Rückbau von Gebäuden in Kiel
Auftraggeber
Gebaeudemanagement Schleswig-Holstein AoeR
Kiel
Veröffentlicht
Angebotsfrist
23.06.25
14.07.25, 07:40
Stichwörter
- Rückbau
- Bauleistungen
- Gebäude
- Kiel
- Abbruch
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft Rückbauarbeiten im 3. und 4. Obergeschoss des IPN-Gebäudes in Kiel. Die Arbeiten umfassen die Entkernung der betroffenen Geschosse durch Demontage und Entsorgung von abgehängten Decken, nichttragenden Wänden, Möblierung und Haustechnik. Fassade, Fenster und tragende Bauteile sind von den Maßnahmen ausgenommen. Der Zugang zur Baustelle erfolgt über ein Treppenhaus und einen Baustellenaufzug. Die Fußbodenhöhen in den betroffenen Geschossen liegen bei ca. 10,85 m (3. OG) und 14,40 m (4. OG).
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Beschreibung
Die Ausschreibung bezieht sich auf Rückbauarbeiten im 3. und 4. Obergeschoss des IPN-Gebäudes in der Olshausenstraße 62 in Kiel. Die darunterliegenden Geschosse bleiben während der Umbaumaßnahmen in Nutzung. Das Gebäude ist ein Stahlbetonskelettbau mit Trogdecken. Die betroffenen Geschosse werden weitgehend entkernt. Dies beinhaltet die Demontage und Entsorgung von abgehängten Decken, nichttragenden Gipskartonwänden, fester Möblierung und Haustechnik. Der anschließende Wiederausbau erfolgt mit Trockenbauwänden. Fassade, Fenster und tragende Bauteile sind nicht von den Maßnahmen betroffen. Der Zugang zur Baustelle erfolgt über ein Treppenhaus. Für Materialtransporte werden ein Gerüsttreppenturm und ein Baustellenaufzug mit ca. 1500 kg Tragkraft an der Fassade aufgestellt. Vom Aufzug und vom Treppenturm aus wird das Gebäudeinnere über ausgebaute Fenster im 3. und 4. Obergeschoss erreicht. Die Öffnungsgröße der Fenster beträgt ca. 2,0 x 2,0 m, mit einer Brüstungshöhe von ca. 1,0 m. Die Fußbodenhöhen betragen etwa 10,85 m über OKG (3. OG) und 14,40 m über OKG (4. OG). Es wird darauf hingewiesen, dass Prüfungen in den unteren Geschossen Ruhezeiten erfordern können und eine etwa 14-tägige Unterbrechung der Arbeiten in die Einheitspreise einzukalkulieren ist. Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über die Gegebenheiten der Baustelle und die Anfahrtswege zu informieren, insbesondere hinsichtlich der Baustellenzu- und -überfahrt in der innerstädtischen Lage. Nachforderungen aus Unkenntnis der Baustelle werden nicht anerkannt. Vertragsgrundlage ist die VOB in der jeweils gültigen Fassung. Die förmliche Abnahme gemäß VOB/B §12 Abs. 4 ist erforderlich. Baustrom und Bauwasser werden vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Leistungen sind gemäß aktuellen Bauregellisten, Technischen Baubestimmungen, anerkannten Regeln der Bautechnik, Herstellervorschriften und Verarbeitungsrichtlinien auszuführen. Mit Angebotsabgabe ist eine Freistellungsbescheinigung von der Bauabzugsteuer einzureichen. Die dem LV beigefügten Anlagen und Zeichnungen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Fehler und Unklarheiten in den Unterlagen sind umgehend zu klären. Alle ausgeschriebenen Leistungen beinhalten das Liefern und Montieren des Materials, sofern nicht anders bestimmt. Bei Benennung eines Richtfabrikats und fehlender Bieterangabe gilt das vorgegebene Fabrikat als angeboten. Werkstoffe und Materialien dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe des AG eingebaut werden. Die Baustelleneinrichtung, einschließlich Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Aufzüge, Hilfskonstruktionen, Arbeitsgerüste und Sicherheitseinrichtungen, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Arbeitsstättenrichtlinien für Baustellen sind zu beachten. Der AN hat ausschließlich die ausgewiesenen Verkehrswege zu benutzen. Parkmöglichkeiten sind nicht vorhanden, Lager- und Aufstellflächen nur innerhalb des abgegrenzten Baustellenbereichs. Aufstellflächen für Personal-Aufenthaltscontainer sind mit der Bauleitung abzustimmen. Genehmigungen und Kosten für Anmietungen auf öffentlichem Grund sind vom AN zu übernehmen. Die Baustelleneinrichtungsfläche wird durch einen Bauzaun gesichert. Im Baustellenbereich besteht absolutes Rauchverbot. Die beengten Platzverhältnisse erlauben nur eine kleine BE-Fläche an der Gebäudewestseite mit eingeschränkter Materiallagerung. Größere Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen und zügig zu den Einsatzstellen zu verbringen. Die Baustelle ist täglich aufzuräumen. Die Entsorgung von Abfall und Bauschutt ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Nicht beseitigte Abfälle und Verschmutzungen werden auf Kosten des Verursachers entfernt. Bei Verursachung von Beschädigungen an vorhandenen Bauteilen oder Anlagen ist die Bauleitung unverzüglich zu unterrichten und die Schadensbeseitigung auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Verarbeitung von feuergefährlichen Materialien ist rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung oder auf Anweisung des Auftraggebers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Die Verrechnungssätze umfassen sämtliche Aufwendungen. Arbeitsnachweise sind arbeitstäglich oder wöchentlich der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Bei Rechnungslegung ist der Ausführungszeitraum für Stundenlohnarbeiten anzugeben. Rechnungen sind über den bauleitenden Architekten einzureichen und müssen prüfbare Massennachweise enthalten. Maßnahmen- und Vergabenummer sind auf jeder Rechnung anzugeben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich mit anderen Unternehmen über den bauleitenden Architekten abzustimmen. Behinderungen anderer Unternehmer sind zu unterlassen. Einmal wöchentlich findet eine Baubesprechung statt. Während der AN-Leistungen besteht Anwesenheitspflicht eines kompetenten deutschsprachigen Ansprechpartners (zwei Stunden pro Woche einzukalkulieren). Die Positionen umfassen vorbereitende Arbeiten wie Staubschutzwände, Bautüren, Abklebearbeiten, Staubschleusen und Personalschleusen. Weiterhin sind Abbrucharbeiten von Ausbauten wie Blechlamellendecken, GK-Decken, F30-Decken, Lüftungskanälen, Sanitärobjekten, WC-Trennwänden, Einbauschränken, Innentüren, Fensterbänken, Bodenbelägen und Schachtbekleidungen aufgeführt. Auch der Abbruch von Massivbauteilen wie Estrich in WC- und Büroräumen, Estrichschlitze, Gipsdielenwände und Betonwände sowie die Erweiterung und Herstellung von Türöffnungen und das Schließen von Wandöffnungen sind Bestandteil der Leistung. Kernbohrungen durch Stahlbetondecken und Wände in verschiedenen Durchmessern sind ebenfalls ausgeschrieben. Regiearbeiten für Vorarbeiter, Facharbeiter und Helfer sind ebenfalls enthalten.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung23.06.25
- Heute01.07.25
- Abgabefrist14.07.25
- Veröffentlichungsende14.07.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Erfüllungsort:24118 Kiel, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Rueckbau
Rückbau von Gebäuden oder baulichen Anlagen
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
---|---|---|---|---|
LV 25A00169.pdf | Leistungsumfang | 321.85 KB | 18 Seiten | |
231207_Wichtige_Informationen.pdf | Richtlinien | 317.59 KB | 1 Seite | |
FB 223.pdf | Verwaltung | 200.66 KB | 1 Seite | |
Vergabeunterlagen_Vergabe_25A00169.pdf | Ausschreibung | 1.47 MB | 48 Seiten | |
Pläne.pdf | Leistungsumfang | 2.51 MB | 4 Seiten |
Weitere Ausschreibungen zu:

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