Baumpflege für zwei Liegenschaften des Behördenzentrums Stade
Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Stade
Stade
Veröffentlicht
Angebotsfrist
26.05.25
26.06.25, 08:00
Stichwörter
- Baumpflege
- Grünpflege
- Baumschnitt
- Behördenzentrum
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst Baumpflegearbeiten an Einzelbäumen in zwei Liegenschaften des Behördenzentrums Stade: "ehemalige Regierung" und "Carl-Diercke-Haus". Die Arbeiten beinhalten Lichtraumprofilschnitte, Kronenpflege, Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben sowie die Beseitigung von baumfremdem Bewuchs. Es sind insgesamt 38 Bäume zu bearbeiten, wobei die Ausführung bis zum 30.11.2025 erfolgen muss. Der Auftragnehmer muss mindestens einen Mitarbeiter mit Fachkenntnissen zur Verkehrssicherung und ausgebildete Treeworker vorweisen, der Projektleiter muss ein ausgebildeter Fachagrarwirt Baumpflege sein.
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Beschreibung
Die ausgeschriebenen Baumpflegearbeiten umfassen Lichtraumprofilschnitte, Kronenpflege, Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben sowie die Beseitigung von baumfremdem Bewuchs an 38 Einzelbäumen in den Liegenschaften "ehemalige Regierung" und "Carl-Diercke-Haus" des Behördenzentrums Stade.
Die Ausführung erfolgt nach Liegenschaften, wobei die Bäume bereits nummeriert sind und im Leistungsverzeichnis mit Bezeichnung und Stammumfang erfasst wurden.
Bieter müssen sich vor Angebotsabgabe mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen, um den Maschineneinsatz und zusätzlichen Aufwand zu kalkulieren.
Die Arbeiten sind bis zum 30.11.2025 abzuschließen.
Es wird ein Mitarbeiter mit Fachkenntnissen zur Verkehrssicherung (MVAS) sowie ausgebildete Treeworker und ein Fachagrarwirt Baumpflege als Projektleiter gefordert.
Das anfallende Schnittgut kann zwischengelagert, muss aber spätestens am Tag der Fertigstellung abtransportiert und entsorgt werden, wobei der Verbleib nachzuweisen ist.
Grundlage für die Durchführung sind das Nds. Naturschutzgesetz und die ZTV Baumpflege in der aktuellsten Fassung.
Die eingesetzten Geräte sind so zu handhaben, dass weder Bäume noch sonstige Anlagen beschädigt werden; bei Schäden besteht Schadenersatzpflicht.
Die Geräte müssen betriebssicher sein und von eingewiesenem Personal bedient werden.
Gegebenenfalls ist eine Verkehrsführung gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung durchzuführen, deren Kosten einzukalkulieren sind.
Die Arbeiten sind erst nach Einweisung durch den Auftraggeber aufzunehmen.
Artenschutzrechtliche Belange sind zu beachten, und bei Störungen geschützter Arten sind die Arbeiten einzustellen und der Auftraggeber zu informieren.
Beim Lichtraumprofilschnitt wird der Kronenansatz so gewählt, dass der vorgesehene lichte Raum (3,0 m Höhe) hergestellt wird.
Bei der Kronenpflege sind gebrochene, reibende, tote und absterbende Äste zu entfernen, wobei das art- bzw. sortentypische Erscheinungsbild erhalten bleiben muss.
Stamm- und Stockaustriebe sind von Hand abzustreifen oder abzuschneiden, ohne motorbetriebene Sägen oder Freischneider zu verwenden.
Baumfremder Bewuchs ist baumschonend zu entfernen, wobei Motorsägen nicht eingesetzt werden dürfen.
Die Baumpflegearbeiten in der Liegenschaft „ehemalige Regierung“ erfolgen in einem historischen Amtsgarten, der nur fußläufig erreichbar ist.
Die anderen Bereiche der Liegenschaften sind Rasenflächen und Verkehrswege.
Der Einsatz eines Hubsteigers ist erforderlich, und einige Baumkronen sind nur mittels Klettertechnik erreichbar.
Zugänge und Zufahrten sind während der Arbeiten für Anlieger nutzbar zu halten, und Verunreinigungen sind unverzüglich zu beheben.
Schäden an Verkehrswegen und Fremdgelände sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Das Gelände der Liegenschaften kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber unentgeltlich in Anspruch genommen werden.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind so vorzunehmen, dass angrenzende Bäume und Sträucher nicht beschädigt werden.
Die Gehwege und angrenzenden Straßen dürfen nur kurzzeitig gesperrt werden.
Die Bestimmungen der StVO, die RSA und die ZTV-SA sind für die Verkehrssicherung maßgebend.
Vor Baubeginn ist gegebenenfalls eine verkehrsbehördliche Anordnung einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Die Reihenfolge der Baumarbeiten wird vom Auftraggeber in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festgelegt.
Eine Beweissicherung ist, soweit erforderlich, im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten durchzuführen.
Das Anbringen von zusätzlichen Hilfsmitteln und Aufwendungen, um Schäden zu vermeiden, werden nicht gesondert vergütet.
Die Entsorgung, Verwertung oder Beseitigung von nicht gefährlichen Abfällen haben ordnungsgemäß und schadlos nach Wahl des Auftragnehmers zu erfolgen.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung26.05.25
- Heute03.06.25
- Abgabefrist26.06.25
- Veröffentlichungsende26.06.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:UVgO
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Baumpflege
Erfüllungsort:21680 Stade, Niedersachsen, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
VORAUSSETZUNGEN
Rechtlich:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
Sonstige:
- Fachkundenachweis für Baumpflege
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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vertragsbedingungen | 3 Dateien | |||
vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente | 6 Dateien | |||
leistungsbeschreibungen | 4 Dateien | |||
anschreiben | 3 Dateien |
Weitere Ausschreibungen zu:

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