Markierungsarbeiten auf Bundesautobahnen in Westfalen
Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen
Westfalen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
26.05.25
24.06.25, 07:00
Stichwörter
Markierung
Fahrbahnmarkierung
Autobahnmeisterei
Erhaltungsarbeiten
Bundesautobahn
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Ausführung von Fahrbahnmarkierungsarbeiten des Typs II, die eine erhöhte Nachtsichtbarkeit bei Nässe aufweisen. Die Markierungen sollen in Kaltspritzplastik, Agglomeratmarkierung und Heißplastikmasse ausgeführt werden. Es dürfen ausschließlich Markierungsstoffe verwendet werden, die in der BAST-Freigabeliste aufgeführt sind.
Es handelt sich hauptsächlich um Nachmarkierungen im Rahmen der jährlichen Markierungserneuerung, wobei die Regelungen der RMS Teil A, Ausgabe 2019, zu beachten sind. Die Markierungen sind auf unterschiedlichen Untergründen aufzubringen, darunter High-Solid-Farbe, Kalt(spritz)plastik, abgefräste Heiß-/Kaltplastik und verfüllte Frässtellen, teilweise mehrschichtig und sowohl auf Schwarz- als auch auf Betondecken. Gegebenenfalls notwendige Grundierungen sind in die Kalkulation einzubeziehen.
Mehr lesen…
Beschreibung
Die Ausschreibung beinhaltet die Ausführung von Fahrbahnmarkierungen des Typs II, welche eine erhöhte Nachtsichtbarkeit bei Nässe bieten. Die Arbeiten umfassen Nachmarkierungen im Rahmen der jährlichen Markierungserneuerung gemäß den Regelungen der RMS Teil A, Ausgabe 2019. Die Markierungen sind auf verschiedenen Untergründen wie High-Solid-Farbe, Kalt(spritz)plastik, abgefräste Heiß-/Kaltplastik und verfüllte Frässtellen aufzubringen, wobei die Untergründe teilweise mehrschichtig und sowohl auf Schwarz- als auch auf Betondecken vorhanden sein können.
Es dürfen ausschließlich Markierungsstoffe verwendet werden, die in der BAST-Freigabeliste aufgeführt sind. Fahrbahnmarkierungen aus Agglomerat können mit oder ohne Unterlegung durch einen vollflächig durchgeführten Grundstrich ausgeführt werden. Agglomeratmarkierungen bestehen aus unregelmäßig verteilten Markierungsstoffpartikeln mit eingemischten und nachgestreuten Reflexkörpern und Griffigkeitsmitteln, die einen ungehinderten seitlichen Abfluss des Oberflächenwassers ermöglichen und eine erkennbare Randbegrenzung aufweisen, ohne eine ausgeprägte akustische oder haptische Warnwirkung zu erzeugen.
Markierungen müssen vollflächig ausgeführt sein, wobei eine aus Einzelteilen (Agglomerate) bestehende Markierung als vollflächig gilt, wenn sie aus der Perspektive eines Lkw-Fahrers (mittlere Augenhöhe: 2,20 m) bei 30 m Beobachtungsentfernung vollflächig gesehen wird. Das „Merkblatt für Agglomeratmarkierungen“ ist zu beachten. Die durchschnittliche rechnerische Schichtdicke soll 2-3 mm betragen bei einem Materialverbrauch von ca. 2,2 - 3,3 kg/m².
Bei Fräsarbeiten mittels Wasserhochdruck dürfen vorhandene Fugenbänder nicht beschädigt werden, und die Riefenbildung an der Oberfläche darf eine Tiefe von 0,5 mm nicht überschreiten. Bei Dickschichtdemarkierung ist die Fräsbreite ca. 1 - 2 cm breiter einzustellen, um eine komplette Entfernung des Strichs zu erreichen. In gefrästen Bereichen ist aufgrund der offenen Oberfläche für die Neumarkierung mit Mehrmengen zu rechnen. Das Verfüllmaterial von Frässtellen ist durch entsprechende Splittauswahl optisch der umgebenden Fahrbahn anzupassen.
Es sind ausschließlich Kehrmaschinen / Saugkehrwagen mit „Rechts- und Linksaufnahme“ einzusetzen, um ein Wenden des Fahrzeuges im abgesperrten Bereich zu vermeiden. Die Bieterangabenverzeichnisse sind sorgfältig auszufüllen, die Musterbleche vor Baubeginn der AM vorzulegen. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten an einer Vielzahl von Stellen im gesamten Meistereibezirk und in mehreren zeitlichen Abschnitten auszuführen sind. Die Bauanlaufbesprechung ist rechtzeitig vor Baubeginn auf der Autobahnmeisterei durchzuführen.
Bei Demarkierungsarbeiten ist sicherzustellen, dass die fehlende Markierung kurzfristig wieder hergestellt wird. Es ist einzukalkulieren, dass bei Wasserhochdruckreinigen / Wasserfräsen genügend Zeit für die Trocknung zu beachten ist. (Entsorgungs-)Nachweise über den ordnungsgemäßen Entsorgungsweg des Fräsgutes sind der Autobahnmeisterei vorzulegen. Das Hinweisschild „Markierung fehlt“ muss aufgebaut werden, bei fehlender Markierung länger 2 Tage. Die frischen Markierungen sind gegen vorzeitiges Befahren vom Auftragnehmer zu sichern.
Verschmutzungen der Fahrbahn mit Markierungsmaterial sind ohne besondere Vergütung sofort zu beseitigen; der einwandfreie Strich ist wieder herzustellen. Die vom AN durchzuführenden Eigenüberwachungsprüfungen gem. Pkt. 7.1.2 ZTV M werden von der Bauüberwachung regelmäßig überprüft. Darüber hinaus führt die Bauüberwachung stichprobenartig mit dem AN gemeinsame Prüfungen während der Applikation durch.
Diese zählen als Kontrollprüfungen. Der Mehraufwand (Stillstandszeit, Bereitstellung Prüfkoffer, usw.) ist in die Einheitspreise einzurechnen. Es werden keine Teilabnahmen durchgeführt. Erst nach Beendigung der Arbeiten im Meistereibezirk erfolgt die Abnahme. Die Abwicklung sämtlicher Arbeiten im laufenden Jahr ist zu gewährleisten.
Dies hat der AN durch Einsatz entsprechender Kolonnen sicherzustellen. Die Verschiebung von Arbeiten ins nächste Jahr durch den AN ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort:Zuständigkeitsbereich der AM Holdorf
Zuständigkeitsbereich der AM Lathen
Zuständigkeitsbereich der AM Schüttorf
Zuständigkeitsbereich der AM Osnabrück, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Sammelauftrag Markierung 2025
Psch Erhaltung FB BAB - OS, Sammelauftrag Markierung 2025
DOKUMENTE
Dateiname
Kategorie
Dateigröße
Inhalt
Heftung 1 Angebotsaufforderung
18 Dateien
Heftung 2 Angebot
17 Dateien
Leistungsverzeichnis
4 Dateien
Weitere Ausschreibungen zu:
*KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.