Einblasdämmung für Kfz-Hallen in Wernigerode
Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
Wernigerode
Veröffentlicht
Angebotsfrist
02.07.25
24.07.25, 08:00
Stichwörter
- Autobahnmeisterei
- Dachdämmung
- Einblasdämmung
- Kfz-Hallen
- Sanierung
- Wärmedämmung
Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Auftragnehmer für Einblasdämmungsarbeiten im Rahmen einer Ausbaumaßnahme zur Dach- und Deckendämmung von Kfz-Hallen am Autobahnmeisterei-Standort Wernigerode. Die Arbeiten umfassen die fachgerechte Durchführung von Einblasdämmung zur Verbesserung der Wärmedämmung der bestehenden Gebäudestrukturen. Der Auftrag ist Teil eines größeren Sanierungsprojekts zur energetischen Optimierung der Betriebsgebäude.
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Beschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt die Vergabe von Bauleistungen für die Dachdämmung von Kfz-Hallen am Standort Wernigerode. Das Los 3 konzentriert sich auf die Einblasdämmung. Die zu dämmenden Zwischendecken befinden sich in den Kaltdächern der Kfz-Hallen, die ausschließlich über Dachluken zugänglich sind. Die Gebäude wurden um 2008 errichtet und verfügen über Satteldächer mit einer Neigung von ca. 22 Grad, die mit Betondachsteinen gedeckt sind. Die Zwischendecken bestehen aus Lattung, Mineralwolle, Dampfsperre und zementgebundenen Holz-Wolle-Leichtbauplatten. Der Dachraum ist nicht begehbar. Die Arbeiten müssen im laufenden Betrieb der Meisterei durchgeführt werden und erfordern eine enge Abstimmung mit den Verantwortlichen. Es sind die allgemein gültigen Dienstzeiten der Autobahnmeisterei einzuhalten, wobei nach Absprache abweichende Arbeitszeiten möglich sind. Die Nutzung der Sanitäranlagen in der Meisterei durch den Auftragnehmer ist gestattet. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Staubschutz zu widmen, wobei staubarme Arbeitsverfahren und Maschinen mit Absaugung oder Nassbearbeitung anzuwenden sind. Eine wirksame Stauberfassung ist zu organisieren. Bei Trennschleifern, Schlitz- und Putzfräsen oder Schleifgeräten sind nur geprüfte Systeme zu verwenden. Arbeitsbereiche sind regelmäßig zu reinigen, und es dürfen keine trockenen Kehr- oder Abblasarbeiten durchgeführt werden. Wenn technische Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, sind diese durch Kombinationen zu ergänzen, um eine ausreichende Staubreduktion zu gewährleisten. Sämtliches anfallendes Abbruchmaterial wird Eigentum des Auftragnehmers und ist von diesem zu beseitigen. Bestehende Bauteile und Konstruktionen dürfen nicht beschädigt werden und sind entsprechend zu schützen. Der Auftragnehmer hat einen qualifizierten Beauftragten für die Baustelle zu benennen. Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamem Aufmaß. Die Ausführung kann in mehrere Bauabschnitte gegliedert sein, was ohne gesonderte Vergütung erfolgt. Funktionssicherheit und Reparaturen sind baubegleitend zu überwachen und abzustimmen. Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitskräfte und Arbeitsabläufe sind Sache des Unternehmers und in die Einheitspreise einzurechnen. Der Arbeitsbereich ist sauber zu halten. Ausgeführte Vorarbeiten und Leistungen sind nicht relevant. Gleichzeitig laufende Arbeiten umfassen Gerüstbau und Dachdeckerarbeiten, was eine Koordination der Fachfirmen erfordert. Mindestanforderungen für Nebenangebote sind nicht relevant. Die Baustelle befindet sich auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Wernigerode. Die Zufahrt erfolgt über öffentliche, befestigte Straßen. Das Gelände ist für den Fuhrbetrieb ausgelegt und die Verkehrsflächen sind für den laufenden Betrieb freizuhalten, wobei Fahrzeugen der Meisterei Vorrang zu gewähren ist. Die Verschmutzung von Straßen und Wegen ist zu vermeiden und die Reinigung ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Lager- und Arbeitsplätze werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt, die Abstimmung erfolgt mit der Leitung der Autobahnmeisterei. Umweltschutzbedingungen sind besonders zu beachten. Die Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten obliegt dem Auftragnehmer, der die Arbeiten entsprechend dem Endtermin abnahmereif fertigzustellen hat. Die Arbeiten sind nach einschlägigen normativen Anforderungen und Herstellervorgaben auszuführen. Bei Identifizierung von zusätzlichem Instandsetzungsbedarf ist dieser nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber durchzuführen. Hebezeuge, Krane, Gerüste etc. sind Sache des Unternehmers und in die Einheitspreise einzurechnen. Die notwendige Baustelleneinrichtung ist Auftragsbestandteil. Anschlüsse für Bauwasser und Baustrom werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Nicht genehmigte Einrichtungen sind auf Anordnung zu beseitigen. Die Entsorgung von Bauschutt hat nach gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen und muss sofort erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, verschmutzte Flächen zu reinigen und benutzte Verkehrswege sauber zu halten. Baustellenreinigung hat arbeitstäglich zu erfolgen. Verschmutzungen außerhalb des Geländes sind sofort zu beseitigen. Bei Nichterfüllung kann der Auftraggeber die Reinigung auf Kosten des Verursachers veranlassen. Lagerplätze werden zugewiesen; die Beantragung und Vergütung für die Nutzung öffentlicher oder privater Flächen obliegt dem Auftragnehmer. Beschädigungen am öffentlichen Verkehrsraum sind instand zu setzen. Baubesprechungen finden wöchentlich statt, zu denen der Auftragnehmer einen bevollmächtigten Vertreter entsenden muss. Die Umgangssprache auf der Baustelle ist Deutsch. Baubehelfe wie Arbeitsebenen, Arbeitsrampen und Gerüste sind in die Positionen einzukalkulieren, sofern nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben. Es sind nur Bauprodukte zu verwenden, die den technischen Regeln entsprechen und gekennzeichnet sind oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen. Mengenansätze im Leistungsverzeichnis sind Circa-Massen, die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Alle Arbeiten sind nach einschlägigen DIN-Vorschriften, EN-Normen und technischen Merkblättern der Hersteller auszuführen. Materialien müssen aufeinander abgestimmt sein und den geltenden europäischen Richtlinien und Normen entsprechen (CE-Kennzeichnung, Ü-Zeichen oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung). Verarbeitungsrichtlinien und Ausführungsanweisungen des Materialherstellers sind einzuhalten. Lösemittel, Monomere, Laugen und Säuren erfordern die Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften. Die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle ist in die Einheitspreise einzurechnen. Anfallende Materialien und Baustoffe sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Vor Beginn der Arbeiten ist eine Zustandsfeststellung erforderlich. Bautagesberichte sind wöchentlich vorzulegen. Die Belange des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes gemäß Baustellenverordnung sind einzuhalten. Auf einen SiGe-Plan wird verzichtet. Vom Auftraggeber werden Leistungsverzeichnis, Lageplan und Grundrisse zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat Revisionsunterlagen im IST-Zustand zu fertigen und digital sowie in Papierform zu übergeben. Die DIN-Normen sind in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung maßgebend.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung02.07.25
- Heute17.07.25
- Abgabefrist24.07.25
- Veröffentlichungsende24.07.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Bauarbeiten
Erfüllungsort:Halberstädter Str. 23, 38855 Wernigerode, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Einblasdämmung
Einblasdämmung für Dach- und Deckendämmung der Kfz-Hallen
DOKUMENTE
Dateiname
- Heftung 1 Angebotsaufforderung13 Dateien
- Heftung 2 Angebot8 Dateien
- Leistungsverzeichnis1 Datei
Weitere Ausschreibungen zu:

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