Die Ausschreibung umfasst den Abbruch und die Entsorgung von 20 Garagen in Mainz-Mombach, Grundstücke 448/2, 448/5 und Teilbereich von 448/7.
Die Garagen bestehen aus Garagentoren mit Rahmen (Metall), Porenbeton-Mauerwerk (Wände, ca. 15cm dick), Stahlbeton (Stützen, statisches Traggerüst) und Stahlbeton mit Abdichtung, Bitumendachbahnen und Attikaabdeckung aus Metall (Decke).
Der Boden wird nicht rückgebaut.
Zusätzlich beinhaltet der Auftrag die Einrichtung, Vorhaltung und Räumung der Baustelle inklusive Wiederherstellung der benutzten Flächen.
Die Schadstoffuntersuchung ist zu beachten und die Stellungnahme für den Rückbau und die ordnungsgemäße Entsorgung der abgebrochenen Materialien ist einzuhalten.
Das Abbruchmaterial geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist fachgerecht zu entsorgen.
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Beschreibung
Die Ausschreibung beinhaltet den Abbruch und die Entsorgung von 20 Garagen in Mainz-Mombach, gelegen auf den Grundstücken 448/2, 448/5 und einem Teilbereich von 448/7.
Diese Maßnahme erfolgt im Zuge einer Wohnumfeldneugestaltung nach einer Strang- und energetischen Sanierung der Häuser "Am Hipperich 2a-c".
Die Garagen bestehen aus verschiedenen Materialien: Garagentore mit Rahmen aus Metall, Garagenwände aus Porenbeton-Mauerwerk mit einer Dicke von ca. 15cm, Stützen und ein statisches Traggerüst aus Stahlbeton sowie eine Decke aus Stahlbeton mit Abdichtung, Bitumendachbahnen und einer Attikaabdeckung aus Metall.
Es ist zu beachten, dass der Boden nicht rückgebaut wird.
Die Garagen sind in zwei Anordnungen vorhanden: Doppelgaragenanlagen (7+7 Stück, back to back) mit den Maßen L= ca. 20,00m, T= ca. 12,00m, H= ca. 2,50m (entspricht ca. 600m³) und eine Garagenanlage (6 Stück) mit den Maßen L= ca. 18,50m, T= ca. 6,00m, H= ca. 2,50m (entspricht ca. 278m³), was ein Abbruchvolumen von insgesamt ca. 878m³ ergibt.
Ein Zaun muss geschützt und das Trafohaus beschädigungsfrei erhalten werden.
Die beiliegende Aktennotiz vom Baugrundinstitut Dr. Ing. Westhaus GmbH vom 28.05.2025 mit den dort aufgeführten Anlagen sind zu beachten.
Die Stellungnahme für den Rückbau und die ordnungsgemäße Entsorgung der abgebrochenen Materialien ist unbedingt zu beachten.
Das Abbruchmaterial geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist fachgerecht zu entsorgen.
Die Leistungen umfassen auch das Einholen der behördlichen Genehmigungen, wobei die Gebühren zu Lasten des Auftragnehmers gehen.
Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber bescheinigen, dass er die behördlichen Genehmigungen zum Abbruch und zur Entsorgung der Gebäude und der einzelnen Baustoffe eingeholt hat.
Über die Entsorgung aller Materialien legt der Auftragnehmer der Bauleitung des Bauherren Nachweise in Form von Wiegescheinen, den Abfallschlüsselnummern und der Summe der entsorgten Mengen für alle Abfallschlüsselnummern getrennt, vor.
Des Weiteren beinhaltet der Auftrag die Baustelleneinrichtung für sämtliche Leistungen, die in den Allgemeinen Hinweisen und der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.
Dazu gehört das Einrichten, Vorhalten, Unterhalten und Räumen der Baustelle für die gesamte Vertragsdauer, einschließlich der Wiederherstellung der gesamten zur Baustelleneinrichtung benutzten Flächen, der Entfernung von Müll/Unrat und der Säuberung von Verunreinigungen.
Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, benötigte Unterkünfte, Sanitärcontainer, Bau-WC, Lagerschuppen etc., die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind, müssen auf die Baustelle transportiert, bereitgestellt und betriebsfertig eingerichtet werden, einschließlich der erforderlichen Vorhaltung/Unterhaltung über die gesamte Bauzeit.
Ein Baustellenzaun aus untereinander verschraubten Metallgitterelementen mit Verankerung mit Betonfundament und einer Zaunhöhe von 2 m um das gesamte Baustellengelände muss erstellt, für die gesamte Bauzeit vorgehalten und, wenn erforderlich, umgebaut werden.
Der Bauzaun ist entsprechend den städtischen Auflagen und Unfallverhütungsvorschriften auszubilden und gegen unbefugtes Betreten der Baustelle dauerhaft zu sichern.
Das gleiche gilt auch für die erforderliche Baustellenbeleuchtung.
Auf den Baumschutz ist in allen Bereichen zu achten.
Nach Beendigung der Arbeiten sind die Grünflächen und Einfriedungen wieder herzustellen und die befestigten Flächen in den Urzustand zu versetzen.
Flächen außerhalb des Baugrundstückes, u.a. Flächen im städtischen Besitz, sind vom Auftragnehmer auf eigene Veranlassung und auf eigene Kosten mit anzumieten.
Mit den zuständigen Behörden ist die Einrichtung im öffentlichen Bereich zu klären.
Vor Arbeitsbeginn ist die Baustelleneinrichtung mit der Bauleitung des Auftraggebers abzusprechen, im Bautagebuch zu protokollieren und wenn erforderlich durch eine Skizze zu ergänzen.
Benutzte Flächen und Wege sind vor der Baustelleneinrichtung durch eine Fotodokumentation in ihrem Ursprungszustand festzuhalten.
Eine Abnahme der öffentlichen Verkehrsflächen vor Baubeginn ist mit der zuständigen Stelle des Tiefbauamtes zu koordinieren und auszuführen.
Nach Abschluss der Baumaßnahme sind bei einem erneuten Begehungstermin mit der zuständigen Stelle des Tiefbauamtes eventuelle Beschädigungen festzustellen.
Der Auftragnehmer veranlasst die Beseitigung aller Beschädigungen und Verunreinigungen zu seinen Lasten.
Bestandteil der Position sind alle sonstigen Leistungen und Kosten, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen hat, u.a. Einholung der Genehmigungen einschl. Schachterlaubnis, Sondernutzungen, Straßeneingrenzungen oder -sperrungen, Organisation und Kosten der gesamten Baumaßnahme, einschl. von erforderlichen Kraneinsatz mit entsprechendem Elektroanschluss oder sonstiger Bau- und Montagehilfsmittel, Sicherheitsmaßnahmen im Baustellenbereich entspr. der Unfallverhütungsvorschriften, wie Schutzgeländer, Absperrungen und dergleichen, falls nicht gesondert beschrieben, ausreichende Baustellenbeleuchtung, ständige Reinigung der durch eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege des Baubereiches, der Grundstücksfläche des Gebäudes und des öffentlichen Bereichs, der für die Umsetzung der Arbeiten genutzt wird, Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers, Genehmigungen zum Abstellen von Containern, Bauwagen, Baumaterialien im öffentlichen Bereich etc.