Bodenbelag und Betonwerkstein für historischen Bahnhof Wesseling
Auftraggeber
Stadtverwaltung Wesseling Der Bürgermeister
Wesseling
Veröffentlicht
Angebotsfrist
13.05.25
04.06.25, 08:00
Stichwörter
Bodenbelag
Betonwerkstein
Bahnhof
Sanierung
historisches Gebäude
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und Verlegung von Bodenbelägen und Fensterbänken aus Compositstein für den historischen Bahnhof Wesseling. Im Einzelnen beinhaltet dies die Reinigung und Vorbereitung des Untergrunds, das Schließen von Estrichrissen, das Aufbringen einer Grundierung und Verbundabdichtung inklusive Dichtbändern und Formstücken. Weiterhin sind Bodenplatten und Sockelplatten aus Compositstein zu liefern und im Mittel- bzw. Dünnbettverfahren zu verlegen, inklusive elastischer Verfugung und dem Einbau von Bewegungsfugen. Abschließend sind die Flächen mit einer Imprägnierung zu versehen und mit einer diffusionsoffenen Folie zu schützen. Zusätzlich werden Fensterbänke aus Compositstein geliefert und im Mörtelbett verlegt, ebenfalls imprägniert und geschützt.
Mehr lesen…
Beschreibung
Die Ausschreibung beinhaltet die Ausführung von Bodenbelagsarbeiten mit Betonwerkstein sowie die Montage von Fensterbänken im historischen Bahnhof Wesseling.
Zunächst ist der Untergrund der Bodenflächen von groben Verschmutzungen zu reinigen und in einen verlegereifen Zustand zu bringen.
Es sind CM-Messungen zur Bestimmung der Restfeuchte im Estrich durchzuführen und zu protokollieren.
Risse und Fugen im Estrich sind kraftschlüssig mit 2K-Epoxidharz zu schließen, inklusive dem Einsetzen von Edelstahlklammern.
Der Überstand der Randdämmstreifen ist abzuschneiden.
Zur Vorbereitung für die nachfolgenden Arbeiten ist eine Grundierung auf Estrich- oder Betonflächen aufzubringen.
In den dafür vorgesehenen Bereichen ist eine zweilagige, flexible Dispersionsabdichtung im Roll- oder Spachtelverfahren aufzubringen, inklusive dem Einlegen von Dichtbändern in Wand-/Bodenanschlüssen und vorgefertigten Formstücken in den Eckbereichen.
Ein vorhandener Bodenablauf ist nach Herstellervorschrift mit einer Spezial-Dichtmanschette abzudichten.
Für die Bodenbeläge sind Bodenplatten aus Compositstein (Feinkorn, geschliffene Oberfläche, leicht gefaste Kanten, anthrazitfarben, ca. 12 mm dick, Größe 300/600 mm, Rutschfestigkeit R9) zu liefern.
Die Verlegung der Bodenplatten erfolgt im Verband mit zementgebundenem Fliesenmörtel im Mittelbettverfahren, inklusive der erforderlichen Schnittplatten und Anarbeiten an die Raumgeometrie.
In Bereichen mit Gefälle (Rampen, Bodeneinläufe) ist eine zusätzliche Verlegung im Gefälle erforderlich.
Für die Durchführung von Installationsrohren sind Löcher in die Betonwerksteinflächen herzustellen und nach Abschluss der Installation wieder zu verschließen.
Zusätzlich sind Sockelplatten aus Compositstein (Feinkorn, geschliffene Oberfläche, leicht gefaste Kanten, anthrazitfarben, ca. 12 mm dick, Größe 80/600 mm) zu liefern und im Dünnbettverfahren zu verlegen.
Die elastische Verfugung erfolgt mit einem für Werksteinflächen geeigneten, neutralvernetzenden Silikonmaterial im Bereich der Anschlüsse Wand/Boden, Eckausbildungen, bei Materialwechsel sowie Bauwerksfugen.
Im Bodenbelag sind Bewegungsfugen mit Fugenprofilen, gelochten Befestigungswinkeln und elastischer Distanzeinlage aus Kunststoff einzubauen.
Nach vollständiger Rücktrocknung ist eine Imprägnierung für Betonwerkstein auf Boden- und Sockelflächen aufzubringen.
Abschließend sind Wand- und Bodenflächen, Tür- und Fensterstöcke und andere Bauteile mit einer dampfdiffusionsoffenen Abdeckfolie zu schützen.
Für die Fensterbänke sind Fensterbänke aus Compositstein (Feinkorn, Vorderkante und Köpfe gefast und poliert, Plattendicke 20 mm, Farbe wie Bodenplatten, Einzellängen 640-2400 mm) zu liefern und im Mörtelbett zu verlegen, mit einem Überstand von 30 mm über die Wandflucht.
Auch die Fensterbänke sind nach der Verlegung zu imprägnieren und mit einer diffusionsoffenen Folie zu schützen.
Zusätzlich sind Stundenlohnarbeiten für Facharbeiter und Helfer vorgesehen, um nachträgliche Anpassungen der Verlegeuntergründe vorzunehmen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht erkennbar waren.