Gehölzregeneration in Kirchheim
Auftraggeber
Landratsamt Esslingen, Amt 51 - Straßenbauamt
Esslingen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
25.08.25
09.09.25, 08:00
Steckbrief
- Gehölzregeneration
- Baumpflege
- Landschaftspflege
- Grünpflege
- Kirchheim
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft Gehölzregeneration an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in den Landkreisen Esslingen und Göppingen. Die Leistung umfasst das Fällen von Einzelgehölzen, die Verjüngung von Gehölzbeständen, das Roden von Strauchbeständen, die Kronenpflege an Einzelgehölzen sowie das Häckseln und Verwerten von Schnittgut. Die Arbeiten werden als Rahmenvereinbarung ausgeschrieben und im Rahmen von Bestellscheinen beauftragt.
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Beschreibung
Das gemeinsame Straßenbauamt der Landkreise Esslingen und Göppingen schreibt die Gehölzregeneration an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aus. Die Leistung umfasst das Fällen von Einzelgehölzen, die Verjüngung von Gehölzbeständen, das Roden von Strauchbeständen, die Kronenpflege an Einzelgehölzen sowie das Häckseln und Verwerten von Schnittgut. Die Vergabe erfolgt als ein Los für das Straßenbauamt und die untergeordneten Straßenmeistereien. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, die voraussichtlich vom 13.10.2025 bis zum 01.04.2026 läuft. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen sind voraussichtliche Mengen, die während der Laufzeit abgerufen werden. Die Arbeiten sind unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auszuführen. Die Verkehrssicherung wird vom Auftraggeber übernommen. Die Beauftragung erfolgt durch Bestellscheine der jeweiligen Straßenmeisterei oder des Straßenbauamtes. Die Kommunikation vor Ort muss in deutscher Sprache erfolgen. Es sind die Vorschriften zum Natur- und Artenschutz zu beachten, insbesondere die Schutzzeiten für Bäume und Gehölze. Das Einarbeiten von Häckselgut oder das Belassen von abgesägten Gehölzresten im Bereich der Straßenböschungen ist nicht zulässig. Das Gehölzgut muss am Tag des Anfalls abgefahren werden. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage von Rapporten, Aufmaßen und Wiegescheinen. Bautagesberichte sind arbeitstäglich zu erstellen und dem Auftraggeber unaufgefordert zu übergeben. Die Arbeiten sind innerhalb der gesetzlichen Vorgaben auszuführen, wobei Ausnahmeregelungen möglich sind. Die Kosten für Baustelleneinrichtung, Lagerplätze und An-/Abfahrten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der Kontakt- und Arbeitszeiten der Straßenmeistereien auszuführen. Bei der Kalkulation sind An- und Abfahrtzeiten, Umsetzfahrten sowie die tatsächlich zur Verfügung stehenden Arbeitszeiten und Ausschlusszeiten zu berücksichtigen. Die Arbeiten sind unter Verkehr auszuführen, wobei die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs sicherzustellen ist. Es sind Ausschlusszeiten für Arbeiten an hochbelasteten Streckenzügen zu beachten. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471 tragen und die Baustellenfahrzeuge müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Die Beauftragungen erfolgen durch Bestellscheine. Die Disposition des Bauablaufs und die Reihenfolge der Arbeiten sind Sache des Auftragnehmers und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Terminbestätigungen und -absagen sind fristgerecht vorzunehmen. Alle auf der Baustelle anfallenden Abfälle sind vom Auftragnehmer in abfallrechtlich zulässiger Weise zu verwerten oder zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind in die jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen. Die Rechnungslegung für Verwertungspositionen erfolgt getrennt. Zahlungsfristen richten sich nach § 17 Absatz 1 VOL/B. Die Stammdurchmesser werden an der Schnittstelle der gefällten Einzelgehölze ermittelt. Nachtragspositionen sind vor Ausführung anzuzeigen und bedürfen der Genehmigung des Auftraggebers. Ein Jahresabschluss in Form einer Massenübersicht ist auf Abruf durch das Straßenbauamt zu erstellen und in elektronischer Form zu übermitteln. Die fachliche Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter ist auf Verlangen nachzuweisen.
Zeitplan
- Bekanntmachung25.08.25
- Heute03.09.25
- Abgabefrist09.09.25
- Veröffentlichungsende09.09.25
Ausschreibung
Reichweite:
NATIONAL
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Erfüllungsort:
73230 Kirchheim, Deutschland
Abgabe
Abgabeform:
Elektronisch
Lose
Gehölzregeneration
Gehölzregeneration
Dokumente
Dateiname
- D11 Preisermittlung VHB 222.pdfFinanzielles27.35 KB2 SeitenFormblatt zur Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme für Bauleistungen, das Angaben zum Verrechnungslohn und zur Ermittlung der Angebotssumme durch Einzelkosten der Teilleistungen und Umlagen enthält.
- 0 Heftung 1 A-B.pdfAusschreibung2.55 MB71 SeitenAufforderung zur Angebotsabgabe für die Gehölzregeneration, Ausschreibung Nr. 512-A-25-12, vom Landratsamt Esslingen. Enthält Informationen zur Vergabeart, Angebots- und Bindefrist sowie eine Liste der beizufügenden Anlagen.
- D11 Preisermittlung VHB 221.pdfFinanzielles24.68 KB2 SeitenFormblatt zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation für Bauleistungen, das Angaben zum Verrechnungslohn, Zuschläge auf Einzelkosten der Teilleistungen und die Ermittlung der Angebotssumme enthält.
- E512-A-25-12 Gehölzregeneration.D83Leistungsumfang20.98 KBLeistungsbeschreibung für Gehölzarbeiten in den Landkreisen Esslingen und Göppingen, einschließlich der Anforderung zur Erstellung einer Massenübersicht mit spezifischen Inhalten wie OZ-Nummer, Kurzbezeichnung und Mengen.
- 0 Heftung 2 C-D.pdfFinanzielles511.95 KB24 SeitenAngebotsschreiben für die Leistung "Gehölzregeneration" (512 / A / 25 / 12), in dem der Bieter seine Preise anbietet und die Gültigkeit des Angebots bis zum Ablauf der Bindefrist bestätigt. Es enthält auch die Angebotssumme und die Anzahl der Nebenangebote.
- E52 MeistereiBezirke_20250514_komprimiert.pdfLeistungsumfang5.31 MB1 SeiteÜbersichtskarte der Dienstbezirke der Straßenmeistereien in den Landkreisen Esslingen und Göppingen, inklusive Zeichenerklärung für Straßenmeistereien, Stützpunkte und Winterdienst-Stützpunkte.
FAQ
Weitere Ausschreibungen zu:

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