Sicherheitsdienstleistungen für Rathäuser und Kulturhaus in Wolfsburg
Auftraggeber
Stadt Wolfsburg
Wolfsburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
20.05.25
17.06.25, 08:00
Stichwörter
- Sicherheitsdienst
- Wachdienst
- Streifendienst
- Rathaus
- Kulturhaus
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Vergabe von gewerblichen Sicherheitsdienstleistungen in den Rathäusern (A-E) und dem Alvar-Aalto-Kulturhaus (AAK) der Stadt Wolfsburg. Gefordert ist ein präventiver Streife- und Wachdienst während der Öffnungszeiten mit zwei Sicherheitskräften. Optional ist der Einsatz von zusätzlichem Sicherheitspersonal zur Absicherung von besonderen Veranstaltungen vorgesehen. Der Vertrag soll für zwei Jahre ab dem 01.08.2025 gelten, mit der Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate.
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von gewerblichen Sicherheitsdienstleistungen in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Wolfsburg, konkret in den Rathäusern A bis E sowie im Alvar-Aalto-Kulturhaus. Die Dienstleistungen umfassen präventive Streife- und Wachdienste, die von zwei Sicherheitskräften gleichzeitig durchgeführt werden sollen. Die Einsatzzeiten sind während der regulären Öffnungszeiten der genannten Gebäude vorgesehen, wobei die genauen Zeiten für die einzelnen Wochentage festgelegt sind.
Zusätzlich zu den regulären Diensten besteht die Option, bei Bedarf zusätzliches Sicherheitspersonal für die Absicherung besonderer Veranstaltungen einzusetzen. Die Anzahl der zusätzlichen Sicherheitskräfte kann dabei zwischen zwei und vier Personen variieren, und der Einsatz erfolgt schätzungsweise ein bis zwei Mal pro Monat.
Die Stadt Wolfsburg stellt für die Dauer des Auftrags ein Diensthandy zur Verfügung, um die Kommunikation zwischen den Sicherheitskräften und dem Auftraggeber zu gewährleisten. Die Vertragslaufzeit ist auf zwei Jahre ab dem 1. August 2025 festgelegt, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwölf Monate.
Im Falle von tariflichen Lohnerhöhungen oder Erhöhungen der gesetzlichen Sozialaufwendungen besteht die Möglichkeit einer Preisanpassung. Der Auftragnehmer kann einen entsprechenden Antrag stellen, wobei die Angleichung auf Basis der prozentualen Änderung des Tariflohnes und der Sozialaufwendungen erfolgt.
Der Auftragnehmer muss eine Kurzbeschreibung seines Unternehmens vorlegen, die Angaben zum Tätigkeitsbereich, zur Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten sowie deren Zugehörigkeitsdauer zum Unternehmen enthält. Zudem sind drei Referenzen vorzulegen, die Sicherheitsdienste in öffentlich zugänglichen Gebäuden beinhalten und nicht älter als drei Jahre sein dürfen.
Der Auftragnehmer muss eine gültige Gewerbegenehmigung nach § 34a Gewerbeordnung besitzen, über eine betriebliche Praxis von mindestens drei Jahren in der eigenständigen Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen verfügen und in das Handels- bzw. Berufsgenossenschaftsregister eingetragen sein. Eine Zertifizierung nach DIN 77200 Stufe 2 ist ebenfalls erforderlich.
Vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist ein aktuelles, polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen für jede/jeden Beschäftigte/n vorzulegen. Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass das in den städtischen Gebäuden eingesetzte Personal unverzüglich ausgetauscht wird, sofern eine Aufforderung durch den Auftraggeber erfolgt.
Der Auftragnehmer muss für die gesamte Vertragslaufzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit bestimmten Mindestdeckungssummen vorweisen können. Der Auftragnehmer muss über eine Einsatzleitung verfügen, die während der Zeit des Sicherheitsdienstes mit Führungspersonal besetzt ist und über die entsprechenden Kommunikationseinrichtungen verfügt.
Der Auftragnehmer muss den Datenschutz und die Interessen des Auftraggebers im Hinblick auf Verschwiegenheit gegenüber Dritten sicherstellen. Der Auftragnehmer hat eine aufgaben- und objektspezifische Dienstanweisung anzufertigen, die die Einzelheiten der Dienstdurchführung regelt.
Es wird ausschließlich Personal des beauftragten Sicherheitsunternehmens beschäftigt, der Einsatz von Subunternehmen ist ausgeschlossen. Die Zentrale des Sicherheitsdienstes muss für Notfälle 24 Stunden täglich erreichbar sein.
Über die Anfangs- und Endzeiten des Sicherheitsdienstes sowie besondere Vorkommnisse ist ein Wachbuch zu führen. Der Auftragnehmer muss grundsätzlich fest angestelltes Personal beschäftigen, das bestimmte Kriterien erfüllt, wie z.B. einen IHK Unterrichtungsnachweis nach § 34a Gewerbeordnung.
Für die Beschäftigten des Auftragnehmers muss ein schriftlich abgefasster Arbeitsvertrag bestehen. Der Auftragnehmer wird nach Möglichkeit auf einen Personaltausch verzichten.
Die Beschäftigten des Auftragnehmers müssen über Ausweise mit Lichtbild verfügen. Der Auftragnehmer muss die Unterweisung bzw. Belehrung der Beschäftigten zu den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des Gewerbes und zu der auftragsspezifischen Dienstanweisung vor Aufnahme des Dienstes mit Unterschrift des Beschäftigten nachweisen.
Der Auftragnehmer muss auf seine Kosten die Beschäftigten mit einer für den Sicherheitsdienst zweckmäßigen und einheitlichen Dienstkleidung ausstatten. Der Auftraggeber stellt ein Diensthandy zur Verfügung.
Die Abrechnung erfolgt monatlich entsprechend der tatsächlich geleisteten Stunden. Vor der Angebotsabgabe sind die Objekte zwingend zu besichtigen.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung20.05.25
- 27.05.25Heute
- Abgabefrist17.06.25
- 17.06.25Veröffentlichungsende
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Erfüllungsort:38440 Wolfsburg, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
VORAUSSETZUNGEN
Rechtlich:
- Gewerbeanmeldung
- Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente | 8 Dateien | |||
leistungsbeschreibungen | 3 Dateien | |||
vertragsbedingungen | 5 Dateien | |||
sonstiges | 1 Datei | |||
anschreiben | 1 Datei |
Weitere Ausschreibungen zu:

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