Instandhaltung Bankette und Gräben Bundesstraßen Osterburg
Auftraggeber
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt RB Nord
39576, Stendal
Veröffentlicht
Angebotsfrist
18.08.25
02.09.25, 09:00
Stichwörter
- Bankette
- Gräben
- Bundesstraßen
- Instandhaltung
- Straßenbau
- Entwässerung
- Osterburg
- Stendal
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Regulierung von Banketten und Gräben im Rahmen der Erhaltung von Meistereien im Jahr 2025. Die Arbeiten umfassen das Abbauen und Aufstellen von Leitpfosten, das Aufnehmen und Lagern von Grasstopp-Platten, das Fräsen von Banketten inklusive Vegetationsdecke, das Laden und Entsorgen von überschüssigem Boden sowie die Herstellung von Rasenansaat. Die Ausführung erfolgt an verschiedenen Standorten in Sachsen-Anhalt, darunter die B 189 und die B 107.
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Beschreibung
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Erhaltung von Meistereien im Jahr 2025, speziell auf die Regulierung von Banketten und Gräben. Die auszuführenden Leistungen umfassen das Abbauen von Leitpfosten inklusive Erdarbeiten und die Markierung der Stationen. Die Leitpfosten sind zu säubern und innerhalb der Baustelle zu lagern. Ebenso sind Grasstopp-Platten aufzunehmen, zu säubern und innerhalb der Baustelle zu lagern. Die Bankette, einschließlich der Vegetationsdecke bis maximal 1,5m Breite, sind mit einer selbstfahrenden Bankettfräse zu fräsen. Das Fräsgut wird verblasen oder aufgeladen, transportiert und 3cm unter Oberkante der Asphaltdeckschicht wieder eingebaut. Überschüssiges Material ist zu fördern, laden, wiegen und zu entsorgen. Für Bankettarbeiten an Radwegen ist eine selbstfahrende Radweg-Bankettfräse mit Außenschnecke und Materialaufnahme bis 3,5t zu verwenden, wobei das gefräste Bankettmaterial mittels Zwischentransport zum LKW zu transportieren ist. Leitpfosten und Grasstopp-Platten werden vom Auftraggeber gestellt. Die Herstellung von Rasenansaat erfolgt mit Saatgut ohne Entmischung, das ausgebracht und eingearbeitet wird. Anfallender Abfall ist abzulesen. Die Arbeiten sind an den Standorten der Straßenmeistereien Osterburg, Bismarker Straße 70, 39606 Osterburg durchzuführen. Die Arbeiten sind der jeweiligen Straßenmeisterei vorher anzuzeigen. Die Abrechnung und Erstellung der Schlussrechnung hat zwingend bis Ende November zu erfolgen, was bedeutet, dass die gesamten Leistungen bis Mitte November erbracht sein müssen. Die Baustellen befinden sich auf der B 189 Abzweig L35 Häsewig - Ziegenhagen (2000m), der B 107 Scharlibbe - Schönfeld (3500m) und der B 107 Sandau - Havelberg (2550m). Die Baustellen sind über überregionale Bundesstraßen erreichbar. Behinderungen im Bereich von privaten Zufahrten und Wegen sind auf ein Minimum zu beschränken und die Erreichbarkeit der Grundstücke ist zu gewährleisten. Provisorische Maßnahmen sind vom Auftragnehmer ohne besondere Vergütung durchzuführen und vorzuhalten. Angleichungsmaßnahmen vorhandener Zufahrten sind in der Ausschreibung berücksichtigt und werden örtlich abgestimmt. Der Auftraggeber stellt keine Anschlüsse zur Verfügung; die Beschaffung obliegt dem Auftragnehmer. Lager- und Arbeitsplätze sind vom Auftragnehmer zu beschaffen. Über eventuell im Baubereich vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen hat sich der Auftragnehmer selbst bei den Leitungsträgern bzw. Versorgungsunternehmen kundig zu machen, wofür keine gesonderte Vergütung erfolgt. Für Beschädigungen von Leitungen und deren Anlagen haftet der Auftragnehmer. Es ist mit überregionaler Verkehrsstärke zu rechnen. Die Baustelle und ihre Nebenflächen sind entsprechend der ZTV-SA bzw. RSA und ASR A5.2 zu sichern. Die Schaffung bzw. Freihaltung des Baufeldes während der gesamten Bautätigkeit ist Sache des Auftragnehmers. Die Bauarbeiten sind unter Aufrechterhaltung des Verkehrs nach Regelplan CII/3 durchzuführen. Die notwendigen Maßnahmen sind mit der zuständigen Verkehrsbehörde abzustimmen und genehmigen zu lassen. Die entsprechenden Anordnungen und Pläne sind dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Nebenangebote, die eine Änderung der vorgegebenen Sperrungsart beinhalten, werden nur bei Vorlage der Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde gewertet. Transportfahrzeuge dürfen nur das zulässige Gesamtgewicht entsprechend § 34 StVZO aufweisen. Der Bauablauf ist durch den Auftragnehmer so zu organisieren, dass die Leistungen in einer kurzen Bauzeit und unter Beachtung der im Formblatt „HVA B-StB-Besondere Vertragsbedingungen“ angegebenen Terminstellung realisiert werden. Ein Verantwortlicher und dessen Stellvertreter sind zu benennen. Es gibt eine gesonderte Anlage 3.5 zur Baubeschreibung (Materialklassen nach Ersatzbaustoffverordnung für Bauvertrag), die ab dem 01.08.2023 anzuwenden und zu beachten ist. Beweissicherung gilt gemäß VOB/C als Nebenleistung, die der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung zu tragen hat. Für die Abrechnung gelten die Angaben der ZTV BEA-StB und der ZTV Asphalt-StB in Verbindung mit den ZTV-StB LSBB LSA. Alle Aufmaße sind in Gegenwart des Auftraggebers anzufertigen und zeichnerisch so darzustellen, dass sie den Zusammenhang zur Baumaßnahme erkennen lassen. Sie müssen durch Ordnungszahl und Stationierungsangaben eindeutig zuzuordnen sein. Die erste Originalausfertigung der Liefer- und Wiegescheine für die eingebauten Materialien ist unaufgefordert der Bauüberwachung des Auftraggebers zu übergeben. Für Art und Umfang der Prüfungen bzw. Abnahme gelten grundsätzlich die Bestimmungen der ZTV BEA-StB und der ZTV Asphalt-StB in Verbindung mit den ZTV-StB LSBB LSA. Der Auftragnehmer hat in einer Arbeitsanleitung das Arbeitsverfahren für die einzusetzenden Geräte und die Arbeitsweise festzulegen. Die hieraus abzuleitenden Soll-Vorgaben beim Einbau und nach dem Einbau sind festzulegen und dem Auftraggeber vor Bauausführung vorzulegen. Arbeitsanleitung und Soll-Vorgaben werden Bestandteil der Eigenüberwachungsprüfung. Das Einhalten der Soll-Vorgaben ist entsprechend dem Baufortschritt, jedoch mindestens einmal täglich, zu dokumentieren und die Ergebnisse dem Auftraggeber vorzulegen. Die vom Auftragnehmer vollständig ausgefüllten Formblätter als Dokumentation der Eigenüberwachung sind dem Auftraggeber zur Auswertung rechtzeitig vor der Abnahme bzw. Verkehrsfreigabe zu übergeben. Eignungsnachweise und Ergebnisse der Eigenüberwachungsprüfungen sind dem Auftraggeber während der Bauphase, spätestens aber vor Abnahme der Bauleistung, auszuhändigen. Der Auftragnehmer hat die Querneigung der Bankette nachzuweisen. Die Nachkontrolle zur Feststellung des Deckungsgrades der Vegetation hat gemeinsam durch Auftragnehmer und Auftraggeber zu erfolgen und muss zum Zeitpunkt der Nachkontrolle mindestens 50% betragen. Die Anordnung über verkehrsregelnde Maßnahmen (Verkehrsbehörde) ist vor Baubeginn dem Auftraggeber vorzulegen. Grundsätzlich wird für alle angebotenen Leistungen mindestens die Beachtung der im „Verzeichnis der technischen Vorschriften – Straßenbau“ genannten technischen Regelwerke, Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS), Merkblätter, Erlasse, Richtlinien und Verfügungen gefordert. Die Bodenmaterialien, die beim Fräsen der Bankette anfallen, werden teilweise als BM-F0*, BM-0*, BM-F3 und BM-F2 eingestuft, was auf bestimmte Schadstoffgehalte im Feststoff oder Eluat zurückzuführen ist.
Zeitplan
- Bekanntmachung18.08.25
- Heute27.08.25
- Abgabefrist02.09.25
- Veröffentlichungsende02.09.25
- Bindefrist18.09.25
- Laufzeitbeginn28.09.25
- Laufzeitende13.11.25
Ausschreibung
Reichweite:
NATIONAL
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Bauleistungen
Klassifizierung:
Bauarbeiten
Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen)
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:
Osterburg, Sachsen-Anhalt, Deutschland
Abgabe
Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.
Lose
Regulierung der Bankette und Gräben für die SM Osterburg
Instandhaltung der Bankette und Gräben an Bundesstraßen im Arbeitsbereich der SM Osterburg
Voraussetzungen
Referenzen:
- Qualifikation des Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. MVAS
- Nachweis der Fachkunde gemäß VOB/A §6a
Finanziell:
- Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme
Rechtlich:
- Präqualifikationsnummer oder HVA B-StB Eigenerklärung Eignung
- Angaben gem. VOB/A § 6a Abs. 3 zur Eignung
Sonstige:
- Angebots-LV im Format DA 84 (d.84) GAEB 90
- Verpreistes Leistungsverzeichnis als PDF-Datei
- EFB-Preis-Formblätter ausgefüllt
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
- Kalkulationsunterlagen als Mehrzeilenkalkulation
- Bauablaufplan
Dokumente
Dateiname
- Vergabeunterlagen1 Datei
- _Hinweise von der e-Vergabe.txtVerwaltung1.08 KBHinweise der e-Vergabe-Plattform zur Ausschreibung "Regulierung der Bankette und Gräben für die SM Osterburg", Geschäftszeichen N-231-2025-00021. Das Dokument informiert über die Notwendigkeit der Teilnahmeaktivierung, um über Änderungen informiert zu werden und Bieterfragen stellen zu können, sowie über die Angebotsfrist und letzte Aktualisierung der Unterlagen.
FAQ
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