Gestaltung und Produktion von Werbemitteln und Give Aways
Auftraggeber
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Dresden
Veröffentlicht
Angebotsfrist
07.07.25
06.08.25, 08:00
Stichwörter
Rahmenvertrag
Gestaltung
Produktion
Werbemittel
Give Aways
Marketing
Promotion
Zusammenfassung
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) vergibt einen Rahmenvertrag für die Gestaltung, Produktion, Organisation und Lieferung von 29 verschiedenen Werbemitteln (Give Aways). Die Laufzeit des Vertrages ist zunächst bis zum 31. August 2026 mit Optionen auf Verlängerung bis 2029 vorgesehen. Die Werbemittel umfassen eine breite Palette von Artikeln wie Taschen, Schreibwaren, Textilien und Kleinaccessoires, die jeweils spezifische Design- und Materialanforderungen erfüllen müssen, einschließlich der Verwendung der Wortmarke, Leitmarke und URL des SMS.
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Beschreibung
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Gestaltung, Produktion, Organisation und Lieferung von Werbemitteln, bekannt als Give Aways. Dieser Rahmenvertrag deckt insgesamt 29 verschiedene Artikel ab, wobei keine Mindestabnahmemenge garantiert wird. Die Vereinbarung ist zunächst bis zum 31. August 2026 gültig, mit der Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31. August 2027, 2028 und 2029, wobei der Auftraggeber das einseitige Recht zur Ausübung dieser Optionen besitzt. Die Abrufe der Leistungen erfolgen schriftlich durch den Auftraggeber mit einer Vorlaufzeit von mindestens sechs Wochen vor dem gewünschten Liefertermin. Die Kalkulation der Mengen basiert auf Erfahrungswerten. Die Gestaltung aller Werbemittel muss den Vorgaben des Markenhandbuchs Sachsen entsprechen und die bereitgestellten Dateiformate der Wortmarke, Leitmarke und URL des SMS beinhalten. Zusätzliche Gestaltungsleistungen und kreative Ideen, die dem Produkt angemessen sind, können vom Auftraggeber angefordert und müssen im Angebot berücksichtigt werden. Sämtliche Nebenkosten, wie Lieferkosten, sind in die Stückpreise einzukalkulieren. Korrekturen an den Arbeitsergebnissen sind grundsätzlich nicht gesondert vergütet, wobei maximal drei Korrekturrunden erwartet werden. Die Lieferung erfolgt in der Regel an die Albertstraße 10 in 01097 Dresden, kann aber auch an andere Orte im Freistaat Sachsen erfolgen. Die Kosten für Lieferungen innerhalb Sachsens sind im Angebot enthalten. Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistungen, und Rechnungen sind entweder schriftlich oder elektronisch über die Rechnungseingangsplattform einzureichen. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme und Rechnungseingang. Mit der Vergütung sind alle Ansprüche, einschließlich urheberrechtlicher, abgegolten. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an allen beauftragten Leistungen und übermittelten Dateien. Der Bieter sichert zu, dass keine Ansprüche Dritter die Übertragung der Nutzungsrechte beeinträchtigen, und stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei. Die Ausschreibung legt Wert auf die Eignung der Bieter, den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen sowie die Einhaltung von Mindestentgelten. Die Zuschlagskriterien sind zu 50% die Umsetzung von Kreativleistungen, bewertet anhand von Darstellungen für Studentenfutter und Handfächer, und zu 50% der Gesamtangebotspreis. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de einzureichen. Die Bindefrist für die Angebote beträgt mindestens der 5. September 2025. Es sind keine Nebenangebote oder Änderungsvorschläge zugelassen. Bietergemeinschaften sind gestattet, sofern wettbewerbsrechtlich zulässig. Die Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist erlaubt, wobei die allgemeinen Wettbewerbsgrundsätze und die VOL/B zu beachten sind. Der Bieter versichert die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung und die Verschwiegenheitspflicht bezüglich der Inhalte des Vergabeverfahrens und dienstlicher Angelegenheiten des Auftraggebers. Gerichtsstand ist Dresden.