Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, Demontage und Montage von Verkehrszeichen nach StVO, reflektierenden wegweisenden Beschilderungen, Wechselverkehrszeichen und Prismenwendern. Ebenfalls beinhaltet sind Befestigungs- und Aufstellvorrichtungen wie Gabelständer, Trimasten, Rohrmasten und Rohrpfosten, einschließlich der Herstellung neuer Betonfundamente. Die Leistungen umfassen Bausicherung, Absperrtechnik und Geschwindigkeitswarnanlagen sowohl für den laufenden Unterhalt als auch für Neubaumaßnahmen. Die Lieferungen erfolgen fracht- und spesenfrei an die jeweiligen Baustellen oder Straßenmeistereien und deren Stützpunkte im Bauamtsbereich des Staatlichen Bauamtes Schweinfurt. Die Leistungen umfassen teilweise Änderungen im Bestand sowie komplette Neuinstallationen von Beschilderungen bei Baumaßnahmen.
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Beschreibung
Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung von Verkehrszeichen gemäß StVO, die Demontage und Montage von reflektierenden wegweisenden Beschilderungen, Wechselverkehrszeichen und Prismenwendern.
Es werden Befestigungs- und Aufstellvorrichtungen wie Gabelständer, Trimasten, Rohrmasten und Rohrpfosten benötigt, einschließlich der Herstellung neuer Betonfundamente.
Die Leistungen umfassen Bausicherung, Absperrtechnik und Geschwindigkeitswarnanlagen, sowohl für den laufenden Unterhalt als auch für Neubaumaßnahmen.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen das voraussichtliche Auftragsvolumen dar.
Die Lieferungen haben fracht- und spesenfrei an die jeweilige Baustelle bzw. Straßenmeisterei und deren Stützpunkten zu erfolgen.
Anlieferungsorte sind die Baumaßnahmen an Bundes- und Staatsstraßen, Teilbereiche der A 71 (von AS Mellrichstadt bis AD Werntal), sowie die 4 Straßenmeistereien und deren Stützpunkte im Bauamtsbereich des Staatlichen Bauamtes Schweinfurt.
Der Bauamtsbezirk des Staatlichen Bauamtes umfasst die Landkreise Schweinfurt, Haßberge, Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld.
Die Leistungen umfassen teilweise Änderungen im Bestand sowie komplette Neuinstallationen von Beschilderungen bei Baumaßnahmen.
Teilweise werden die Fundamente für die Gabelständer, Trimasten, Rohrmasten und Bodenhülsen bei Umbau- und Neubaumaßnahmen von den bauausführenden Firmen erstellt.
Es ist vierteljährlich ab Vertragsbeginn eine Mengenaufstellung der abgerufenen Leistungen zu übermitteln, aufgeteilt nach LV-Positionen (Soll-Ist-Vergleich).
Eine vorzeitige Absprache vor Montage ist mit der bauausführenden Firma zwecks auszuschließenden Behinderungen zu führen.
Die hohen Verkehrssicherheitsanforderungen machen die strikte Einhaltung der gesetzlichen Verkehrsvorschriften zwingend erforderlich.
Für Zu- und Abfahrten und für Arbeiten im Bereich der Bundes-, Staatsstraßen und Bundesautobahnen gelten die allgemeinen Verkehrsregeln und die "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen" (RSA), neueste Ausgabe.
Demontierte StVO-, wegweisende Verkehrszeichen, Rohrpfosten, Gabelständer, Trimasten und Rohrmasten sind auf den Lagerplätzen der Straßenmeistereien im Umkreis von 30 km zu transportieren und dort abzuladen.
Die Stärke des an gedeckten Oberbodens ist unterschiedlich, Böschungen sind teilweise als Rohbodenböschungen belassen und ohne Oberbodenandeckung.
Es ist sicherzustellen, dass durch den Baubetrieb keine Versorgungsleitungen beschädigt oder zerstört werden.
Die Funktionsfähigkeit sämtlicher vorhandener Dränagen sowie von Entwässerungsmulden und Grundstücksentwässerungen ist jederzeit sicherzustellen.
Die Arbeiten an den Staats- und Bundesstraßen sind unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs durchzuführen.
Der öffentliche Verkehr darf durch die Arbeiten nicht gefährdet werden, und Verkehrsbehinderungen sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Der AN hat sicherzustellen, dass die Zufahrt zu den einzelnen Grundstücken für die Eigentümer oder Pächter während der ganzen Bauzeit ohne Gefahr möglich ist.
Die Kennzeichnung, Verkehrsführung und Verkehrsregelung bei den Bauarbeiten hat nach den Bestimmungen der StVO, der VwV-StVO, ASR und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA sowie der ZTV SA 97 in der jeweiligen gültigen Fassung zu erfolgen.
Arbeiten an den Staats- und Bundesstraßen ohne die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen sind nicht erlaubt.
Die Verkehrssicherung ist während der gesamten Arbeiten durch den AN durchzuführen.
Bei Benutzung des Straßenraumes während der Montagearbeiten hat der Auftragnehmer eine verkehrsrechtliche Anordnung rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten beim Staatlichen Bauamt Schweinfurt zu beantragen und die Bauarbeiten entsprechend dieser Anordnung abzusichern.
Die Bauarbeiten der Unterhaltungsmaßnahmen sind unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchzuführen.
Die Erschwernisse durch den bestehenden Verkehr im Bereich der zu errichtenden Beschilderung sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Der Verantwortliche und Ausführende für die Verkehrssicherung muss einen Nachweis für die Eignung und Qualifikation für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen nachweisen.
Für alle zu beschildernden Maßnahmen ist die Baustelleneinrichtung herzustellen, vorzuhalten und abzubauen.
Mit den Angaben vom Beschilderungsplan vom AN und den Schildzeichnungen vom AG werden die Schilderstandorte vor Ort mit dem AN und AG festgelegt.
Freigegebene Schildzeichnungen sind innerhalb von 6 Wochen zu montieren, wobei bedingte Vorarbeiten, Fundamente, Demontagen und Tragkonstruktionen zu berücksichtigen sind.
Kosten für das Erstellen der Schildzeichnungen, Änderungen von Schildzeichnungen, Erstellen von Fundamentplänen und das gemeinsame Festlegen der Beschilderungsstandorte sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Der AN hat als Hauptunternehmer die Koordinatortätigkeit gegenüber seinen Nachunternehmern wahrzunehmen.
Den Aufstellungsvorrichtungen für die Verkehrsschilder müssen bestimmten Windlasten standhalten.
Als Aufstellvorrichtungen für die Schildertafeln, Wechselverkehrszeichen (Prismenwender) und Klappschilder werden feuerverzinkte Gabelständer und Stahlrohrmaste verwendet.
Die Befestigung an den Aufstellvorrichtungen erfolgt am oberen und unteren Rand sowie bei jeder Querstrebe oder jedem Kreuzungspunkt mittels Alu-Klemmschellen.
Die Bildträger sind rückseitig durch Aluminiumprofile ausreichend zu verstreben.
Dreiecksmasten Typ 500 und Viergittermasten an freier Strecke ohne Anfahrschutz ist für die Aufstellung ein Umfahrbarkeitsnachweis zu erbringen.
Es dürfen nur Folien für die Verwendung auf Verkehrszeichen angeboten werden, die vom Bayer. Staatsministerium freigegeben sind.
Die Rückseiten sämtlicher Verkehrsschilder sind in Verkehrsgrau (RAL 7043) zu beschichten.
Die angebotenen Produkte müssen nach DIN EN 12899 - 1 Anhang ZA mit dem CE - Zeichen, den Herstellerangaben und ein RAL - Güteverkehrszeichen auf der Rückseite des Schildes gekennzeichnet sein.
Alle Schilder müssen den Vorgaben der StVO, der RWB 2000 sowie dem Verkehrszeichenkatalog entsprechen.