Die Ausschreibung betrifft die Erstellung von Mindeststandards für ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS) zur Prüfung rückständiger Jahresabschlüsse bis einschließlich 2013 für eine Gemeinde oder Stadt. Es geht um die Entwicklung eines IKS, das die Qualität der Jahresabschlüsse sicherstellt und die Prüfungseffizienz erhöht. Das IKS soll sicherstellen, dass die Jahresabschlüsse fristgerecht erstellt werden, Bilanzierungsrichtlinien eingehalten werden, ein Kontierungsplan vorhanden ist und angewendet wird, das Vier-Augen-Prinzip im Kassenwesen umgesetzt wird, ein Berichtswesen existiert, Dienstanweisungen zum Kassen- und Anordnungswesen sowie zur EDV-Organisation und Datensicherheit vorhanden sind und beachtet werden, die Vollständigkeit der Buchhaltung gewährleistet ist, das Anlagevermögen ordnungsgemäß erfasst wird, eine ordnungsgemäße Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung sichergestellt ist und eine Vergaberichtlinie vorliegt und beachtet wird.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Entwicklung und Implementierung von Mindeststandards für ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS) in einer Kommune, um die Prüfung rückständiger Jahresabschlüsse bis einschließlich 2013 zu erleichtern.
Das IKS soll einen Zeitplan mit Fristen und Verantwortlichkeiten für die Erstellung der Jahresabschlüsse beinhalten sowie eine Jahresabschlussverfügung, die die Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Aufstellung des Jahresabschlusses regelt.
Weiterhin sind Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien zu erstellen, die die korrekte Buchung schwieriger Sachverhalte sicherstellen.
Ein Kontierungsplan soll vorhanden sein und gesetzeskonform angewendet werden.
Das Vier-Augen-Prinzip im Kassenwesen muss gewährleistet und im Buchhaltungssystem umgesetzt werden.
Ein Berichtswesen gemäß § 28 GemHVO ist einzurichten.
Dienstanweisungen zum Kassen- und Anordnungswesen sowie zur EDV-Organisation und Datensicherheit sind zu erstellen und deren Umsetzung sicherzustellen.
Die Vollständigkeit der Buchhaltung muss gewährleistet sein, indem sichergestellt wird, dass alle relevanten Daten die verantwortlichen Personen erreichen.
Die ordnungsgemäße Erfassung des Anlagevermögens in der Anlagenbuchhaltung ist sicherzustellen.
Eine ordnungsgemäße Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung ist zu gewährleisten.
Zudem muss eine Vergaberichtlinie vorliegen und deren Einhaltung sichergestellt werden.
Die allgemeinen Prüfungshandlungen umfassen die Vorlage aller geforderten Unterlagen, die Angabe des Rechtsstands der HGO und der GemHVO, die Anwendung von Erleichterungen gemäß vorliegenden Erlassen, die Anwendung der KVKR, den Abgleich von Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung mit den gesetzlichen Mustern sowie den Abgleich der Ergebnisse mit den Systemdaten.
Die Durchführung des Buchungsschlusses und der Nullstellung ist zu prüfen, ebenso wie das Vorhandensein eines rechnungslegungsrelevanten IKS und die Abweichungsanalyse der drei Komponenten im Vorjahresvergleich.
Die Prüfungen der Vermögensrechnung umfassen die Saldenübernahme, die Abstimmung mit Übersichten (Anlagenspiegel, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Forderungen, Sonderposten), die Abstimmung der Einzeldarlehen mit der Verbindlichkeitenübersicht, die Abstimmung der OPOS-Listen mit den Sachkonten, die Prüfung von Wertberichtigungen auf Forderungen, die Plausibilitätsprüfung von Rückstellungen und die Prüfung wesentlicher Zu- und Abgänge im Anlagevermögen.
Die Prüfungen der Ergebnisrechnung umfassen den Abgleich der Teilergebnisse mit dem Gesamtergebnis, die Prüfung der Abgrenzung von Instandhaltungsaufwendungen zu Investitionen, die Prüfung wesentlicher Buchungen im außerordentlichen Bereich, die Abstimmung der Lohnbuchhaltung mit der FiBu und die Abstimmung der Ergebnisrechnung mit Übersichten.
Die Prüfungen der Finanzrechnung umfassen die Abstimmung der flüssigen Mittel mit der Vermögensrechnung, der Finanzrechnung und den Bank-/Kassenkonten, die Plausibilitätsprüfung des Zahlungsflusses aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie den Abgleich der Teilfinanzrechnungen mit der Gesamtfinanzrechnung.
Haushaltswirtschaftliche Prüfungen umfassen den Abgleich der Haushaltsansätze mit den fortgeschriebenen Ansätzen der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie die Einhaltung der Haushaltssatzung/-plan, Kreditermächtigungen, örtliche Deckungsregeln und über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen.