzlich der landwirtschaftlichen Nutzung und wird als Wirtschaftsweg mit einer Breite von 3,0 m befestigt, wobei Spurbahnen aus Verbundsteinen und einem Mittelstreifen mit Rasenkammersteinen vorgesehen sind.
Die Arbeiten beinhalten auch die Anpassung von Knotenpunkten, die Herstellung von Ackerzufahrten und die Integration von Entwässerungsmulden und Durchlässen.
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Beschreibung
Die Barlachstadt Güstrow plant den Ausbau des Radweges „Schöninseler Weg bis Pfahlweg“ entlang des Inselsees, um diesen nutzungsgerecht aufzuwerten. Der zu überplanende Wegeabschnitt verbindet den Pfahlweg und den Schöninseler Weg auf einer Länge von 2.743 m. Der erste Teilabschnitt (ca. 2.394 m) wird hauptsächlich von Radfahrern genutzt und ist für den KFZ-Verkehr gesperrt, während der restliche Wegabschnitt zusätzlich von landwirtschaftlichem Verkehr genutzt wird.
Der Ausbau des Weges soll eine weitgehend jahreszeitlich und witterungsunabhängige Nutzung als Radweg sowie als landwirtschaftlich genutzten Weg ermöglichen.
Der Weg folgt dem Uferverlauf des Inselsees und den Geländekonturen. Die Linienführung des neu auszubauenden Weges bleibt praktisch auf ganzer Länge unverändert. Die Gradiente des Weges gleicht sich dem Bestand an, wobei Einschnitte und Dämme vermieden werden. Die befestigte Wegebreite wird auf das erforderliche Mindestmaß reduziert.
Die wegebegleitende Baum- und Gehölzvegetation bleibt so weit als möglich erhalten. Punktuell bzw. abschnittsweise wird der Rückschnitt bzw. die Rodung von Sträuchern und Hecken sowie die Fällung einzelner Bäume erforderlich.
Zur Anwendung kommt durchgängig das Wirtschaftswege-Pflaster-Verbundsteinsystem UNNI-2N. Der Ausbau des gesamten Weges gliedert sich aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsansprüche in zwei Abschnitte.
Der erste Abschnitt (2.394 m) wird zukünftig durch Poller gegen Befahrung mit zweispurigen Kraftfahrzeugen gesperrt und ist nur durch Radfahrer nutzbar. Entsprechend den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) wird der Weg für die Nutzung als Radweg in der Breite von 2,50 m befestigt.
Der Radweg wird vollflächig mit Großformat-Verbundsteinen in einer systembedingten Breite von 2,48 m mit einer einseitigen Querneigung von 3,0 % befestigt, zumeist zur Seeseite hin geneigt. Beidseitig schließt sich ein 0,50 m breites Bankett an, das mit Schotterrasen radspurfest befestigt und rasenbegrünt wird.
Der zweite Abschnitt (349 m) dient noch der Erschließungsfunktion der nördlich angrenzenden Ackerflächen. Um die Befahrbarkeit mit landwirtschaftlicher Großtechnik abzusichern, wird dieser Abschnitt gemäß den Richtlinien für den Ländlichen Wegebau (RLW, DWA-A 904-1) als Wirtschaftsweg in der Mindest-Fahrbahnbreite von 3,0 m befestigt. Beidseitig schließen sich radspurfest befestigte Bankette in einer Breite von 0,75 m an, so dass sich eine Kronenbreite von 4,50 m ergibt.
Der landwirtschaftlich genutzte Wegeabschnitt wird mit einem Verbundpflastersystem in einer systembedingten Gesamtbreite von 2,97 m als Spurbahn ausgebaut, mit zwei 0,99 m breiten Fahrspuren aus Großformat-Verbundsteinen sowie einem 0,99 m breiten Mittelstreifen mit Rasenkammersteinen. Im Bereich von Wegeanbindungen, Auffahrten, etc. wird die Mittelspur mit Vollsteinen befestigt.
Die Knotenpunktgeometrie wird den verkehrlichen Erfordernissen angepasst. Die Radien der Ausrundungen orientieren sich an den Schleppkurven für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Hänger als auch am 3achsigen Müllfahrzeug in Richtung „An den Bootshäusern“.
Mit dem Ausbau des Weges sind alle Auffahrten und Wegeanbindungen anforderungsgerecht mindestens in den bestehenden Breitenverhältnissen wieder herzustellen und zu befestigen. Entlang des landwirtschaftlich genutzten Wegeabschnittes werden mit den Flächeneigentümern/Pächtern abgestimmte 11/10 m breite Ackerzufahrten angelegt, um die Befahrbarkeit (senkrechte Aufbindung) für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge zu gewährleisten.
Zur Gewährleistung von Begegnungsverkehr landwirtschaftlicher Fahrzeuge wird innerhalb des Spurbahnweges eine Ausweiche angeordnet. Das auf dem Weg anfallende Niederschlagswasser wird in die Seitenbereiche abgeführt.
Wo es die Platzverhältnisse zulassen, werden zur Oberflächen- und Planumsentwässerung sowie zur Abgrenzung nebenliegender landwirtschaftlich genutzter Flächen am linken (nördlichen bzw. östlichen) Wegesrand Entwässerungsmulden angeordnet. In Tiefpunkten werden Durchlässe aus PVC-Rohren DN 250-300 als Wegeunterquerung integriert.