Verkehrssicherung und Umleitung L 67 in Muggensturm
Auftraggeber
Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 47.2 - Baureferat Mitte
Karlsruhe
Veröffentlicht
Angebotsfrist
10.06.25
30.06.25, 08:00
Stichwörter
- Verkehrssicherung
- Umleitung
- Baustellenabsicherung
- L 67
- Muggensturm
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Verkehrssicherung im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung (FDE) der L 67 und eines Teilstücks der L 607 bei Muggensturm. Dies beinhaltet die Beschilderung und Unterhaltung der Verkehrssicherung für drei Bauphasen gemäß beiliegenden Verkehrssicherungsplänen. Ebenso ist die Umleitungsstrecke entsprechend den Umleitungsplänen zu beschildern und zu unterhalten. Die Baumaßnahme erfordert die Einholung notwendiger Genehmigungen gemäß StVO und die Abstimmung mit dem Hauptlos Straßenbau. Die Verkehrssicherungspflicht liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers vom Beginn der Einrichtung der Arbeitsstelle bis zum vollständigen Abschluss der Arbeiten.
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Beschreibung
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die umfassende Verkehrssicherung im Rahmen der Fahrbahndeckenerneuerung (FDE) der L 67 sowie eines Teilstücks der L 607 im Bereich Muggensturm.
Die Verkehrssicherungsmaßnahmen sind gemäß den beiliegenden Verkehrssicherungsplänen für drei Bauphasen zu realisieren, inklusive der entsprechenden Beschilderung und deren fortlaufender Unterhaltung.
Die überörtliche Umleitung des Verkehrs erfordert die Beschilderung und Instandhaltung der Umleitungsstrecke gemäß den beigefügten Umleitungsplänen.
Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen gemäß § 45 (6) und (7) StVO bei der zuständigen Verkehrsbehörde/Straßenbaubehörde.
Die Anträge sind unter Verwendung des AG-eigenen Formulars zu stellen, wobei die beiliegenden Pläne als Grundlage dienen.
Die Kosten für die verkehrsrechtlichen Genehmigungen sowie eventuelle Planänderungen und -ergänzungen trägt der Auftragnehmer.
Die Verkehrseinschränkungen sind zeitlich und räumlich auf das Notwendigste zu begrenzen und an die aktuellen Arbeits- und Verkehrsverhältnisse anzupassen.
Die erfolgte Aufstellung aller angeordneten Einrichtungen ist der Verkehrsbehörde/Straßenbaubehörde zu melden, um eine gemeinsame Abnahme vor Inbetriebnahme zu ermöglichen.
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Auftragnehmer ab der Einrichtung der Arbeitsstelle bis zum vollständigen Abschluss der Arbeiten, einschließlich der Räumung der Arbeitsstelle.
Dies gilt auch bei Bauunterbrechungen aufgrund von Witterungseinflüssen sowie für den Zeitraum nach Inbetriebnahme bis zum Abbau aller baustellenbedingten Beschränkungen.
Die Absicherung und Beschilderung der Baustellen muss gemäß den "Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) Ausgabe 2021 erfolgen.
Besondere Aufmerksamkeit ist der Beleuchtungspflicht bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Witterungsverhältnissen zu widmen.
Schwere Baumaschinen und -geräte, die auf gesperrten, aber annähernd fertiggestellten Straßenabschnitten abgestellt sind, müssen mit reflektierenden Absperrbaken gesichert werden.
Arbeitsfahrzeuge, die mit dem öffentlichen Verkehr in Berührung kommen und Sonderrechte nach § 35 Abs. 6 StVO in Anspruch nehmen, müssen eine rot-weiß-rote Sicherungskennzeichnung tragen.
Die Beschilderung muss in einwandfreiem Zustand sein, reflektieren und sichtbar sein, wobei alle Markierungsmaterialien in der Nachtsichtbarkeitsklasse R4 auszuführen sind.
Die Benutzung der Zufahrten und Zugänge durch Anlieger muss gewährleistet sein.
Die Einheitspreise für die Wartung und den Betrieb der Verkehrssicherung gelten ganzjährig, wobei Schlechtwetterperioden und Wintereinsätze einzukalkulieren sind.
Geringfügige Änderungen, die im Zuge der Abnahme von Verkehrssicherungsmaßnahmen angeordnet werden, sind mit der Position „Verkehrssicherung“ abgegolten.
Transportfahrzeuge dürfen nur das zulässige Gesamtgewicht gemäß §34 StVZO aufweisen.
Die Baumaßnahme wird in zwei Bauphasen aufgeteilt, um einen richtungsgebundenen Verkehr aufrechtzuerhalten.
Die Bauarbeiten beginnen mit dem Aufstellen der Baustelleninformationstafeln 14 Tage vor Baubeginn des Hauptloses Straßenbau, wobei die Schilder entsprechend zu beschriften sind.
Zusätzlich sind 1 Woche vor Beginn des ersten Bauabschnitts LED-Anzeigetafeln mit Informationen zur Dauer der Sperrung aufzustellen.
Die genauen Standorte der BIT und der LED-Anzeigetafeln sowie die Gestaltung der LED-Anzeigetafeln sind rechtzeitig vor dem geplanten Termin der Aufstellung zusammen mit dem AG festzulegen.
Die Reihenfolge der Ausführung hat gemäß Vorgaben des AG zu erfolgen.
Der Bauablauf und Termine sind vom AN zusammen mit den anderen Unternehmen auf der Baustelle (Hauptlos) abzustimmen.
Der AN des Hauptloses hat zusätzlich die Arbeiten des AN Verkehrssicherung zu koordinieren.
Die Arbeiten dieses Fachloses werden durch den AN des Hauptloses mindestens 7 Kalendertage vor dem geplanten Einsatzbeginn abgerufen.
Bei Bedarf wird ein Abstimmungstermin zusammen mit dem AN des Hauptloses und dem AG abgehalten.
Der genaue Aktivierungstermin für die jeweilige Verkehrssicherung wird dem AN dieses Fachloses mit einem Vorlauf von mindestens 3 Werktagen durch den AN des Hauptloses bestätigt.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung10.06.25
- Heute18.06.25
- Abgabefrist30.06.25
- Veröffentlichungsende30.06.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Erfüllungsort:Muggensturm, DE1, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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verbleibt beim Bieter | 15 Dateien | |||
Angebot | 7 Dateien | |||
Leistungsverzeichnis | 1 Datei |
Weitere Ausschreibungen zu:

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