Verkehrswegebauarbeiten München
Auftraggeber
Staatliches Bauamt Muenchen 1
München
Veröffentlicht
Angebotsfrist
06.07.25
29.07.25, 06:30
Stichwörter
- Bauarbeiten
- Infrastruktur
- München
- Straßenbau
- Verkehrswegebau
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft Straßenbauarbeiten für die Bundespolizei in München. Dies beinhaltet die Errichtung von Außenstellplätzen in Pflasterbauweise sowie die Erneuerung von Asphaltdeckschichten in einem Teilabschnitt der Fahrbahn. Es wird mit kontaminiertem Boden gerechnet, dessen Deklarationsanalyse, Zwischenlagerung und Entsorgung durch den Auftragnehmer erfolgen muss. Die Arbeiten finden im laufenden Betrieb der Liegenschaft statt.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst Straßenbauarbeiten auf dem Gelände der Bundespolizeidirektion in München, spezifisch in der Infanteriestraße. Die Hauptleistungen beinhalten die Errichtung von Außenstellplätzen in Pflasterbauweise als Vorabmaßnahme für geplante Umbaumaßnahmen. Zusätzlich werden in einem Abschnitt der Fahrbahn die bestehenden Asphaltschichten erneuert. Alle Bauarbeiten sind im laufenden Betrieb der Bundespolizeidirektion durchzuführen. Es wird davon ausgegangen, dass der Boden kontaminiert ist. Die Aushubmassen müssen auf einer vom Eigentümer bereitgestellten Lagerfläche in Haldenform bereitgestellt werden. Die Deklarationsanalyse, die Zwischenlagerung und die Entsorgung des kontaminierten Bodens sind Bestandteil der Ausschreibung und obliegen dem Auftragnehmer. Die Baustelle befindet sich innerhalb einer Bundesliegenschaft mit eingeschränkten Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten, wobei die Zufahrt ausschließlich über die Infanteriestraße erfolgt. Die Verkehrssicherung auf dem Gelände unterliegt der StVO. Dem Auftragnehmer stehen für die Baustelleneinrichtung, Lager und Arbeitsplätze überwiegend befestigte Flächen zur Verfügung, die nach Absprache mit der Bauüberwachung zugewiesen werden. Entwässerungseinläufe im Bereich der Baustelleneinrichtung müssen geschützt werden. Nicht mehr benötigtes Gerät ist unverzüglich zu entfernen. Nach Abschluss der Arbeiten sind die genutzten Flächen wiederherzustellen und zu säubern. Baustrom- und Bauwasseranschlüsse sind mit dem AG abzustimmen, wobei die Verbrauchskosten vom AN zu tragen sind. Es besteht ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot auf der Baustelle und der Liegenschaft. Sanitäranlagen werden nicht vom AG gestellt und müssen vom AN auf eigene Kosten beschafft werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Flächen, in denen Geländebearbeitung stattfindet, Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg nicht ausgeschlossen werden können. Daher ist eine baubegleitende Aushubüberwachung durch eine Fachfirma erforderlich. Für alle Grabarbeiten ist geschütztes Gerät zu verwenden. Die Kosten für geschütztes Erdbaugerät und Mehrkosten für lagenweises Abtragen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Stillstandzeiten im Zusammenhang mit Munitionsfunden werden separat vergütet. Die Liegenschaft gilt als Altlastenverdachtsfläche. Alle Aushubpositionen beinhalten das Ausbauen, Fördern, Zwischenlagern und Abplanen von Aushubmaterial. Kontaminiertes Abbruch- und Aushubmaterial ist nach gutachterlicher Anweisung getrennt zu halten und für die Deklaration im Baufeld aufzuhalden. Bauschuttmaterial und Altholz sind zu separieren und in Container zu sammeln. Betonfertigteile sind zu sammeln und zu zerkleinern. Das Material ist im Baustellenbereich zu fördern, zu lagern und abzuplanen. Nach erfolgter Analytik ist das Material aufzuladen und zu beseitigen. Haufwerke sind bezogen auf Bauabschnitte und Bauteile zu separieren und anzulegen, mit einer maximalen Größe von 250 m³ pro Halde. Der Abtransport und die Beseitigung werden über gesonderte Positionen vergütet. Die Kosten für die Beseitigung sind in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Der Abtransport deklarierter Stoffe kann erst nach Zustimmung der zuständigen Behörden und des AG erfolgen. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung ist mit den notwendigen Unterlagen zu erbringen. Der AN hat eine objektbezogene Abfallerzeugernummer zu beantragen. Bei den Arbeiten anfallende Bau-Abfälle wie Metall, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle gehen in das Eigentum des AN über und sind einer Verwertung/Entsorgung nach Wahl des AN zuzuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Ausführungszeichnungen werden grundsätzlich in digitaler Form übergeben. Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme dürfen nur mit Zustimmung des AG an Dritte weitergegeben werden. Fotografieren in der Liegenschaft ist grundsätzlich nicht gestattet. Für Fotoaufnahmen der Baustelle ist das Einverständnis der Nutzer einzuholen. Personen aus Risikogebieten erhalten keinen Zutritt zur Liegenschaft. Materialien aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko dürfen nicht verwendet werden. Wartezeiten beim Betreten der Liegenschaft aufgrund von Sicherheitsbestimmungen sind bis zu 30 Minuten pro Einfahrtskontrolle nicht gesondert vergütet. Berechtigte Forderungen aus Wartezeiten müssen nachgewiesen werden. Die Baustelle sowie Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen usw. zu unterrichten. Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Abnahme schriftlich zu bestätigen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 3 entsprechen. Betriebstechnische Anlagen sind auf ihre vertragsmäßige Herstellung und vereinbarte Funktionstauglichkeit zu überprüfen und ein Funktionsnachweis zu dokumentieren. Gerätestunden für Kleingeräte sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Nachträge sind digital und im Original in Papierform einzureichen. Die detaillierten Bauablauf-Termine müssen mit der Bauüberwachung abgestimmt und in Form eines Baufristenplans übergeben werden. Die Leistungen sind werktäglich von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr zu erbringen. Der Wurzelbereich vorhandener Bäume darf nicht überfahren werden und Materiallagerung ist dort unzulässig. Die Baumkronen dürfen nicht beschädigt werden. Der Auftragnehmer und Nachunternehmer müssen schriftlich die zuständigen Vorgesetzten und Aufsichtsführenden benennen. Personen ohne erforderliche Schutzausrüstung werden als ungeeignet von der Baustelle verwiesen. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist nicht erforderlich.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung06.07.25
- Heute16.07.25
- Abgabefrist29.07.25
- Veröffentlichungsende29.07.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Straßenbauarbeiten
Erfüllungsort:80637 München, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Verkehrswegebauarbeiten
Verkehrswegebauarbeiten
DOKUMENTE
Dateiname
- 02_Ausschreibung Querschnitte.pdfLeistungsumfang97.12 KB1 SeiteCross-sections of road construction with details on materials and layers.
- Vergabeunterlagen_Vergabe_25-051255.pdfAusschreibung1.77 MB84 SeitenInvitation to submit an offer for road construction services, including tender details, deadlines, and required documents.
- 223_Aufgliederung_der_Einheitspreise.pdfFinanzielles266.50 KB8 SeitenBreakdown of unit prices for construction services, including labor, materials, and equipment costs.
- 124_Eigenerklaerung_zur_Eignung_zuBekanntm-0922a.pdfFinanzielles205.25 KB3 SeitenDeclaration of suitability for non-prequalified companies, including information on turnover and comparable services.
- 01_Ausschreibung Lageplan.pdfLeistungsumfang1.17 MB1 SeiteLocation plan with elevation data.
- 03_Erläuterung Homogenbereiche.pdfLeistungsumfang66.69 KB1 SeiteExplanation of soil types and their classification into homogeneous areas according to DIN 18300.
Weitere Ausschreibungen zu:

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