Fahrbahnmarkierungen im Straßenmeistereibereich Ludwigslust
Auftraggeber
Strassenbauamt Schwerin
Schwerin
Veröffentlicht
Angebotsfrist
10.06.25
01.07.25, 08:20
Stichwörter
Fahrbahnmarkierung
Straßenmarkierung
Verkehrssicherheit
Straßenunterhaltung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Erneuerung von Fahrbahnmarkierungen auf Landesstraßen im Bereich der Straßenmeisterei Ludwigslust. Es handelt sich um die Sanierung abgängiger oder nicht mehr funktionsfähiger Markierungen in unterbrochener oder geschlossener Ausführung, als Längs- und Quermarkierungen sowie Pfeil- und Sperrflächenmarkierungen. Die Arbeiten beinhalten Einzelmarkierungen unterschiedlichen Umfangs innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auf zweispurigen Straßen, Brücken, an Lichtsignalanlagen und in Knotenpunktbereichen. Neben der Applikation der Markierung sind auch Verkehrssicherung und Vorarbeiten wie Demarkierung und Vormarkierung erforderlich.
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Beschreibung
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Erneuerung von Fahrbahnmarkierungen auf Landesstraßen im Gebiet der Straßenmeisterei Ludwigslust. Im Detail beinhaltet dies die Sanierung von beschädigten oder nicht mehr funktionstüchtigen Fahrbahnmarkierungen. Die Markierungen umfassen sowohl unterbrochene als auch durchgezogene Linien, Längs- und Quermarkierungen sowie Pfeil- und Sperrflächenmarkierungen. Die Arbeiten erstrecken sich über verschiedene Standorte, darunter inner- und außerörtliche Bereiche, zweispurige Straßen, Brücken, Standorte mit Lichtsignalanlagen und Knotenpunktbereiche.
Die auszuführenden Arbeiten umfassen die eigentliche Aufbringung der Markierungen sowie die dazugehörigen Verkehrssicherungsmaßnahmen und vorbereitenden Arbeiten. Zu den Vorarbeiten gehören beispielsweise die Entfernung alter Markierungen (Demarkierung) und das Anbringen von Vormarkierungen. Die Preisgestaltung beinhaltet sämtliche Nebenleistungen, wie die Entfernung von losem Schmutz, Vormarkierungen, Nacharbeiten, Entfernung loser Farbreste, Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeiten, Lohnnebenkosten, Kosten für mehrmaliges Anrücken und Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich markierten Strichlänge. Die Arbeiten sind unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs durchzuführen, wobei alle Verkehrsbeziehungen im Baustellenbereich erhalten bleiben müssen. Die erforderlichen Verkehrssicherungen sind gemäß den Regelplänen der RSA bzw. dem beigefügten Verkehrszeichenplan durchzuführen. Der Auftragnehmer muss die erforderlichen Anordnungen gemäß §45 (2) StVO rechtzeitig beim Straßenbauamt Schwerin beantragen und einen detaillierten Bauzeitenplan vorlegen.
Bei Fahrbahnbreiten unter 7,50 m ist die Markierung in der Fahrbahnmitte unter Vollsperrung durchzuführen, wobei Lichtsignalanlagen mit Zusatzschildern eingesetzt werden. Die maximale Länge des Baufelds darf 1000 m nicht überschreiten. Der Auftragnehmer hat die zuständige Straßenmeisterei rechtzeitig über die Art der Absicherung, den Straßenzug und die voraussichtliche Dauer der Arbeiten zu informieren. Verkehrsbehinderungen sind auf ein Minimum zu beschränken.
Der Auftragnehmer muss bei Angebotsabgabe seine Eignung für das Gewerk Fahrbahnmarkierung nachweisen. Nach Auftragserteilung sind Arbeitsbeginn und Ablauf der Arbeiten mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Die Markierungsarbeiten sind unter Einhaltung der geltenden Vorschriften, insbesondere der RMS, ZTV M 13 und TL-M 06, durchzuführen. Markierungen dürfen nur auf saubere und trockene Fahrbahnen aufgebracht werden, und die frische Markierung ist gegen vorzeitiges Überfahren zu sichern.
Alle Markierungsstoffe müssen den ZTV M13 und den Richtlinien für Markierungen auf Straßen entsprechen. Technische Datenblätter, Prüfberichte und Sicherheitsdatenblätter sind mit dem Angebot einzureichen. Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist kann der Auftraggeber ein Prüfzeugnis über die Tages- und Nachtsichtbarkeit, Griffigkeit und Verschleißfestigkeit der Markierung verlangen. Die Protokolle der Eigenüberwachungsprüfungen sind täglich dem Auftraggeber zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat Tagesberichte über die ausgeführten Markierungsarbeiten anzufertigen und dem Aufsichtsführenden vorzulegen. Aufgemessen und abgerechnet wird die reine Strichlänge. Nach Fertigstellung eines Straßenzuges erfolgt eine gemeinsame Abnahme, und die Leistung ist als Teilschlussrechnung abzurechnen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Endabnahme mit dem Straßenmeister. Für die Rechnungserteilung sind elektronische Rechnungen gemäß der E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommerns zu stellen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.