Individuelle Maßnahme für Jobcenter Landkreis Germersheim
Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum Südwest
60528, Frankfurt/Main
Veröffentlicht
Angebotsfrist
13.05.25
17.06.25, 08:00
Stichwörter
Jobcenter
Maßnahme
SGB II
SGB III
Qualifizierung
Zusammenfassung
Die individuelle Maßnahme zielt darauf ab, erwerbsfähige Leistungsberechtigte intensiv zu aktivieren und an den Beschäftigungsmarkt heranzuführen. Dies geschieht durch eine Kombination aus Elementen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme. Die Maßnahme umfasst Einzelcoachings, begleitende Workshops und gegebenenfalls eine Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit anschließender Stabilisierung. Ziel ist es, die Teilnehmenden so weit zu aktivieren und zu stabilisieren, dass sie an weitergehenden Fördermaßnahmen teilnehmen oder dem Vermittlungsprozess zugeführt werden können.
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Beschreibung
Die Maßnahme kombiniert Elemente zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung und Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme. Teilnehmende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit individuellem Unterstützungsbedarf, die geringfügig beschäftigt, erziehend, pflegend oder selbstständig im Nebenerwerb sind und auf andere Weise nicht erreicht werden können. Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Bedarfsträger festgelegt und beträgt mindestens zwei und höchstens sechs Monate, mit wöchentlichen Einzelcoachings und begleitenden Workshops. Die Maßnahme beinhaltet die Nutzung digitaler Methoden und Arbeitsmittel, wobei virtuelle Teilnahme an Workshops ermöglicht wird.
Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und erfahren sein, mit personellen und sozialen Kompetenzen sowie Empathie. Der Personalschlüssel beträgt 1:13 (Jobcoaches:Teilnehmende), wobei der Wert "1" einem Volumen von wöchentlich 39 Zeitstunden entspricht. Die Räumlichkeiten müssen für die Teilnehmenden gut erreichbar sein und den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, inklusive vernetzter PC-Arbeitsplätze mit Internetanschluss. Die Maßnahme soll digital unterstützt (webbasiert und unter Nutzung von E-Learning) stattfinden, wobei besondere technische und datenschutzrechtliche Restriktionen zu beachten sind.
Der Auftragnehmer hat die Bestimmungen der DSGVO zu beachten und umzusetzen, insbesondere bei der Nutzung von Clouds und Kommunikationstools. Im Rahmen des Diversity Managements sind die Vielfalt und die unterschiedlichen Lebenssituationen der Teilnehmenden zu berücksichtigen. Nach Zuschlagserteilung ist ein Informationsblatt zu erstellen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Die Teilnahme an der Maßnahme wird ausschließlich vom Bedarfsträger veranlasst.
Der Auftragnehmer hat für die gesamte Maßnahmedauer die Platzkapazität vorzuhalten und den Bedarfsträger wöchentlich über den Besetzungsstand zu informieren. Die in der Maßnahme angewendeten Methoden und Medien sollen einen engen Bezug zur jeweiligen Zielsetzung haben und die Lernfähigkeit der Teilnehmenden angemessen berücksichtigen. Für jede teilnehmende Person ist ein individueller Aktivierungs- und Eingliederungsplan zu erstellen und laufend zu aktualisieren. Der Auftragnehmer muss als „Dritte/Dritter“ im Kontakt mit der teilnehmenden Person und dem Arbeitgeber aktiv den Abschluss des Arbeitsvertrages herbeigeführt haben.
Vergütet werden erfolgreiche Vermittlungen des Auftragnehmers, wobei eine Vermittlung vorliegt, wenn teilnehmende Person und Arbeitgeber durch den Auftragnehmer zusammengeführt wurden und daraus der Abschluss eines Arbeitsvertrages erfolgt. Der Auftragnehmer hat während der ersten sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung eine Nachbetreuung zur Stabilisierung der vermittelten Beschäftigung durchzuführen. Durch den Auftragnehmer sind teilnahmebezogene Berichte an den Bedarfsträger zu erfüllen. Die Vergütung für diese Maßnahme setzt sich aus einem Monatspreis je Platz und einer Vermittlungsvergütung zusammen. Die Aktivierung, Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll im Maßnahmeverlauf vorrangig durch Einzelcoaching, begleitende Workshops sowie Betriebsbesuche und Begleitung zu Vorstellungsgesprächen unterstützt werden.
Die didaktischen Ansätze sind wie folgt auszurichten: Durch stärkenbasierte theoretische und praktische Lern- und Handlungsarrangements ist für die Teilnehmenden ein positives Erlebnisumfeld/eine positive Lernumgebung zu schaffen, was die Motivation für eine individuelle Auseinandersetzung mit den beruflichen Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt fördern soll. Im Rahmen des Maßnahmeverlaufs soll ausgehend von den Beobachtungen und Gesprächsergebnissen ein umfassendes Bild über die bisherigen Integrationshemmnisse und eine Einschätzung zur Motivation der Teilnehmenden gewonnen werden. Insbesondere sollen persönliche, soziale, methodische, IT- und Medienkompetenzen, lebenspraktische und interkulturelle Fertigkeiten gefördert werden. Gegenstand der Maßnahme ist auch die Vermittlung von Teilnehmenden, bei denen Eingliederungsmöglichkeiten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gesehen werden, in eine versicherungspflichtige Beschäftigung.
Zusätzlich zu den Querschnittsaufgaben sind Fördereinheiten bereitzustellen, wie allgemeiner Grundlagenbereich, Berufsorientierung und Bewerbungstraining. Bei den Teilnehmenden ist in Einzelgesprächen Sensibilität und Bereitschaft zu wecken, um eigene finanzielle Ressourcen sinnvoll und wirtschaftlich einzusetzen. Es ist anzustreben, dass jede teilnehmende Person eine betriebliche Erprobung als Bestandteil der individuellen Aktivierung durchläuft.