Die Ausschreibung umfasst die Verkehrssicherung für die Sanierung der A8-Fahrbahn zwischen Pforzheim Nord und Pforzheim-West in Fahrtrichtung Karlsruhe. Dies beinhaltet die Einrichtung einer Vollsperrung zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-Süd und Pforzheim-West. Es beinhaltet den Aufbau und die Ankündigung der Vollsperrung, den Aufbau der Umleitung inklusive Halteverbote. Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten ist der Abbau der gesamten Verkehrssicherung inklusive Umleitung erforderlich, ausgenommen die Freigabebeschilderung im Baubereich. Die Baulichen Maßnahmen, die nicht Inhalt dieser Ausschreibung sind, erfolgen durch das Fachlos Straßenbau im Rahmen der Vollsperrung.
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Beschreibung
Die zu beschaffende Leistung umfasst die vollständige Verkehrssicherung für die Fahrbahnsanierung auf der A8 zwischen Pforzheim Nord und Pforzheim-West in Fahrtrichtung Karlsruhe.
Dies beinhaltet die Einrichtung und den Betrieb einer Vollsperrung der A8 zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-Süd (45 b) und Pforzheim-West (44), inklusive aller erforderlichen Maßnahmen zur Verkehrslenkung und -sicherung.
Der Auftragnehmer ist verantwortlich für den Aufbau und die Ankündigung der Vollsperrung, einschließlich der zugehörigen Umleitungen und Halteverbote.
Die Umleitung soll durch den Enzkreis über die Bedarfsumleitungsstrecke und das Stadtgebiet von Pforzheim zum AS Pforzheim West erfolgen.
Die Zufahrt zu den Anschlussstellen ist über das Netz der Bundesstraßen vorzunehmen.
Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten umfasst die Leistung den vollständigen Abbau der Verkehrssicherung, einschließlich der Umleitungen, mit Ausnahme der Freigabebeschilderung im Baubereich.
Die baulichen Maßnahmen, die nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind, werden durch das Fachlos Straßenbau im Rahmen der Vollsperrung durchgeführt.
Dazu gehören die Erneuerung der offenporigen Asphaltdeckschicht und Fahrbahnsanierung zwischen den Anschlussstellen Pforzheim Nord (44) und Pforzheim West (43) in Fahrtrichtung Karlsruhe.
Weitere Maßnahmen sind im Bereich der Enztalquerung beim AS Pforzheim-Ost und am Ratshof Pforzheim vorgesehen.
Für die Durchführung der Bauleistungen dieser Maßnahme ist ein durchgehender Baubetrieb (24 Stunden täglich, Baubetriebsform 4) zu gewährleisten, um die vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermine einzuhalten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens 4 Werktage nach Auftragserteilung ein detailliertes Aufbau- und Logistikkonzept zur Genehmigung vorzulegen.
Die Leistung beinhaltet auch die Koordination mit anderen Gewerken, insbesondere dem Fachlos Straßenbau und den Arbeiten an der Enztalquerung.
Die Zustandsfeststellung aller baulichen Anlagen im und am Baufeld sowie an den Baufeldgrenzen ist durchzuführen.
Vor Beginn der Bauarbeiten sind die gefährdeten Gebäude, die sich im und am Baufeld und an den Baufeldgrenzen befinden, durch eine Beweissicherung mit ausführlicher Fotodokumentation aufzunehmen.
Die Beweissicherung ist von einem öffentlich bestellten, vereidigten Sachverständigen gemeinsam mit Auftraggeber, Auftragnehmer, BOL/BÜ und dem Baulastträger bzw. Eigentümer durchzuführen.
Die Leistung umfasst die Einhaltung aller relevanten technischen Regelwerke und Vorschriften, einschließlich der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV).
Die Entsorgung von Abfällen ist ebenfalls Teil der Leistung, wobei der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. Beseitigung verantwortlich ist.
Die Leistung beinhaltet die Erstellung eines detaillierten Bauzeiten-/ Ablaufplans, stundengenau mit Berücksichtigung aller Gewerke.
Die Leistung umfasst die Verkehrssicherung längerer Dauer einschließlich Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Absperrgeräte, Warnleuchten und Aufstellvorrichtungen) betriebsfertig aufzubauen.
Vorhalten, Kontrolle, Wartung, Instandsetzung, Betreiben und Abbauen werden gesondert vergütet.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Vorübergehende Markierung, transportable Lichtsignalanlage, bauliches Leitelement, mobile Stauwarnanlage, LED-Anzeigetafel und transportable Schutzeinrichtung werden gesondert vergütet.
Die Leistung umfasst die Verkehrssicherung an Arbeitsstelle nach Verkehrszeichenplan des AG.
Vorhandene Verkehrsschilder und -tafeln nach Unterlagen des AG mit berührungsfreier Vorrichtung außer Kraft setzen und nach Abschluß wieder vollständig entfernen.