Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle Bau
München
Veröffentlicht
Angebotsfrist
04.06.25
01.07.25, 09:00
Stichwörter
Starkstrom
Elektro
Elektroinstallation
Strom
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und Installation von Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten der Fraunhofer-Gesellschaft. Diese Standards beinhalten die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen, Menschen- und Arbeitsrechten sowie Umwelt- und Klimaschutzbestimmungen. Weiterhin wird die Etablierung von Transparenz und Kontrollmechanismen gefordert, sowie die Durchführung von Abhilfemaßnahmen bei Verstößen. Die Baumaßnahme umfasst die Ertüchtigung der Hallenlüftung im Fraunhofer IPA in Bayreuth, einschließlich der Installation einer neuen Lüftungsanlage im Technikum, Anpassung der Lüftungsleitungen, Installation neuer Steuerungssysteme und Integration in das bestehende Gebäudemanagementsystem. Zusätzlich beinhaltet die Ausschreibung die Lieferung und Montage von Starkstrom- und Elektroinstallationen, einschließlich Kabel- und Leitungsverlegung, Verlegesystemen, Installationszubehör, Verteilungen, Klemmarbeiten, Potentialausgleich, Schottungssystemen und Stemmarbeiten.
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Beschreibung
Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung und Implementierung von Nachhaltigkeitsstandards (NHS) für alle Lieferanten der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG). Diese NHS definieren die Anforderungen, die Lieferanten bei ihren geschäftlichen Transaktionen mit der FhG und im Umgang mit ihren Mitarbeitenden, Lieferanten und anderen Interessengruppen einhalten müssen. Die Anforderungen gelten für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Geschäftspartner, die an der Erbringung von Liefer- und Dienstleistungen für die FhG beteiligt sind. Der Lieferant muss sicherstellen, dass die in den NHS festgelegten menschenrechtsbezogenen, umweltbezogenen und sonstigen Mindestanforderungen entlang seiner Lieferkette angemessen adressiert werden. Er verpflichtet seine Zulieferer durch geeignete vertragliche Regelungen zur Einhaltung der NHS oder gleichwertiger Nachhaltigkeitsstandards und zur vertraglichen Weitergabe der Vorgaben in der Lieferkette.
Der Lieferant hat die nationalen Gesetze und Verordnungen einzuhalten und sicherzustellen, dass auch seine unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten keine Rechtsverstöße begehen. Insbesondere verpflichtet sich der Lieferant zur Korruptionsprävention, zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und des Mindestlohngesetzes. Der Lieferant verpflichtet sich zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte, wie sie im Global Compact der Vereinten Nationen, der Internationalen Menschenrechtscharta und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz festgelegt sind.
Der Lieferant verpflichtet sich, die genannten menschenrechtsbezogenen Vorgaben einzuhalten und aktiv das Risiko eines Verstoßes gegen eines der folgenden Verbote durch Handlungen und Unterlassungen entlang seiner Lieferkette zu minimieren: Verbot der Kinderarbeit, Verbot der Zwangsarbeit, Verbot aller Formen der Sklaverei, Verbot der Missachtung der Arbeitsschutzpflichten, Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung, Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns, Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs, Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung und des widerrechtlichen Entzugs von Land, Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte zum Schutz des unternehmerischen Projekts, wenn Leib oder Leben verletzt werden, Verbot eines Tuns oder pflichtwidrigen Unterlassens, das unmittelbar geeignet ist, in besonders schwerwiegender Weise eine geschützte Rechtsposition zu beeinträchtigen.
Der Lieferant soll wirksame Prozesse sowie systematische und angemessene Sorgfaltsmaßnahmen zum aktiven Schutz der Menschenrechte etablieren. Der Lieferant schult seine Mitarbeitenden dahingehend, dass die Einhaltung der Menschenrechte verpflichtend ist. Außerdem soll der Lieferant klare Regelungen und Rahmenbedingungen schaffen, um die Übernahme von sozialer Verantwortung und dem Schutz von Menschenrechten systematisch zu gewährleisten. Der Lieferant verpflichtet sich zur Wahrung und Achtung grundlegender Umweltstandards und zur Minimierung eines von ihm oder in seiner Lieferkette ausgehenden umweltbezogenen Risikos, wie sie im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vom 01. Januar 2023 festgelegt sind.
Die Baumaßnahme umfasst die Ertüchtigung der Hallenlüftung im Fraunhofer IPA in Bayreuth. Im Rahmen des Bauvorhabens wird eine neue Lüftungsanlage zur Be- und Entlüftung sowie Kühlung für das Technikum und die darin befindlichen Labore installiert. Die Anlage wird so dimensioniert, dass sie den angepassten, spezifischen Anforderungen der verschiedenen Räume gerecht wird. Die Maßnahme findet bei laufendem Betrieb statt, was besondere Anforderungen an die Planung und Durchführung der Arbeiten stellt, um den Betrieb des Instituts so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
Ein neues zentrales Lüftungsgerät für die Laborkabinen, 2 neue Hallenlüftungssysteme und neue Abluftventilatoren der Permanentabluft ergänzen die bestehenden RLT-Anlagen, um die angepassten Luftkonditionen und Betriebssicherheiten zu gewährleisten. Im Technikum wurden nachträglich 2 Kabinen abgetrennt als Räume mit den Bezeichnungen PP-Labor und LBM-Labor. Im Rahmen des Gewerkes Lüftung soll nun die Raumlufttechnik eingebaut werden, um die beiden Räume entsprechend den Anforderungen an Laborräume mechanisch zu be- und entlüften und zu kühlen. Hierzu wird auf dem Flachdach über dem Technikum ein neues Zentrales Zu- und Abluftgerät mit KV-System als WRG aufgestellt.
Die Leistungen des Leistungsverzeichnisses Elektroarbeiten umfassen die Verlegung und den Anschluss der Zu- und Ableitungen zu den neuen Lüftungs- und Wärmepumpenanlagen, einschließlich Aufbau eines Kabeltrassensystems, den Aufbau einer neuen Unterverteilung für die neuen Lüftungsanlagen, sowie den Einbau von Überspannungsableitern an den Gebäudeein- bzw. Austrittsstellen. Das Kabeltrassensystem wird an der Hallendecke befestigt und vom vorhandenen Technikraum aus bis zum Gebäudeaustritt geführt. Auf den Dachflächen sind die Kabel zu den einzelnen Verbrauchern zu führen.