Lärmschutzwand Ersatzneubau B10 Stuttgart-Zuffenhausen
Auftraggeber
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 47.4
Stuttgart
Veröffentlicht
Angebotsfrist
11.06.25
14.07.25, 08:00
Stichwörter
- Lärmschutzwand
- Ersatzneubau
- B10
- Straßenbau
- Lärmschutz
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst den Ersatzneubau von Lärmschutzwänden entlang der B10 in Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Stammheim. Die bestehenden Lärmschutzwände werden abgebaut und entsorgt. Es werden neue, teilweise höhere und längere Lärmschutzwände errichtet, die aus Betonleitwandelementen, hochabsorbierenden Betonelementen und Aluminiumelementen bestehen. Die Arbeiten umfassen Erdarbeiten, Gründungsarbeiten, die Installation der Lärmschutzwände sowie landschaftsbauliche Maßnahmen. Die neuen Lärmschutzwände werden mit einer NOx-Beschichtung versehen.
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Beschreibung
Die Ausschreibung beinhaltet den Ersatzneubau von Lärmschutzwänden (LSW) entlang der B10 in Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Stammheim. Anlass ist die Feststellung starker Schäden an den bestehenden Lärmschutzwandabschnitten. Die neuen Lärmschutzwände werden teilweise höher und länger als die bestehenden sein, basierend auf einer neuen schalltechnischen Untersuchung.
Die bestehenden Lärmschutzwände werden ab Oberkante der bestehenden Betonsockelfertigteile abgebaut und entsorgt. Die neuen Lärmschutzwände werden mit einem Betonleitwandelement gegründet, darüber werden hochabsorbierende Betonelemente gestapelt, auf die wiederum Aluminiumelemente aufgesetzt werden. Die Vorderkante der Betonleitwand wird direkt an den bestehenden baulichen Fahrbahnrand gestellt.
Zur Erhöhung der Stabilität des Erddamms werden die bestehenden Betonbohrpfähle und Betonsockelelemente belassen. Die Stahlstützen werden ab OK Betonsockel abgetrennt und entsorgt, ebenso die darüberliegenden Aluminiumelemente.
Die Höhe der neuen Lärmschutzwand variiert zwischen 1,50 m und 5,00 m, die Gesamtlänge beträgt ca. 1.255 m. Die Lärmschutzwand wird in zwei Bauabschnitte unterteilt: BA 1 (Fahrtrichtung Autobahn) und BA 3 (Fahrtrichtung Stadtmitte Stuttgart).
Die Bauabschnitte 1 und 3 führen teilweise über ein Brückenbauwerk, sodass dort eine konventionelle Lärmschutzwand entsprechend Richtzeichnung LS 5 erstellt wird. Der Abstand der Stahlpfosten beträgt außerhalb der Bauwerke i.d.R. 5,00 m, auf dem Bauwerk in der Regel 2,00 m.
Die alten Lärmschutzwände wurden mit Bohrpfählen (Durchmesser 60 cm) im Rasterabstand von 4,00 m gegründet. Die vorhandenen Stahlprofile sind verzinkte und beschichtete Stahlträger der Reihe HEA 160. Die auszubauenden Elemente sind einseitig hochabsorbierende Aluminiumelemente verschiedenster Elementersteller und teilweise einseitig hochabsorbierende Kunststoffelemente.
Die Betonsockelelemente verbleiben in den alten Stützenstummeln und dienen der Stabilisation des Dammes. Die abgetrennten Stahlteile werden entsorgt. Auf den beiden erdüberschütteten Bauwerken werden die Elemente oberhalb des Handlaufs ausgebaut und entsorgt. Die über dem Handlauf überstehenden Stützen werden abgetrennt und entsorgt. Die Restbauwerksstützen, der Handlauf und die beiden untersten Elemente werden als Absturzsicherung belassen.
Alle neuen Aluminiumelemente und Betonwandelemente werden fahrbahnseitig mit einer NOx – Beschichtung versehen. Die überstehenden Anker der alten, abgebauten Schutzplanken auf dem Feldwegdurchlass im BA3.1 werden bündig mit Oberkante Gesims abgetrennt.
Zwischen der neuen Lärmschutzwand und dem Restteil der bestehenden Lärmschutzwand wird der Spalt mit Erdaushubmaterial bis Oberkante alter Betonsockel verfüllt. Die Treppenabgänge in den Türbereichen sind zu säubern und ggfs. zu sanieren. Die bestehenden Servicetüren werden ausgebaut und durch neue Türen ersetzt. Die Pflasterung im unmittelbaren Tür- und Treppenbereich muss angepasst werden.
Die Straßenentwässerungsleitung ist aufrecht zu erhalten, wobei die Betonleitwände an ihrer Unterseite an den Einläufen eine Aussparung erhalten. Im Anschluss an das Brückenbauwerk werden kurze Lärmschutzwandabschnitte in konventioneller Bauweise erstellt, wobei die bestehenden Betonsockelfertigteile ausgebaut und die Betonbohrpfähle gekürzt werden.
Die Lärmschutzwand wird als New Jersey Profil-Wand ausgeführt. Die Bauabschnitte werden in Fahrtrichtung gesehen aufgelistet, wobei BA1 und BA3 jeweils in Teilbauabschnitte unterteilt werden. Die Gründung erfolgt mit bewehrten und geschalten Ortbetonstreifenfundamenten bzw. Schwerlastfundamenten. Regellänge der Betonleitwände ist 5,00 m, Regelabstand der Stahlstützen beträgt 5,00 m. Stahlprofile sind aus verzinkten und beschichteten Walzprofilen aus HEA 160, HEA 180 und HEB 180, an der Oberseite kupiert mit 20 cm Überstand über die eingebauten Elemente in allen Teilbauwerken, beschichtet in DB 501. Handläufe sind verzinkt und beschichtet in DB 501. Es werden einseitig hochabsorbierende Betonelemente mit vertikaler Rippenstruktur im unteren Bereich der Lärmschutzwand mit einer Höhe von 1,00 m, teilweise 2,00 m, ab OK Betonleitwand verbaut. Einseitig hochabsorbierende Aluminiumelemente werden oberhalb der o.g. Betonelemente im Bereich der New Jersey Profile, einbrennpulverbeschichtet in RAL 7023 betongrau, eingebaut. Alle Betonleitwände erhalten pro Element jeweils an der Unterkante zwei Entwässerungsöffnungen.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung11.06.25
- Heute01.07.25
- Abgabefrist14.07.25
- Veröffentlichungsende14.07.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Erfüllungsort:70439 Stuttgart, Baden-Württemberg, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: B 10 Ersatzneubau LSW S-Zuffenhausen
B 10 Ersatzneubau der Lärmschutzwände am Dreieck S-Zuffenhausen Ersatzneubau Lärmschutzwand, Abbruch
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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verbleibt beim Bieter | 55 Dateien | |||
Angebot | 5 Dateien | |||
Leistungsverzeichnis | 1 Datei |
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