Zweigeschossige Containeranlage für Nicolaus-Cusanus-Gymnasium Bonn
Auftraggeber
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Bonn
Veröffentlicht
Angebotsfrist
05.08.25
16.09.25, 08:00
Stichwörter
- Containeranlage
- Schulbau
- Modulbau
- Nicolaus-Cusanus-Gymnasium
- Bonn
- zweigeschossig
Zusammenfassung
Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt die Anschaffung einer zweigeschossigen Containeranlage für das Nicolaus-Cusanus-Gymnasium. Die Anlage soll eine Grundfläche von ca. 450 m² umfassen und für eine Mindeststandzeit von 5 Jahren ausgelegt sein. Die Leistung beinhaltet die Ausführungs-, Werk-, Montage- und Werkstattplanung, die Lieferung sowie den Aufbau der schlüsselfertigen Containeranlage, inklusive aller Einmessungen, Prüfungen und Sachverständigenabnahmen. Die Anlage muss den geltenden baurechtlichen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Arbeitsschutz, Brandschutz und Barrierefreiheit, entsprechen.
Mehr lesen…
Beschreibung
Die Bundesstadt Bonn plant die Beschaffung einer zweigeschossigen Containeranlage für das Nicolaus-Cusanus-Gymnasium. Die Anlage wird auf dem Schulgelände errichtet und soll eine Grundfläche von etwa 450 m² haben. Die geplante Nutzungsdauer beträgt mindestens fünf Jahre. Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Ausführungs-, Werk-, Montage- und Werkstattplanung, die Lieferung sowie den Aufbau einer betriebsbereiten Containeranlage. Dies schließt alle notwendigen Einmessungen, Prüfungen und Sachverständigenabnahmen mit ein. Die Containeranlage wird aus insgesamt 54 Modulen bestehen, die eine Gesamtlänge von 31,80 m und eine Tiefe von 14,62 m aufweisen. Die Traufhöhe beträgt 6,809 m und die Firsthöhe 7,575 m. Die Anlage wird auf nivellierten Lastverteilerplatten aus Stahlbetonfertigteilen oder alternativ auf Fundamenten aufgestellt. Die Versorgung mit Medien wie Strom, Wasser, Abwasser, Netzwerkkabel, ELA und BMA erfolgt über ein benachbartes Gebäude auf dem Grundstück. Die Verlegung der Leitungen und Leerrohre wird von einem separat beauftragten Tiefbauer übernommen, wobei der Übergabepunkt zur Containeranlage an der Oberkante des Geländes unterhalb der Container liegt. Die Anlage wird zwei Geschosse haben und acht Klassenräume, zwei Differenzierungsräume, ein Lager, einen Putzmittelraum, einen Hausanschlussraum sowie ein rollstuhlgerechtes WC beinhalten. Die Erschließung erfolgt über zwei notwendige Flure und zwei Treppen in separaten Treppenräumen mit öffenbaren Fenstern. Die Containeranlage erhält ein Pultdach mit einem Gefälle von ca. 3°. Die Planung und Ausführung müssen den geltenden Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und technischen Baubestimmungen entsprechen, insbesondere der Schulbaurichtlinie, der Landesbauordnung NRW 2018, den technischen Baubestimmungen NRW sowie relevanten DIN-Normen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine vollständige Ausführungs-, Werk-, Montage- und Werkstattplanung zu erstellen und einzureichen. Dies beinhaltet detaillierte Pläne, Nachweise zur Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz. Die Einhaltung von Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Barrierefreiheitsvorschriften ist zwingend erforderlich. Die Anlage muss nach den beigefügten Plänen und Konzepten geplant, hergestellt und aufgebaut werden. Die Anlieferung und der Aufbau der Containeranlage sind zeitlich genau zu koordinieren, insbesondere unter Berücksichtigung des Schulbetriebs und der Pausenzeiten. Lärmintensive Arbeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen und während der Abiturklausuren untersagt. Die Baustelleneinrichtung muss so erfolgen, dass der Schulbetrieb und die Zufahrten möglichst wenig beeinträchtigt werden. Die Entsorgung von Abfällen und Bauschutt muss gemäß den gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Die gesamte Anlage muss den Anforderungen an die Hygiene, insbesondere im Hinblick auf Trinkwasserinstallationen, genügen. VOC-Raumluftmessungen sind nach Fertigstellung durchzuführen und zu dokumentieren. Die Brandschutzanforderungen, einschließlich der Ausführung von raumabschließenden Bauteilen, Dächern, Fluren, Treppenräumen und der TGA, sind strikt einzuhalten. Die Lieferung und Montage von Feuerlöschern gemäß ASR A2.2 ist ebenfalls erforderlich. Die Elektroinstallation muss den einschlägigen Normen und Vorschriften entsprechen, einschließlich halogenfreier Verkabelung und funktionserhaltender Ausführung, wo erforderlich. Die Telefon- und Netzwerkverkabelung muss eine strukturierte Verkabelung der CAT 7 Qualität mit CAT 6A Dosen umfassen. Die Sicherheitsbeleuchtung und die ELA-Anlage müssen den geltenden Normen und dem Brandschutzkonzept entsprechen. Die Brandmeldeanlage muss gemäß DIN VDE 0833 Teil 2 und DIN 14675 ausgeführt werden. Die Sanitär- und Heizungsinstallationen sind nach den geltenden Normen und Herstellerrichtlinien durchzuführen, wobei besonderer Wert auf Schallschutz und Hygiene gelegt wird. Die Trinkwasserinstallation muss DVGW-zugelassen sein und die mikrobiologischen Anforderungen der TrinkwV erfüllen. Die Heizungsinstallation muss die vorgegebenen Raumtemperaturen einhalten und hydraulisch abgeglichen werden. Die Wärmedämmung muss den Brandschutzanforderungen entsprechen. Alle verwendeten Materialien müssen umweltverträglich und schadstofffrei sein, mit entsprechenden Nachweisen. Die Dokumentation der Anlage muss vollständig und in den geforderten Formaten eingereicht werden. Die Gewährleistung gemäß VOB ist einzukalkulieren.
Zeitplan
- Bekanntmachung05.08.25
- Heute23.08.25
- Abgabefrist16.09.25
- Veröffentlichungsende16.09.25
Ausschreibung
Reichweite:
NATIONAL
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Lieferleistungen
Klassifizierung:
Mobile, modulare Containergebäude
Bauarbeiten
Erfüllungsort:
53175 Bonn, Deutschland
Abgabe
Abgabeform:
Elektronisch
Lose
Zweigeschossige Containeranlage
Kauf einer zweigeschossigen Containeranlage für das Nicolaus-Cusanus-Gymnasium
Dokumente
Dateiname
- vertragsbedingungen11 Dateien
- sonstiges4 Dateien
- vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente7 Dateien
- leistungsbeschreibungen2 Dateien
- anschreiben1 Datei
FAQ
Weitere Ausschreibungen zu:

*KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.