Nachrechnung von 3 Bauwerken nach Nachrechnungsrichtlinie in Gelsenkirchen
Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebssitz Gelsenkirchen
Gelsenkirchen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
14.08.25
18.09.25, 08:00
Steckbrief
- Nachrechnung
- Nachrechnungsrichtlinie
- Bauwerke
- Planungsschritt
- Ingenieurleistungen
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Nachrechnung von drei Brückenbauwerken gemäß der Nachrechnungsrichtlinie. Dies umfasst den ersten und zweiten Planungsschritt für die Brücken BW.-Nr. 4414 636 ("K23 über L856"), 4611 500 ("B54 Volmebrücke") und 5005 529 ("L276, Unterführung Erftkanal"). Die Leistung wird im Namen und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland vergeben.
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Beschreibung
Die Leistung umfasst die Nachrechnung von drei spezifischen Brückenbauwerken: BW.-Nr. 4414 636 ("K23 über L856"), BW.-Nr. 4611 500 ("B54 Volmebrücke") und BW.-Nr. 5005 529 ("L276, Unterführung Erftkanal"). Diese Nachrechnungen sind gemäß der Nachrechnungsrichtlinie durchzuführen und beinhalten den ersten und zweiten Planungsschritt. Die Vergabe erfolgt im Namen und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand von drei Kriterien: Referenzen Personal (40%), Referenzen Bewerber (20%) und Honorar/Preis (40%). Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform statt. Angebote können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Die Vertragsbedingungen beinhalten besondere Vertragsbedingungen, technische Vertragsbedingungen und allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau. Die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers muss bestimmte Deckungssummen aufweisen. Die Leistungserbringung beginnt spätestens 10 Werktage nach Zuschlagserteilung. Die einzelnen Planungsschritte haben spezifische Fristen: Planungsschritt 1 ist spätestens 12 Kalenderwochen nach Zuschlagserteilung fällig, Planungsschritt 2 spätestens 6 Kalenderwochen nach Beauftragung des zweiten Planungsschritts. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt fünf Jahre ab Abnahme. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten. Die Abgabe von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform NRW. Die Vertragsunterlagen können als PDF-Dokument ausgefüllt oder ausgedruckt, ausgefüllt und wieder eingescannt werden. Die Gesamtvergütung ist im Angebotsschreiben einzutragen und die Preisangaben sind in den gekennzeichneten Feldern der Leistungsbeschreibung und Honorarübersicht zu machen. Änderungen an den übersandten Vertragsunterlagen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Zeitplan
- Bekanntmachung14.08.25
- Heute04.09.25
- Abgabefrist18.09.25
- Veröffentlichungsende18.09.25
Ausschreibung
Reichweite:
NATIONAL
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Erfüllungsort:
45888 Gelsenkirchen, Deutschland
Abgabe
Abgabeform:
Elektronisch
Lose
Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie (1. und 2. Planungsschritt) von 3 Bauwerken
Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie (1. und 2. Planungsschritt) von 3 Bauwerken
Dokumente
Dateiname
- sonstiges8 Dateien
FAQ
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