Rahmenvertrag für Sozialumzüge in Bielefeld
Auftraggeber
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Bielefeld
Veröffentlicht
Angebotsfrist
12.06.25
08.07.25, 08:00
Stichwörter
- Sozialumzüge
- Rahmenvertrag
- Umzugsdienstleistungen
- Bielefeld
- soziale Dienste
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Durchführung von Privatwohnungsumzügen (Sozialumzüge) für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII im Auftrag der Stadt Bielefeld. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Zeitraum 01.09.2025 bis 31.08.2026 zu einem Festpreis. Die Umzüge werden anhand eines standardisierten Vergleichsschemas abgewickelt, wobei die Pauschalpreise Personal- und Fahrzeugkosten beinhalten. Die Aufträge werden ausschließlich vom Amt für soziale Leistungen –Sozialamt– und dem Jobcenter Arbeitplus in Bielefeld erteilt.
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Beschreibung
Die Stadt Bielefeld schreibt Privatwohnungsumzüge (Sozialumzüge) von Leistungsempfängern nach SGB II und SGB XII aus.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Sozialumzüge zu einem Festpreis für den Zeitraum 01.09.2025 bis 31.08.2026. Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen orientieren sich an den Verbrauchsmengen der Vormonate bzw. an geschätzten Mengen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung geplant werden.
Da sich die Sozialwohnungen in der jeweils inventarseitigen Ausstattung kaum unterscheiden, werden diese Umzüge in den jeweiligen Bereichen nach einem Vergleichsschema standardisiert und die Preise dafür pauschaliert. Die Pauschalpreise enthalten neben den Personalkosten auch die Kosten für eingesetzte Fahrzeuge.
Die Aufträge für die Sozialumzüge werden nur vom Amt für soziale Leistungen –Sozialamt– und dem Jobcenter Arbeitplus in Bielefeld erteilt. Kosten für Umzüge, die trotz vorheriger verbindlicher Terminabsprache und ohne das Verschulden des Auftragnehmers nicht termingerecht durchgeführt werden können und für die Fahrzeuge und Arbeitskräfte am vereinbarten Umzugstag bereits an der Umzugsadresse vorstellig wurden, sind in der Kalkulation mit einzuplanen/kalkulieren.
Die Abwicklung der Umzüge hat üblicherweise innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Auftragserteilung zu erfolgen. Bei Fernumzügen im Sozialbereich ab einer Entfernung von 200 km, gilt eine Vorlaufzeit von 12 Arbeitstagen, wobei unabdingbare kürzere Vorlaufzeiten auch hier eingehalten werden müssen.
Die Privatwohnungsumzüge bestehen im Durchschnitt aus 2 bis 3 ½-Zimmer-Wohnungen und können in der Regel an den 5 Werktagen (Montag bis Freitag) ausgeführt werden. Vom Amt für soziale Leistungen – Sozialamt – und dem Jobcenter Arbeitplus in Bielefeld werden durchschnittlich insgesamt ca. 57 Umzüge angefordert, die häufig zum Monatswechsel stattfinden.
Um den Umfang der Umzugsleistungen für Privatwohnungen abschätzen zu können, wurde eine Wohnungseinrichtung als Mengengerüst exemplarisch dargestellt. Umzugsfremde Leistungen, die jedoch im Zusammenhang erledigt werden müssen, sind unmittelbar mit dem Auftraggeber abzustimmen und vom Auftragnehmer an entsprechende Handwerksbetriebe zu vergeben bzw. vom eigenen Fachpersonal (z. B. Installateur, Schreiner, Elektriker) durchzuführen.
Einen Sonderfall stellen die Küchenkonfigurationen dar. Hier wird unterschieden zwischen Kücheneinbaumöbeln und Einbausystemküchen.
Grundsätzlich wird der Packaufwand von den umziehenden Personen übernommen. Die Umzugsleistungen außerhalb des durchschnittlichen Mengengerüstes werden über einen Stundensatz abgerechnet.
In der Zielwohnung anfallende Anbauarbeiten wie z. B. Wandbefestigung von Regalen, Aufhängen von Spiegelschränken, Garderoben o. ä. zusätzlich zu den einkalkulierten Leistungen werden nach vorheriger Ankündigung und Beauftragung durch den Auftraggeber über einen Stundensatz abgerechnet.
Als Sondertransporte gelten bei den Privatwohnungen selten auftretende Schwergut-Colli, wie große Tresore, Piano/Flügel oder Vitrinen-Einbauten von Sammlern kostbarer Unikate u. dgl.
Der Auftragsnehmer verpflichtet sich, alle für die Ausführung der Umzugsarbeiten benötigten Genehmigungen einzuholen und den Auftraggeber darüber zu informieren.
Sollte im Einzelfall die Entsorgung von Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen von bis zu 4 m³ erforderlich sein, wird dies dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber angekündigt und auf dem Auftrag vermerkt.
Die für den Innentransport eingesetzten Flurfördermittel müssen über abriebfreie, wie auch über nicht fußbodeneinkerbende Räder oder Rollen verfügen. Der Auftraggeber hat innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Abschluss eines Umzuges evtl. eingetretene Schäden beim Auftragnehmer zu melden.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung12.06.25
- Heute18.06.25
- Abgabefrist08.07.25
- Veröffentlichungsende08.07.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:UVgO
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Umzugsdienste
Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Erfüllungsort:33602 Bielefeld, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Rahmenvertrag Sozialumzüge
Rahmenvertrag für Sozialumzüge vom 01.09.2025 bis 31.08.2026
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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vertragsbedingungen | 2 Dateien | |||
sonstiges | 2 Dateien | |||
vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente | 4 Dateien | |||
leistungsbeschreibungen | 5 Dateien | |||
anschreiben | 1 Datei |
Weitere Ausschreibungen zu:

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