Kanalsanierung in Haltern am See - Sythen-Stockwiese, Overrath und Heimingshof
Auftraggeber
Stadtverwaltung Haltern am See
Haltern am See
Veröffentlicht
Angebotsfrist
29.06.25
29.07.25, 08:00
Stichwörter
- Kanalsanierung
- Abwasser
- Infrastruktur
- Tiefbau
- Rohrleitungsbau
Zusammenfassung
Die Stadtentwässerung Haltern am See beabsichtigt die Sanierung von Kanalsystemen in den Gebieten Sythen-Stockwiese, Overrath und Heimingsdorf. Dies umfasst die Renovierung und Reparatur von 33 Kanalhaltungen mit Nennweiten von DN 250 bis DN 500 sowie die Sanierung von 38 Schachtbauwerken im ersten Bauabschnitt. Zusätzlich sind Arbeiten in offener Bauweise wie die Errichtung eines Schachtbauwerks und der Austausch von 17 Schachtabdeckungen vorgesehen. Die Maßnahme soll im dritten Quartal 2025 beginnen.
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Beschreibung
Die Stadtentwässerung Haltern am See plant die Sanierung der Kanalisation in den Gebieten Sythen-Stockwiese, Overrath und Heimingsdorf. Diese Maßnahme ist in zwei Bauabschnitte unterteilt, wobei dieser erste Bauabschnitt 33 Kanalhaltungen mit einer Gesamtlänge von ca. 1.310 Metern umfasst. Die betroffenen Kanäle haben Nennweiten von DN 250 bis DN 500 und bestehen überwiegend aus Beton und Steinzeug. Zusätzlich zu den Kanalhaltungen werden auch 38 sanierungsbedürftige Schachtbauwerke instand gesetzt. Die genauen Umfänge der Schachtsanierungen sind in einer separaten Schachtliste aufgeführt. Anschlussleitungen sind von der Sanierung ausgenommen, und die Anschlusseinbindungen werden bei geschlossener Bauweise nur bis zum Stutzen saniert. Bei offener Bauweise kann ein Teil der Leitung in Absprache mit der Bauleitung mit saniert werden. Im Rahmen der Arbeiten in offener Bauweise sind punktuelle Reparaturen zum Austausch von 17 Schachtabdeckungen vorgesehen. Ein weiteres Element der offenen Bauweise ist die Herstellung eines kompletten Schachtbauwerks in der Gildenstraße im zentralen Stadtgebiet von Haltern am See. Die ausgeschriebenen Tiefbauleistungen beinhalten eine Vielzahl von Einzelbaugruben, was einen hohen Anteil an Aufwendungen für Fahr-, Einrichtungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen mit sich bringt. Die Bauarbeiten sollen im dritten Quartal 2025 beginnen, und der Auftragnehmer muss den Baubeginn mindestens drei Wochen im Voraus schriftlich anzeigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baumaßnahme nach Beginn ohne Unterbrechung durchzuführen. Alle Hauptleistungen sind vom Auftragnehmer selbst zu erbringen, und die Beauftragung von Nachunternehmen für Hauptleistungen ist nur nach schriftlicher Benennung zulässig. Die Baustellen sind über das gesamte Gebiet verteilt, hauptsächlich in Wohnstraßen und Haupterschließungsstraßen. Die Einhaltung von verkehrsrechtlichen Genehmigungen und Parkverbotszonen ist vom Auftragnehmer mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Lagerflächen sind vom Auftragnehmer eigenständig zu beschaffen. Die Entsorgung von Verpackungsmaterialien, Müll und Schutt obliegt ebenfalls dem Auftragnehmer. Oberflächenwasser muss fachgerecht gefasst und abgeleitet werden. Die Baumaßnahme befindet sich teilweise in einer Wasserschutzgebietszone, und die entsprechenden Vorschriften sind einzuhalten. Es wurden keine spezifischen Baugrunduntersuchungen durchgeführt, die Leistungsbeschreibung basiert auf Erfahrungswerten. Umweltschutzrichtlinien, insbesondere zum Schutz von Bäumen und Sträuchern, sind zu beachten. Der Auftragnehmer muss sich über die Lage von Versorgungsleitungen (Telekommunikation, Gas, Strom, Wasser) informieren und die einschlägigen Bestimmungen der Versorgungsunternehmen befolgen. Beschädigungen an Leitungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich und muss die geltenden Unfallverhütungsvorschriften beachten. Bei Arbeiten im Abwassersystem sind besondere Gefahren wie Vergiftung, Erstickung, Explosion, Brand und Ertrinken zu berücksichtigen. Die Bereitstellung und der Einsatz von spezifischer Sicherheitsausrüstung sind zwingend erforderlich. Die Verkehrsführung und Verkehrssicherungsmaßnahmen sind mit den zuständigen Behörden und der Polizei abzustimmen. Ein Fachunternehmen für Verkehrssicherung ist hinzuzuziehen. Die Absperrung und Kennzeichnung der Baustelle muss gemäß RSA 21 und den Anordnungen der Genehmigungsbehörde erfolgen. Die Kosten für Vorhaltung und Betrieb der Verkehrssicherungseinrichtungen sind vom Auftragnehmer zu tragen. Der Bauablauf ist mit der Bauüberwachung abzustimmen, und die Belästigungen für Anwohner sind zu minimieren. Die Verdichtung von Verfüllboden muss den Anforderungen gemäß ZT VE-StB entsprechen. Verdichtungsprüfungen sind durchzuführen, und die Kosten hierfür sind in die Erdbauleistungen einzurechnen, sofern nicht anders ausgeschrieben. Die Prüfung auf Dichtheit entfällt. Kamerabefahrungen sind nach Fertigstellung der Baumaßnahme und vor Abnahme haltungsweise durchzuführen, sowie vor, während und nach punktuellen Robotersanierungen. Die Aufzeichnungen müssen detailliert sein und den Vorgaben der DWA-Richtlinien entsprechen. Die Kanalreinigung hat vor der Kamerabefahrung zu erfolgen und muss umweltschonend durchgeführt werden. Es sind spezifische Saug- und Spülfahrzeuge mit Hochdruckspülung und Wasserrückgewinnung einzusetzen. Die Abwasserüberleitung und -rückhaltung während der Sanierungsarbeiten muss fachgerecht erfolgen, um Rückstau zu vermeiden. Die Absperrung von Haus- und Grundstücksanschlüssen bedarf der Abstimmung mit den Eigentümern/Mietern. Die Sanierung von Schachtbauwerken umfasst Reparatur-, Renovierungs- oder Erneuerungsmaßnahmen, je nach Schadensbild. Die zu sanierenden Schachtbauwerke sind vorab gründlich zu reinigen. Vom Auftraggeber werden Planunterlagen digital zur Verfügung gestellt. Ergänzende Planunterlagen sind vom Auftragnehmer selbst zu beschaffen. Ein detaillierter Bauzeitenplan ist nach Auftragserteilung aufzustellen und dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt anhand von Sanierungsgrafiken, und Abweichungen sind der Bauleitung vorab anzuzeigen. Die Dokumentation der Tiefbauarbeiten erfolgt durch eine lückenlose Fotodokumentation. Zur Abschlagsrechnung sind alle erforderlichen Dokumentationen beizulegen, und zur Schlussrechnung sind die Originale als komplettes Paket einzureichen.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung29.06.25
- Heute06.07.25
- Abgabefrist29.07.25
- Veröffentlichungsende29.07.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Sanierungsarbeiten
Bauarbeiten zur Sanierung von Wasserhauptleitungen
Kanalisationsarbeiten
Kanalbauarbeiten
Erfüllungsort:45721 Haltern am See, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Bauliche Sanierung Kanalisation Sythen-Stockwiese, Overrath und Heimingshof
Bauliche Sanierung Kanalisation Sythen-Stockwiese, Overrath und Heimingshof
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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vertragsbedingungen | 5 Dateien | |||
leistungsbeschreibungen | 5 Dateien | |||
sonstiges | 3 Dateien | |||
vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente | 2 Dateien | |||
anschreiben | 1 Datei |
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