Straßenbeleuchtung Neubau und Instandhaltung Lüdenscheid
Auftraggeber
Stadt Lüdenscheid
58507, Lüdenscheid
Veröffentlicht
Angebotsfrist
25.05.25
23.06.25, 08:00
Stichwörter
Straßenbeleuchtung
Neubau
Instandhaltung
Tiefbau
Elektroinstallation
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst Tiefbauarbeiten im Bereich der Straßenbeleuchtung in Lüdenscheid für die Jahre 2025 bis 2027.
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, bei dem Leistungen auf Abruf vergeben werden.
Die Arbeiten umfassen den Austausch, die Versetzung und das Neu-Setzen von Masten unterschiedlicher Längen sowie Tiefbauarbeiten zur Erneuerung von Beleuchtungskabeln.
In einigen Fällen sind auch Arbeiten an Verteilerschränken erforderlich.
Die auszuführenden Arbeiten verteilen sich auf das gesamte Stadtgebiet, wobei die Baustelleneinrichtung direkt auf dem Baufeld erfolgen muss oder der Auftragnehmer sich selbst Flächen außerhalb beschaffen muss.
Die Masten sollen bei der Erneuerung von Privatflächen auf öffentliche Flächen versetzt werden.
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Beschreibung
Die Stadt Lüdenscheid beabsichtigt, Tiefbauarbeiten im Bereich der Straßenbeleuchtung im Rahmen eines Rahmenvertrages zu vergeben. Der Vertrag umfasst Leistungen auf Abruf mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab Auftragsvergabe. Die Arbeiten erstrecken sich über das gesamte Stadtgebiet, wobei es vorkommen kann, dass innerhalb einer Straße mehrere Maßnahmen erforderlich sind. Für die Baustelleneinrichtung steht nur das Baufeld selbst zur Verfügung, was bedeutet, dass entweder direkt auf dem Baufeld eingerichtet werden muss oder der Auftragnehmer sich selbst Flächen außerhalb beschaffen muss. In seltenen Fällen können sich Beleuchtungsmasten auf Privatgrund befinden, wobei vorab die Zustimmung des Eigentümers einzuholen ist und die Masten bei Erneuerung auf öffentliche Flächen versetzt werden sollen.
Im Laufe des Vertragszeitraums sind Masten unterschiedlicher Längen auszutauschen, zu versetzen oder neu zu setzen. Des Weiteren sind Tiefbauarbeiten zur Erneuerung von Beleuchtungskabeln durchzuführen, und in wenigen Fällen sind Arbeiten in Verbindung mit Verteilerschränken erforderlich. Der geschätzte Leistungsumfang basiert auf Mittelwerten der letzten Jahre, wobei die tatsächlich anfallenden Arbeiten nicht vorhersehbar sind und von den Auswertegrößen abweichen können. Der zeitliche Aufwand der Einzelmaßnahmen beträgt durchschnittlich 3 bis 14 Tage, wobei mehrere Maßnahmen gleichzeitig oder in enger Zeitfolge ausgeführt werden müssen. Die Arbeiten werden in drei Kategorien unterteilt: Gefahr in Verzug, kurzfristige Arbeiten zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und Arbeiten zur Verbesserung des Beleuchtungsinventars.
Maßgebend für die Ausführung und Abrechnung der Leistungen sind die VOB, die Verdingungsunterlagen, das Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen sowie alle entsprechenden DIN-Normen, Vorschriften und Merkblätter. Es gelten auch die Zusätzlichen Technischen Vertragsbestimmungen (ZTV) in der jeweils gültigen Fassung. Der Auftraggeber stellt eine Bauüberwachung und eine Bauoberleitung, und die vorhandenen Ausführungsunterlagen werden nach Auftragserteilung in Papierform zur Verfügung gestellt. Die auszuführenden Arbeiten sind mit dem Wartungspartner der Straßenbeleuchtung, Enervie vernetzt, abzustimmen und zu koordinieren.
Die Vorbemerkungen enthalten kalkulationsrelevante Aussagen zur Bauausführung, deren Aufwand in die Einheitspreise einzurechnen ist. Sofern nicht anders beschrieben, sind alle Preise für die komplette Ausführung der Arbeiten einschließlich Lieferung aller Stoffe zu kalkulieren. Beim Rückbau von Anlagen ist die ordnungsgemäße Entsorgung einzurechnen, sofern nicht anders angegeben. Deponiegebühren sind in die Einheitspreise einzurechnen, wobei dem Auftragnehmer eine andere Art der Verwertung freigestellt ist, sofern diese den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Erschwernisse durch Einbauten wie Schieberkappen, Hydranten, Schächte, Inseln oder Straßenabläufe sind bei den Positionen für den Ein- und Ausbau von Materialien einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer hat die Brückensperre auf der A45 bei der Kalkulation der Angebotspreise zu berücksichtigen.
Nachtragsangebote mit Kalkulationsunterlagen sind vor Ausführung der Arbeiten beim Auftraggeber zur Prüfung einzureichen, wobei Grundlage ein gemeinsam erstelltes Leistungsverzeichnis für den Nachtrag ist. Die dem Hauptangebot zugrunde liegende Urkalkulation ist vor Beauftragung beim STL zu hinterlegen. Vermessungsarbeiten sind grundsätzlich nicht erforderlich, liegen aber in der Zuständigkeit des Auftraggebers. Sichtbare Mängel am Untergrund oder Schäden an der fertigen Leistung sind schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat ein offen liegendes Erdplanum vor Durchnässung zu schützen, und die Arbeiten sind mit Enervie vernetzt zu koordinieren, um sicherzustellen, dass die Masten vor Beginn der Tiefbauarbeiten vom Netz genommen wurden. Die Lieferung von Masten ist Teil der Leistung, wobei die Masten entsprechend der beigefügten technischen Beschreibung einzukaufen und zu liefern sind. Der Auftragnehmer ist für die Beschaffung von Strom und Wasser auf der Baustelle zuständig und hat Schnee und Eis im Baustellenbereich zu beseitigen.
Alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sind mit dem Fachdienst Bauservice der Stadt Lüdenscheid und der Polizei abzustimmen, und erforderliche Verkehrszeichenpläne sind durch den Auftragnehmer zu erstellen. Die entsprechenden Vorschriften für Arbeiten im öffentlichen Straßenraum (RSA 2021) sind zu beachten, und Personen im Verkehrsraum müssen Warnkleidung tragen. Auf Sauberkeit ist zu achten, und die Staubentwicklung ist zu reduzieren. Die einzelnen Baubereiche sind mittels Absperreinrichtungen zu sichern. Vom Auftragnehmer sind arbeitstäglich Bautagesberichte zu führen, und für Leistungen, die nach m, m² oder m³ abgerechnet werden, ist der Materialverbrauch durch Lieferscheine nachzuweisen. Die Abrechnung in Form einer Schlussrechnung erfolgt nach Abschluss jeder Einzelmaßnahme gemäß Leistungsabruf. Die Prüfzeugnisse der einzubauenden Materialien sind der Bauleitung vorzulegen, und die im Regelwerk geforderten Nachweise der Bauausführung sind der Bauüberwachung vorzulegen. Die Gewährleistungszeit beträgt vier Jahre. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen dienen ausschließlich der Ermittlung der Angebotssumme, und bei Minder- bzw. Mehrbeauftragung hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Auftragnehmer hat einen verantwortlichen Bauleiter zu benennen, und für eine Übertragung wesentlicher Arbeiten an Nachunternehmer ist die vorherige Zustimmung der Stadt einzuholen. Für jede auszuführende Leistung erhält der Auftragnehmer einen schriftlichen Einzelauftrag in Form eines Leistungsabrufes, und der Beginn der Arbeiten ist dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Art der Arbeiten wird in drei Kategorien unterteilt, und es erfolgt nur eine einmalige Fristsetzung vor Auftragsentzug. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, und Änderungen bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hat die vertragsgemäße Beschaffenheit der Baustoffe und Leistungen nachzuweisen.