Erneuerung Räumerbrücke und Ablaufeinrichtung Vorklärbecken Borken
Auftraggeber
Stadt Borken
Borken
Veröffentlicht
Angebotsfrist
26.08.25
24.09.25, 09:30
Steckbrief
- Räumerbrücke
- Vorklärbecken
- Ablaufeinrichtung
- Primärschlamm-Pumpwerk
- Abwasserbehandlung
- Umbauarbeiten
Zusammenfassung
Die Stadt Borken beabsichtigt die Erneuerung der Räumerbrücke sowie der Ablaufeinrichtung des Vorklärbeckens und weiterer Umbauarbeiten am Becken und am Primärschlamm-Pumpwerk. Die Ausschreibung umfasst die Demontage der alten Anlagenteile, die Lieferung und Montage neuer Komponenten sowie die Inbetriebnahme. Dies beinhaltet die Erneuerung der Räumerbrücke, des Schalt-/Steuerschranks, der Verkabelung, der E-Installationen, der Ablaufschwelle und weiterer Schlosserarbeiten.
Mehr lesen…
Beschreibung
Die Stadt Borken schreibt die Arbeiten auf der Kläranlage Borken öffentlich aus. Das Vorklärbecken wird komplett umgebaut und modernisiert. Die Umbauarbeiten beinhalten die Betonsanierung des Beckens und gleichzeitig soll die vorhandene Räumerbrücke komplett erneuert werden. Die Erneuerung der Räumerbrücke sowie der Ablaufeinrichtung des Beckens sind Teil dieser Ausschreibung. Der Bieter übernimmt für seinen Leistungsumfang die volle Gewährleistung für die einwandfreie Funktion aller Anlagenteile. Die Umbauarbeiten sollen vorzugsweise an den Werktagen Montag bis Freitag stattfinden. Die Betriebsstillstandszeiten sind möglichst gering zu halten und vorher mit dem Betreiber abzustimmen. Ein Bauzeitenplan ist nach Auftragserteilung zu erstellen und nach spätestens 4 Wochen dem AG vorzulegen und ggfls. abzustimmen. Die Gewerke sind nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Dazu gehört u.a. die Beachtung der DIN-Vorschriften und der betreffenden zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen. Der AN ist verpflichtet, dem Stand der Technik und den gegebenen örtl. Verhältnissen entsprechende Konstruktionen zu liefern, wobei die in ähnlichen Anlagen gewonnenen Erfahrungen auf diese Anlage weitgehend anzuwenden sind. Zu seinen vertraglichen Verpflichtungen gehören grundsätzlich alle Leistungen und Lieferungen, die für einen störungsfreien und leicht zu überwachenden Betrieb bei allen vorkommenden Betriebsverhältnissen notwendig sind. Die folgenden Nebenleistungen müssen in den Angebotspositionen anteilmäßig enthalten sein und werden nicht zusätzlich vergütet: Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Sicherheits- und Abnahmeprüfungen einschl. Gestellung der hierzu notwendigen Hilfskräfte und Geräte; Kosten für Ortsbesichtigungen bis zur vollständigen Fertigstellung für Besprechungen mit dem AG, anderen beteiligten Unternehmern und den zuständigen Behörden; Patent- und Lizenzgebühren. Die Ausschreibung umfasst die Sanierung und Modernisierung der Räumerbrücke und Ablaufeinrichtung. Die Arbeiten beinhalten die Demontage der alten Anlagenteile, sowie die Lieferung und Montage mit Inbetriebnahme folgender Gewerke: Baustelleneinrichtung, Zusätzliche vorbereitende Maßnahmen, Demontage, Erneuerung der Räumerbrücke, Schalt-/Steuerschrank, Verkabelung, E- Installation, Erneuerung der Ablaufschwelle, Sonstige Schlosserarbeiten, Engineering/Dokumentation, Stundenlohnarbeiten. Die EP gelten für die Dauer der Bauzeit und verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich vermerkt, in betriebsfertiger Arbeit einschl. aller Nebenarbeiten und Leistungen, aller Materiallieferungen, der Vorhaltung aller Maschinen, Geräte, Gerüste und Schalungen der Betriebs- und Hilfsstoffe (Wasser, Gas, Strom). Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle notwendigen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung durchzuführen und diese in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Die Lieferung und Montage sind vorab mit der Bauleitung abzustimmen. Bei den Bauwerken handelt es sich um Bestandsbauwerke. Im Zuge dieser Maßnahme werden betontechnische Sanierungsarbeiten am Vorklärbecken vorgenommen. Diese Arbeiten erfolgen nach der Demontage der vorhandenen Anlagenteile. Die Montage der neuen Brücke und der restlichen Anlagenteile kann erst nach Abschluss der Betonsanierung erfolgen. Demnach liegen diese Arbeitsschritte zeitlich auseinander und erneute Anreisen sind im Angebot einzukalkulieren. Ein gewisser Aufwand, für Abstimmungen mit dem Gewerk der Betonsanierung ist ebenfalls einzukalkulieren. Das LV ist vollständig ausgefüllt bei Angebotsabgabe vorzulegen. Dies bedeutet, dass in den Bietertextergänzungen, gekennzeichnet durch '......'*, die angebotenen Fabrikate und Typen verbindlich einzutragen sind. Ist vor der Bietertextergänzung ein Beispielfabrikat einschl. eindeutiger Typenbeschreibung benannt und in der Bietertextergänzung wird kein Eintrag vorgenommen, gilt das Beispielfabrikat als vom Bieter gewähltes Fabrikat. Gestrichene Positionen oder Positionen mit der Menge 0 sind nicht anzubieten. Die Kläranlage Borken liegt am westlichen Stadtrand der Stadt Borken, nahe der Bundesstraße B70. Die Zufahrt zum Kläranlagengelände erfolgt über den Klockenhövel. Das Gelände der Kläranlage Borken ist durch eine Einzäunung gegen Betreten von Unbefugten gesichert. Auf dem Kläranlagengelände sind gepflasterte und asphaltierte Wegebefestigungen vorhanden. Es wird empfohlen, dass sich der Bieter vor Angebotsabgabe mit der Örtlichkeit vertraut macht. Außervertragliche Arbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden. Die Ausführungsfristen sind unter den besonderen Vertragsbedingungen der Anlage genannt und können dem beiliegenden, voraussichtlichen Bauzeitenplan entnommen werden. Der Betrieb der Kläranlage darf durch die Montagearbeiten nicht mehr als unvermeidlich beeinträchtigt werden. Im Zuge dieser Maßnahme werden betontechnische Sanierungsarbeiten am Vorklärbecken vorgenommen (separates Gewerk). Diese Arbeiten erfolgen nach der Demontage der vorhandenen Anlagenteile. Die Montage der neuen Brücke und der restlichen Anlagenteile kann erst nach Abschluss der Betonsanierung erfolgen. Demnach liegen diese Arbeitsschritte zeitlich auseinander und erneute Anreisen sind im Angebot einzukalkulieren. Ein gewisser Aufwand, für Abstimmungen mit dem Gewerk der Betonsanierung ist ebenfalls einzukalkulieren. Außerbetriebnahme und Reinigung des VKBs (bauseits), Demontage Räumerbrücke und Einbauten, Bauwerks- und Betonsanierung (bauseits), Beginn Installationen EMSR-Technik (bauseits), Montage neuer Räumerbrücke, Inbetriebnahme des VKBs. Der Unternehmer hat für die Abrechnung genaue Aufmaße (VOB/B § 14) zu fertigen. Die Pläne müssen mit der Schlussrechnung in 1-facher Ausfertigung in Papier, sowie digital (PDF) vorgelegt werden. Die Kosten werden nicht gesondert vergütet. Zahlungsbedingungen: Vorauszahlung: 30 % des Brutto-Gesamtpreises nach Eingang einer Vorauszahlungsbürgschaft. Vorauszahlung: 30 % des Brutto-Gesamtpreises bei Lieferung. Zahlung: 30 % des Brutto-Gesamtpreises nach Abschluss der Montagen. Rest: Nach Inbetriebnahme, Abnahme, Übergabe der vollständigen Dokumentation, erfolgtem Aufmaß, gegebenenfalls Beseitigung von Mängeln gemäß Abnahmeprotokoll und Rechnungslegung. Die Rechnungen sind dem Ingenieurbüro digital zu übermitteln. Der Bieter hat nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber die Urkalkulation unaufgefordert im verschlossenen Umschlag zur Aufbewahrung zu übergeben. Die Urkalkulation darf dann geöffnet werden, wenn Nachträge, Mengenveränderungen oder andere Umstände dazu führen, dass der vertraglich vereinbarte Preis verändert werden kann. Die Urkalkulation ist nur gemeinsam zu öffnen. Die Urkalkulation ist so zustellen, dass die ermittelten Mengen und Preise für jeden nachvollziehbar sind. Im Vorfeld der Arbeiten erfolgt für die auf dem Gelände der KA Borken tätigen Mitarbeiter des AN eine Sicherheitseinweisung durch Vertreter der Stadt Borken. Diese Einweisung dauert ca. 30 Minuten und ist im Anschluss durch die Unterzeichnung eines entsprechenden Protokolls zu bestätigen. Neu auf dem Gelände der KA Borken eingesetztes Personal muss ebenfalls entsprechend von einem verantwortlichen Mitarbeiter des AN unterwiesen werden. Dieser ist vorab zu benennen. Er ist für die Dauer der Maßnahme, die arbeitssicherheitstechnische Überwachung und Einweisung verantwortlich! Dies ist bei der Kalkulation des Angebotes entsprechend zu berücksichtigen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass jeder vom AN eingesetzte Mitarbeiter die erforderliche Einweisung zur fachgerechten Ausführung seiner Tätigkeit erhalten hat. Während der Ausführung der Bauarbeiten ist die vorhandene Kläranlage in Betrieb. Bei den Arbeiten sind die beengten Verhältnisse zu berücksichtigen. Auf der Anlage befinden sich automatisch anlaufende Maschinen. Dies ist bei der Unfallverhütung besonders zu beachten. Im Falle eines Unfalls ist entsprechendes Erste-Hilfe-Material vom AN vorzuhalten. Ausrüstung im Sinne der Arbeitssicherheit (Absturzsicherung, Leitern, Schwimmwesten, Gaswarngeräte usw.) ist vom AN selbstständig bereitzustellen und wird nicht gesondert vergütet. Diese entspricht den aktuellen und einschlägigen Anforderungen und muss geprüft und zulässig sein! Für Bauarbeiten und Änderungen am Bauwerk (Betonarbeiten) beträgt die Gewährleistung gemäß VOB/B §13 4 Jahre. Für alle anderen Einrichtungen beträgt die Gewährleistung 2 Jahre gemäß VOB/B §13. Die Garantiezeit gilt für die gesamte Lieferung einschl. der im Rahmen des Gesamtauftrages vom Lieferanten (AN) durch Unterlieferanten bezogenen Teile. Von der Garantie ausgenommen sind Verschleißteile. Die Gewährleistung versteht sich in der Weise, dass alle während der Gewährleistungszeit schadhaft gewordenen Teile in einer zu vereinbarenden angemessenen Frist kostenlos ersetzt bzw. Mängel vom Lieferanten (AN) beseitigt werden. Auch nicht eingebaute Reserveteile, deren Ungeeignetheit erwiesen ist, sind zu ersetzen. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Inbetriebnahme nach Durchführung des störungsfreien Probebetriebes (4 Wochen). Der Auftragnehmer ist auch dann nicht von der Gewährleistungspflicht befreit, wenn bei der Abnahme erkennbare Mängel nicht gerügt werden oder Mängel nicht erkannt werden. Ergeben sich durch Änderungen oder Nachbesserungen, die innerhalb der Gewähr liegen, Stillstandszeiten, so verlängert sich die oben genannte Gewährleistungszeit entsprechend. In dringenden Fällen oder wenn der Lieferant (AN) den Mangel nicht in der für den Betrieb erforderlichen Zeit behebt, ist der Bauherr berechtigt, notwendig werdende Änderungen oder Instandsetzungen selbst auf Kosten des Lieferanten (AN) ausführen zu lassen. In diesem Fall bleibt die Haftung des Lieferanten (AN) für die Gesamtanlage bestehen. Korrosionsbeständige, austenitische CrNi-Stähle, (z.B. Werkstoff-Nr.: 1.4301, 1.4401, 1.4439, 1.4539 oder 1.4571, 1,4404,1.4462 etc.) Für die schweißtechnische Verarbeitung dieser hochlegierten Cr-Ni-Stähle dürfen für manuelle und teilmechanische Schweißverfahren nur geprüfte Schweißer zum Einsatz kommen, die ein gültiges Schweißprüfzeugnis nach DIN EN ISO 9606-1 in dem Schweißverfahren, dem Halbzeug (Blech bzw. Rohr), Nahtart, Werkstoffgruppe 8, Schweißposition und Nahtausführung vorweisen können. Diese Prüfzeugnisse müssen dem Auftraggeber vor Aufnahme der Schweißarbeiten vorgelegt werden. Die Namen der täglich eingesetzten Schweißer sind in den Tagesberichten festzuhalten. Weiter hat der Auftragnehmer vorab die Schweißaufsicht zu benennen. Qualifikation gemäß DIN EN ISO 14731.
Zeitplan
- Bekanntmachung26.08.25
- Heute05.09.25
- Abgabefrist24.09.25
- Veröffentlichungsende24.09.25
Ausschreibung
Reichweite:
NATIONAL
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Bauleistungen
Klassifizierung:
Ausrüstung für Kläranlage
Erfüllungsort:
46325 Borken, Deutschland
Abgabe
Abgabeform:
Elektronisch
Lose
Erneuerung der Räumerbrücke sowie der Ablaufeinrichtung des Vorklärbeckens und weiterer Umbauarbeiten am Becken und am Primärschlamm-Pumpwerk.
Erneuerung der Räumerbrücke sowie der Ablaufeinrichtung des Vorklärbeckens und weiterer Umbauarbeiten am Becken und am Primärschlamm-Pumpwerk.
Dokumente
Dateiname
- vertragsbedingungen3 Dateien
- sonstiges5 Dateien
- vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente7 Dateien
- leistungsbeschreibungen4 Dateien
- anschreiben1 Datei
FAQ
Weitere Ausschreibungen zu:

*KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.