Instandsetzung von zwei Geh- und Radwegbrücken über die B3 in Hannover
Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover
Hannover
Veröffentlicht
Angebotsfrist
15.04.25
07.05.25, 08:00
Stichwörter
- Brückensanierung
- Geh- und Radwegbrücken
- Instandsetzung
- B3
- Hannover
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst Instandsetzungsmaßnahmen an zwei Geh- und Radwegbrücken im Zuge der B3 in Hannover. Die Arbeiten beinhalten die Beseitigung von Betonabplatzungen, die Instandsetzung von Beschichtungen und die Erneuerung von Geländern. Das vorhandene Geländer soll durch ein 1,3 m hohes Geländer ersetzt werden. Zudem ist die Erneuerung des Böschungspflasters im Bereich der Widerlager vorgesehen. Die Ausschreibung umfasst die Instandsetzung der Brückenbauwerke, einschließlich Betonfehlstellenausbesserung, Geländererneuerung/Erhöhung, neue Beschichtung sowie alle dazugehörigen Arbeiten und Verkehrssicherungsmaßnahmen.
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Beschreibung
Die zu beschaffenden Leistungen umfassen die Instandsetzung von zwei Geh- und Radwegbrücken (ASB-Nr. 3624003 und 3624005) über die B3 in Hannover.
Die Brückenbauwerke dienen der Führung von Geh- und Radwegen über die Bundesstraße B3.
An beiden Bauwerken sind Betonabplatzungen, Beschichtungsschäden und Geländerschäden zu beheben.
Das vorhandene Geländer, das für einen Geh- und Radweg zu niedrig ist, soll durch ein 1,3 m hohes Geländer ersetzt werden.
An einem Bauwerk ist das Geländer auf einer Länge von 2-3 Metern stark beschädigt und muss erneuert werden.
Die Arbeiten umfassen die Ausbesserung von Betonfehlstellen, die Erneuerung/Erhöhung des Geländers und das Aufbringen einer neuen Beschichtung.
Zusätzlich ist das teilweise unvollständige Böschungspflaster im Bereich der Widerlager zu erneuern.
Die Bauwerke sind als einstegiger Plattenbalken auf Stützen und als Bogen mit Durchlaufwirkung ausgeführt.
Die Beschichtung im Fahrbahnbereich weist Fehlstellen auf, die durch Entfernung der alten Beschichtung, Ausbesserung der Fehlstellen und Aufbringen einer neuen Beschichtung zu beheben sind.
Das Stahlgeländer soll im Bereich der Überführung der Bundesstraße auf eine Höhe von 1,3 m aufgestockt werden.
Das Geländer beider Bauwerke soll von Rost befreit und mit einem Korrosionsschutz versehen werden.
Beeinträchtigungen des KFZ-Verkehrs auf den unterführten Bundesstraßen sind zu vermeiden, und abgebrochene Materialien sind fachgerecht zu entsorgen.
Die ASB-Nr. 3624003 überführt die B3 in km 0,139, Station 2044, während die ASB-Nr. 3624005 die B3 in km 3,336, Station 776 überführt.
Die Bauwerke sind über angrenzende Straßen und Geh- und Radwege erreichbar, wobei ein 3 m breiter Rettungsweg freizuhalten ist.
Die Baustelleneinrichtung, Lager- und Arbeitsplätze sind vom Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und herzurichten.
Die Oberflächenentwässerung muss so erfolgen, dass anliegende Grundstücke nicht beeinträchtigt werden.
Bäume und Flurgehölze im Baustellenbereich sind vor Beschädigungen zu schützen.
Bei der Bauausführung ist auf den Schutz von Grund- und Oberflächenwasser zu achten.
Der öffentliche Verkehr auf der Bundesstraße ist aufrechtzuerhalten, wobei die Brücken für den Geh- und Radverkehr gesperrt werden.
Für den Auf- und Abbau der Gerüste ist eine Vollsperrung der B3 in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde vorzusehen.
Die Verkehrssicherung ist in Anlehnung an die Regelpläne der RSA einzurichten.
Gerüste sind erforderlich, um die Arbeiten auf dem Brückenbauwerk durchführen zu können, wobei Schutzeinrichtungen zur Absturzsicherung und zur Verhinderung von Beeinträchtigungen des Verkehrs vorzusehen sind.
Alle zu liefernden Stoffe und Bauteile müssen den jeweiligen DIN-Normen bzw. Technischen Vorschriften entsprechen.
Sämtliche Ausbaustoffe sind einer Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) zuzuführen.
Die Eignung von Baustoffen ist auch im Hinblick auf umwelttechnische Aspekte nachzuweisen.
Der AN hat sämtliche notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen zu veranlassen.
Alle Aufmaße sind gemeinsam mit der örtlichen Bauaufsicht durchzuführen.
Die Eignung der weißen und gelben Markierungssysteme ist durch einen Prüfbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen nachzuweisen.
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung15.04.25
- 06.05.25Heute
- Abgabefrist07.05.25
- 07.05.25Veröffentlichungsende
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Bauarbeiten
Erfüllungsort:30519 Hannover, Niedersachsen, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
VORAUSSETZUNGEN
Rechtlich:
- Nachweis der Eignung gemäß VOB/A
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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vertragsbedingungen | 2 Dateien | |||
vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente | 4 Dateien | |||
leistungsbeschreibungen | 9 Dateien | |||
sonstiges | 1 Datei | |||
anschreiben | 4 Dateien |
Weitere Ausschreibungen zu:

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