Bauwerks- und Baugrunderkundungen am Berliner Landwehrkanal
Auftraggeber
Wasserstraßen-Neubauamt Berlin
10965, Berlin
Veröffentlicht
Angebotsfrist
23.05.25
16.06.25, 08:00
Stichwörter
Baugrunderkundung
Kernbohrungen
Drucksondierung
Uferwand
Landwehrkanal
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst Leistungen zur Bauwerkserkundung an drei Schwergewichtswänden und Kampfmittel- und Baugrunderkundung in Form von kombinierten Drucksondierungen mit Magnometersonde. Die Bauwerkserkundung beinhaltet das Anlegen eines Schurfs mit baubegleitender Kampfmittelsondierung, die Durchführung von vertikalen und horizontalen Kernbohrungen im Ufermauerwerk, die Verfüllung der Bohrlöcher, die Dokumentation der Erkundungsarbeiten und Laboruntersuchungen an den entnommenen Bohrkernen. Die Baugrunderkundung umfasst Drucksondierungen mit getrennter Aufzeichnung des Spitzenwiderstandes, der örtlichen Mantelreibung und des Reibungsindexes bei gleichzeitiger Messung des Magnetfeldes zur kampfmitteltechnischen Freigabe der Sondieransatzpunkte. Vor Ausführung der wasserseitigen Sondierungen ist eine Kampfmittelfreigabe der Sondieransatzpunkte erforderlich.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst Leistungen zur Bauwerkserkundung an drei Schwergewichtswänden bei LWK Km 4,08-4,06 rechtes Ufer, bei LWK Km 4,265-4,161 rechtes Ufer und bei LWK Km 4,265-4,146 linkes Ufer sowie Leistungen zur Kampfmittel- und Baugrunderkundung in Form von kombinierten Drucksondierungen mit Magnometersonde bei LWK-KM 5,175 - 5,090 beide Ufer. Die Ergebnisse der Bauwerkserkundungen hinsichtlich Bauteilaufbau und Materialkennwerten, sowie die Erkenntnisse der Baugrunderkundungen dienen im weiteren Verlauf als Planungsgrundlage für die Erstellung von Sanierungskonzepten der Ufereinfassungen des LWK. Die Ausschreibung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: Bauwerkserkundung: Anlegen eines Schurfs mit baubegleitender Kampfmittelsondierung (nur bei BW-Erkundung westlich Potsdamer Brücke), Durchführen von vertikalen Kernbohrungen im Ufermauerwerk (DN 100) von Land aus, mit Bohrkernentnahme und -abtransport (an 3 Standorten), Durchführen von horizontalen Kernbohrungen im Ufermauerwerk (DN100) vom Wasser aus, mit Bohrkernentnahme und -abtransport (an 3 Standorten), Verfüllen der Bohrlöcher, Dokumentation der Erkundungsarbeiten, Laboruntersuchungen an den entnommenen Bohrkernen. Baugrunderkundung: Auszuführen sind Drucksondierungen mit getrennter Aufzeichnung des Spitzenwiderstandes, der örtlichen Mantelreibung und des Reibungsindexes bei gleichzeitiger Messung des Magnetfeldes zur kampfmitteltechnischen Freigabe der Sondieransatzpunkte an 4 benachbarten Standorten (Rammtrassen) durchzuführen. Vor Ausführung der wasserseitigen Sondierungen ist eine Kampfmittelfreigabe der Sondieransatzpunktes auf den oberen 0,5 m unter der Gewässersohle mittels Taucher erforderlich. Die Breite der freizumessenden Rammtrassen beträgt ab Fußpunkt Böschung 3,00m.
Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift unter seinem Angebot, dass er sich vor der Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse, insbesondere hinsichtlich der Zugänglichkeit zum Baufeld sowie der Ausführbarkeit der ausgeschriebenen Erkundungsleistungen hinreichend, u.a. durch eine Ortsbesichtigung informiert hat und alle daraus zu erwartenden Kosten in der Kalkulation seiner Angebotspreise berücksichtigt hat. Im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehene Leistungen müssen vor der Ausführung mit dem Bauherrn oder dessen Vertreter besprochen und von diesem schriftlich beauftragt werden. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Nicht vom AN verschuldete außerplanmäßige Stillstandszeiten muss sich der AN vom AG oder dessen Vertreter unverzüglich schriftlich bestätigen lassen.
Der LWK friert während des Winters regelmäßig zu und wird dann für die Schifffahrt gesperrt. Das Eis darf nicht gebrochen werden, so dass während der Eisbedeckung des LWK nicht gearbeitet werden kann. Dies ist in der Bauablaufplanung des AN zu berücksichtigen. Hierbei ist davon auszugehen, dass in der Wintersaison mindestens 3 Wochen Stillstand außerhalb der Feiertage (Weihnachten/Neujahr) wegen Vereisung anzusetzen sind. Ein Anspruch für die Vergütung von Stillstandskosten oder Mehraufwand kann nachträglich aus diesem Umstand nicht abgeleitet werden.
Der Landwehrkanal mit seinen steinernen Ufermauern steht auf der Berliner Landesdenkmalliste. Der AN hat sicherzustellen, dass die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes Berlin beachtet werden. Insbesondere sind die Ufermauern vor weiteren Beschädigungen zu schützen. Das Festmachen an den Ufermauern und seinen Geländern sowie das Anbringen von Hilfskonstruktionen sind nicht gestattet.
Eine örtliche Besonderheit am Landwehrkanal ist der wertvolle Baumbestand. Grundsätzlich ist die Baumschutzverordnung Berlin zu beachten. Jegliche Verletzung der Bäume ist zu vermeiden. Die im jeweiligen Arbeitsbereich vorhandene Vegetation ist entsprechend den Ausführungen der DIN 18920 zu schützen. Störende Äste sind fachgerecht hochzubinden und nach Ende der Leistungserbringung wieder zu lösen. Weiterhin sind die Auswirkungen der Arbeiten auf Landschaft, Natur und Wasser möglichst gering zu halten. Jedwedes Festmachen an den Bäumen ist untersagt.