Beratung und Kenntnisvermittlung für Selbstständige in Bochum
Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum NRW
40474, Düsseldorf
Veröffentlicht
Angebotsfrist
10.06.25
15.07.25, 08:00
Stichwörter
Beratung
Kenntnisvermittlung
Selbstständige
Jobcenter
SGB II
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Beratung und/oder Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit nachgehen. Ziel ist die Beendigung bzw. Reduzierung der Hilfebedürftigkeit. Die Maßnahme besteht aus einer individuellen Bestandsaufnahme und -analyse (Modul 1). Bei positiver Prognose kann im Modul „Unternehmensoptimierung“ (Modul 2) der Ausbau der Selbständigkeit unterstützt werden. Bei fehlender Tragfähigkeit kann im Modul „Neuausrichtung der Selbständigkeit“ (Modul 3) die Entwicklung alternativer Lösungsansätze bzw. die Abwicklung der Selbständigkeit unterstützt werden. Eine Ergänzung des Moduls 1 um das Modul 2 und/oder 3 ist nach Entscheidung des Bedarfsträgers möglich.
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Beschreibung
Gegenstand der Maßnahme nach § 16c Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist die Beratung und/oder Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit nachgehen.
Ausgehend von einer umfassenden Bestandsaufnahme soll die Situation des erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Selbständigen analysiert werden.
Ziel ist es dabei, zur Beendigung bzw. Reduzierung der Hilfebedürftigkeit beizutragen.
Es handelt sich um einen individuellen Förderansatz.
Erwartet wird eine individuelle Beratung und gegebenenfalls Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten.
Diese sollte vorrangig außerhalb des Maßnahmeortes unmittelbar vor Ort im Unternehmen des Selbständigen bzw. bei einem Kundenkontakt erfolgen.
Die Maßnahme besteht verpflichtend aus einer individuellen Bestandsaufnahme und -analyse (Modul 1).
Dabei soll in einem ersten Schritt die Situation der teilnehmenden Person durch eine umfassende Bestandsaufnahme analysiert werden.
Sofern die Bestandsaufnahme eine positive Prognose über die Tragfähigkeit der hauptberuflichen Selbständigkeit ergibt, kann im Rahmen der Teilnahme am Modul „Unternehmensoptimierung“ (Modul 2) der Ausbau der Selbständigkeit durch aktive Hilfestellungen unterstützt werden.
Sollte festgestellt werden, dass von einer dauerhaften Tragfähigkeit der Selbständigkeit nicht auszugehen ist, kann im Rahmen des Moduls „Neuausrichtung der Selbständigkeit“ (Modul 3) die Entwicklung alternativer Lösungsansätze bzw. die Abwicklung der hauptberuflichen Selbständigkeit unterstützt werden.
Eine Ergänzung des Moduls 1 um das Modul 2 und/oder 3 ist, nach Entscheidung des Bedarfsträgers, möglich.
Das Modul Bestandsaufnahme und -analyse ist obligatorisch und darf maximal zwei Monate in Anspruch nehmen.
Das Modul Unternehmensoptimierung darf maximal drei Monate in Anspruch nehmen.
Das Modul Neuausrichtung der Selbständigkeit darf maximal einen Monat in Anspruch nehmen und kann auf jedes der beiden anderen Module folgen.
Die Beraterinnen/Berater müssen fachlich und pädagogisch geeignet sein.
Fachlich geeignet ist, wer über einen kaufmännischen Berufs- oder einschlägigen Studienabschluss und sichere Kenntnisse in den Bereichen doppelte Buchführung, Finanzplanung, Controlling und Marketing verfügt und mindestens zwei Jahre Beratungspraxis mit dem Schwerpunkt Existenzgründung und in der Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen, insbesondere inhabergeführte Unternehmen verfügt.
Pädagogisch geeignet ist, wer über Berufserfahrung in der Aus- oder Weiterbildung (vorzugsweise in der Erwachsenenbildung) verfügt.
Die Räumlichkeiten des Auftragnehmers zur Durchführung der Maßnahme müssen für die Teilnehmenden, ausgehend von einem Verkehrsknotenpunkt (wie z. B. Hauptbahnhof, Busbahnhof), in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie für die Teilnehmenden gut aufzufinden sind.
Aufgrund des individuellen Förderansatzes ist bei der Leistungserbringung sicherzustellen, dass die individuelle Beratung und gegebenenfalls Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten vorrangig unmittelbar vor Ort im Unternehmen des Selbständigen bzw. bei einem Kundenkontakt erfolgt.
Die Vergütung der Maßnahme setzt sich wie folgt zusammen: Aufwandspauschale = Angebotspreis.
Der Angebotspreis ist durch den Bieter im Leistungsverzeichnis/Losblatt als Preis je teilnehmende Person am Modul 1 anzugeben.
Jedes Modul wird gesondert mit einer Aufwandspauschale vergütet.
Die Vergütung der jeweiligen Module erfolgt teilnahmebezogen wie folgt: Modul „Bestandsaufnahme und -analyse“ = 1 x Aufwandspauschale, Modul „Unternehmensoptimierung“ = 3 x Aufwandspauschale, Modul „Neuausrichtung der Selbständigkeit“ = 1 x Aufwandspauschale.
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung eines Coachings für hauptberuflich Selbständige, die trotz ihrer Erwerbstätigkeit leistungsberechtigt im Sinne des SGB II sind.
Auf der Grundlage des Bedarfs ist die individuelle Planung für die teilnehmende Person zu erstellen.
Die angewendeten Methoden und Medien sollen einen engen Bezug zum Maßnahmeziel haben und die Vorkenntnisse und Lernfähigkeit der Teilnehmenden angemessen berücksichtigen.
Im Modul „Bestandsaufnahme und -analyse“ erfolgt eine Bestandsaufnahme zu persönlichen Voraussetzungen, unternehmerischer Situation und betriebswirtschaftliche Situation.
Im Modul „Unternehmensoptimierung“ erfolgt eine bedarfsorientierte Beratung und Vermittlung von Kenntnissen/Fertigkeiten.
Das Modul „Neuausrichtung der Selbständigkeit“ dient dazu, die hauptberufliche Selbständigkeit neu zu gestalten bzw. geordnet wieder aufzugeben.