Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung einer Drohne als mobile Trägerplattform. Das System soll als Trägerplattform für Sensorik dienen und den Flug in der speziellen Kategorie ermöglichen. Es wird eine passende Specific Operations Risk Assessment (SORA) benötigt, die den Betrieb bei Visual Line of Sight (VLOS) über dichtbesiedelten Bereichen in kontrollierten Lufträumen erlaubt. Das UAS muss mit allen nötigen Sicherheitssystemen ausgestattet sein, um die Anforderungen der SORA zu erfüllen. Kompatibilität mit aktueller Flugplanungssoftware und ein FPV-Kamerasystem sind ebenfalls gefordert. Das maximale Budget für die Beschaffung beträgt 75.000,00 € netto.
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Beschreibung
Die Fraunhofer-Gesellschaft schreibt eine Drohne als mobile Trägerplattform aus, die primär als Trägerplattform für Sensorik eingesetzt werden soll. Das Unmanned Aircraft System (UAS) muss für den Flug in der speziellen Kategorie zertifiziert sein und eine entsprechende Specific Operations Risk Assessment (SORA) mitbringen. Diese SORA muss den Betrieb unter Visual Line of Sight (VLOS) über dichtbesiedelten Gebieten in kontrollierten Lufträumen ermöglichen. Daher ist das UAS mit allen erforderlichen Sicherheitssystemen, wie einem Fallschirmsystem, auszustatten, um die SORA-Anforderungen zu erfüllen. Eine Kompatibilität mit aktueller Flugplanungssoftware (UGCS) ist gefordert, wobei die Software selbst nicht Teil der Beschaffung ist. Zur Verbesserung der Kontrolle soll ein First-Person-View (FPV) Kamerasystem integriert sein, das eine Live-Ansicht in mindestens 1080p Full-HD und eine Aufnahme in mindestens 4K bei einer Framerate von mindestens 30 Hz und maximal 50 ms Latenz bietet. Das UAS soll als Hexakopter mit elektrischem Antrieb ausgeführt sein und eine maximal zulässige Startmasse von unter 25 kg aufweisen. Die maximale Nutzlastmasse muss mindestens 7 kg betragen, wobei Akkus und geforderte Zusatzsysteme nicht zur Nutzlast zählen. Die maximale Flugzeit mit einem Akkusatz soll mindestens 55 Minuten betragen, ohne Zusatzsysteme und Nutzlast. Bei einer Nutzlast von 4 kg soll die Flugzeit mit einem Akkusatz mindestens 40 Minuten betragen, wobei die Akkus für den Flug zusätzlich zur Nutzlast zu berücksichtigen sind. Der Akkutyp muss Lithium-Ion sein. Der maximale Gesamtdurchmesser bei ausgebreiteten Rotoren darf unter 250 cm liegen, um Genehmigungsregularien zu entsprechen. Ein Landegestell mit einer vertikalen Bodenfreiheit von über 20 cm und einem horizontalen freien rechteckigen Bereich von über (38 cm x 20 cm) ist erforderlich. Die Fernbedienung muss mit der UGCS-Software kompatibel sein und über eine Telemetrie-Verbindung von mindestens 800 m für sicheren VLOS-Betrieb verfügen. Ein EASA-konformes Fernidentifikations-System (Remote ID) ist zwingend erforderlich. Das UAS muss Schnittstellen (Stecker) für die Integration eigener Nutzlasten bieten, darunter Datenanschlüsse wie MAVLink, Ethernet, PWM und CAN, sowie Stromanschlüsse mit 24-26 V bei über 3 A und 48 V bei über 5 A. Die maximal zulässige Windgeschwindigkeit muss über 11 m/s liegen. Ein mindestens dreifach redundanter Autopilot und ein mindestens Dual GPS System sind gefordert. Eine mechanische Schnittstelle (z.B. Verschraubungsmöglichkeit) für eine Nutzlast sowohl oberhalb als auch unterhalb der Drohne ist notwendig. Eine vertikale Öffnung in der Mitte der Drohne mit einem minimalen Durchmesser von 50 mm ist erforderlich, um Kabel für Nutzlasten durchführen zu können und einen optischen Pfad zu ermöglichen. Zum Zubehör gehören vier verschiedene Koffer: ein Koffer mit externer Spannungsversorgung und Ladefunktion für Akkus, ein Transportkoffer mit Trolleyfunktion für zusätzliche Akkus, ein Transportkoffer mit Trolleyfunktion für das UAS und ein Transportkoffer für die Fernbedienung. Ein MOC 2511 und MOC 2512-zertifiziertes integriertes Fallschirmsystem ist für die SORA-Erfüllung notwendig. Insgesamt sind drei Akku-Sätze bereitzustellen. Eine Bediener-Einweisung und -Schulung für zwei Personen an einem Tag mit dem beschafften System ist ebenfalls Teil der Leistung. Das System muss direkt einsatzbereit und flugfähig sein, ohne zusätzliche erforderliche Hardware. Das maximale Budget für die Beschaffung beträgt 75.000,00 € netto; eine Überschreitung führt zum Ausschluss. Für das System sind genaue Inspektionsintervalle vom Hersteller anzugeben. Idealerweise ist für ein Jahr nach Abnahme keine reguläre Inspektion notwendig, es sei denn, dies wird durch die SORA-Anforderungen vorgeschrieben. Notwendige Inspektionen nach einem Jahr müssen bei vom Hersteller zugelassenen Stellen innerhalb eines Umkreises von 700 km um das Fraunhofer IPM durchführbar sein. Inspektionen oder Wartungen sind nicht Teil der Beschaffung. Eine Vorababnahme ist vorgesehen, wobei der Bieter einen geeigneten Standort im Umkreis von 700 km um das Fraunhofer IPM wählen muss, der luftfahrtrechtliche Anforderungen erfüllt. Die Abnahme findet zu Beginn der Schulung statt, wobei alle relevanten Anforderungen des Leistungsverzeichnisses geprüft und, wenn möglich, im Flug demonstriert werden. Das Fallschirmsystem muss nicht ausgelöst und Flugzeiten nicht bis zum Maximum demonstriert werden. Abweichungen oder Fehlfunktionen müssen vom Bieter behoben werden.