Bewerbungsmanagement-Maßnahme für Arbeitsagentur Emden-Leer
Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum Nord
30147, Hannover
Veröffentlicht
Angebotsfrist
26.05.25
24.06.25, 10:00
Stichwörter
Bewerbungsmanagement
SGB III
Arbeitsagentur
Qualifizierung
Zusammenfassung
Die Maßnahme dient der Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Arbeitsuchenden und Ausbildungssuchenden durch die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Ziel ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, sich eigenständig und erfolgreich unter Nutzung des Bewerbungsmanagements der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu bewerben. Die Teilnehmenden erhalten Unterstützung durch individuelles Bewerbercoaching und sollen in die Lage versetzt werden, die Funktionalitäten und Suchstrategien des BA-Portals eigenständig zu nutzen. Die Maßnahme kann entweder durchgängig in Präsenzform oder in hybrider Form durchgeführt werden, wobei digitale Methoden und Arbeitsmittel zum Einsatz kommen können.
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Beschreibung
Die Maßnahme umfasst die Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Arbeitsuchenden und Ausbildungssuchenden gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Ziel ist die Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, wobei der Bewerbungsprozess im Fokus steht. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, sich eigenständig und erfolgreich unter Nutzung des Bewerbungsmanagements der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu bewerben.
Die Maßnahme beinhaltet individuelles Bewerbercoaching, um die Teilnehmenden bestmöglich zu unterstützen. Die Leistung kann entweder durchgängig in Präsenzform oder in hybrider Form erbracht werden, wobei digitale Methoden und Arbeitsmittel genutzt werden können. Die Entscheidung über die hybride Durchführung obliegt dem Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Bedarfsträger.
Die Zielgruppe umfasst von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, Arbeitslose und Ausbildungssuchende mit ausreichenden Sprachkenntnissen. Die Maßnahmedauer und der Zuweisungskorridor werden im Leistungsverzeichnis festgelegt. Die Zuweisungsdauer beträgt eine Woche, wobei der Bedarfsträger den konkreten Beginn- und Endtermin festlegt.
Die Teilnehmenden haben je nach Festlegung eine Anwesenheitspflicht von zwei oder drei Präsenztagen mit mindestens vier Zeitstunden täglich, auch bei hybrider Durchführung. Vorstellungsgespräche und Vorsprachen bei der Agentur für Arbeit gelten als Präsenzzeiten. Die Inhalte sind während der Gesamtmaßnahmedauer sinnvoll zu verteilen, wobei jede teilnehmende Person die beschriebenen Unterstützungsleistungen erhält.
Individuelle zeitliche Einschränkungen der Teilnehmenden sind zu berücksichtigen. Die Präsenzzeit darf täglich neun Zeitstunden nicht überschreiten. Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember sind maßnahmefreie Tage. Die individuelle Zuweisungsdauer endet vorzeitig bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Abbruch der Maßnahme.
Der Auftragnehmer muss fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal einsetzen, das den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. Das Personal muss über personelle und soziale Kompetenzen sowie Empathie gegenüber der Zielgruppe verfügen. Der Nachweis des Personals erfolgt mit dem Vordruck F.1.
In der Maßnahme kommen Jobcoaches zum Einsatz, und es sind Personalkapazitäten für administrative Aufgaben vorzuhalten. Das Personal muss die notwendige Medienausstattung kennen und anwenden können. Bei hybrider Durchführung sind Kenntnisse im Umgang mit Online-Medien und digitaler Kommunikation erforderlich.
Der Personalschlüssel ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Jobcoaches müssen über einen Berufs- oder Studienabschluss, Berufserfahrung und Kenntnisse in Personalauswahlsystemen verfügen. Alternativ kann eine berufserfahrene Mentorin zur Verfügung stehen.
Die Räumlichkeiten müssen für die Teilnehmenden gut erreichbar sein. Der Vordruck Räumlichkeiten R.1 ist einzureichen. Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung müssen dem Stand der Technik und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Es sind vernetzte PC-Arbeitsplätze mit Internetanschluss zur Verfügung zu stellen.
Die Ausstattung umfasst Office-Software, Internetanbindung, Bildschirm, Drucker, Scanner und Software für Videotelefonie. Der Auftragnehmer muss IT-Sicherheitsmaßnahmen treffen. Die Teilnehmenden erhalten einen USB-Stick zur Speicherung ihrer Dokumente.
Die Räumlichkeiten sind während der gesamten Dauer der Maßnahme vorzuhalten. Die fachpraktische und theoretische Qualifizierung kann auch gemeinsam mit nicht von der BA geförderten Teilnehmenden erfolgen. Sofern Barrierefreiheit gefordert ist, ist diese zu gewährleisten.
Für die Durchführung der Maßnahmen sind Unterrichtsräume, Sozialräume und Besprechungsräume bereitzustellen. Die Maßnahme soll digital unterstützt stattfinden, wobei Videotelefonie, Lernplattformen und virtuelle Klassenzimmer zum Einsatz kommen können. Bei hybrider Durchführungsform können die Lerneinheiten digital unterstützt, sowohl in Präsenz als auch online, vermittelt werden.
Für die Teilnehmenden sind Arbeitsplätze mit mobiler Hardware und Internetanbindung leihweise zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat die Bestimmungen der DSGVO zu beachten und umzusetzen. Die Nutzung von Clouds ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Die Teilnehmenden sind über ihre Rechte aus der DSGVO zu informieren. Bei der Nutzung von Kommunikationstools sind bestimmte Anforderungen umzusetzen. Die mobile Hardware ist technisch zu sichern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen des Diversity Managements die Vielfalt zu berücksichtigen und Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch zu treffen.
Nach Zuschlagserteilung ist ein Informationsblatt zu erstellen. Die Bankverbindung und Kontaktperson sind bekannt zu geben. Die Trägerzulassung ist einzureichen. Die Erreichbarkeit der Kontaktperson muss sichergestellt sein. Die Teilnahme an der Maßnahme wird ausschließlich vom Bedarfsträger veranlasst.
Der Auftragnehmer hat seine Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Maßnahme in das selektive Bewerberprofil aufzunehmen. Im Rahmen der Auftragserfüllung ist das Bewerbungsmanagement der BA inklusive Anlagenverwaltung zu nutzen. Es bestehen Mitteilungs- und Berichtspflichten des Auftragnehmers.
Den Teilnehmenden ist am Ende der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung auszustellen. Der Bedarfsträger sichert dem Auftragnehmer die Mindestzahl an Teilnehmenden zu. Die Vergütung erfolgt als Tagespauschale je teilnehmender Person. Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten werden gesondert erstattet.
Die Umsatzsteuerregelung ist zu beachten. Der Auftragnehmer hat den individuellen Unterstützungsbedarf zu ermitteln und die Leistungserbringung daran auszurichten. Die Teilnehmenden sind im Umgang mit dem Portal der BA zu unterstützen.
Die Maßnahme umfasst die Erstellung und Aktualisierung von Bewerbungsunterlagen, Informationen über Online-Angebote der BA und individuelles Bewerbercoaching.