Baumpflege und Baumfällungen an Landesstraßen im Bereich Templin
Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Eberswalde
Eberswalde
Veröffentlicht
Angebotsfrist
29.04.25
22.05.25, 08:00
Stichwörter
- Baumpflege
- Baumfällung
- Landesstraßen
- Straßenmeisterei
- Abrufvertrag
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst Baumpflege- und Baumfällungsleistungen an Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Templin. Es handelt sich um einen Abrufrahmenvertrag für ein Jahr, der sowohl Regelleistungen als auch Leistungen erhöhter Dringlichkeit beinhaltet. Die Arbeiten umfassen das Absägen von Ästen, die Durchführung von Kronenpflege, Lichtraumprofilschnitten und das Entfernen von Totholz. Zudem sind Zulagen für besondere Baumstandorte und erschwerte Bedingungen vorgesehen, wie z.B. Baumstandorte in größerer Entfernung vom Fahrbahnrand oder an Böschungen.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst Baumpflege- und Baumfällungsarbeiten an Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Templin, wobei es sich um einen Abrufrahmenvertrag für ein Jahr handelt.
Der Vertrag beinhaltet sowohl Regelleistungen als auch solche mit erhöhter Dringlichkeit, die sich auf die Verkehrssicherheit beziehen.
Die zu fällenden Bäume stehen im Randbereich bis 10m von Landesstraßen, teilweise an stark frequentierten Straßen.
Für Bäume, die weiter vom Fahrbahnrand entfernt stehen, sowie für Fällungen an Baumstandorten mit hohen Böschungen, sind Zulagen vorgesehen.
Die Position Bauvorbereitung beinhaltet den Koordinierungsaufwand und die An- und Abfahrt mit Spezialtechnik.
Die Verkehrssicherung bezieht sich auf den Einzelauftrag mit den auszuführenden Regelplänen und der Länge der Verkehrsführung.
Die Verwertung von anfallenden Stoffen wie Schnitt- und Häckselgut ist in den Einheitspreisen einzurechnen.
Die Arbeiten umfassen das Absägen von Ästen unterschiedlicher Durchmesser in verschiedenen Arbeitshöhen, die Durchführung von Kronenpflege mit Angleichung und Totholzentfernung, sowie Lichtraumprofilschnitte über Fahrbahnen und Gehwegen.
Es sind auch Positionen zur Einkürzung der Krone und Nachbehandlung sowie zum Schneiden von Kopfbäumen enthalten.
Zusätzlich gibt es Positionen für das Entfernen von Totholz und die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung des Baumschutzes und des Artenschutzes durchzuführen.
Es sind Maßnahmen zum Schutz des Personals vor gesundheitsbeeinträchtigenden Insekten oder Baumkrankheiten vorzusehen.
Die Verkehrssicherung ist gemäß RSA und ZTV-SA durchzuführen, und es ist eine verkehrsbehördliche Anordnung einzuholen.
Die Baustelle ist ordnungsgemäß abzusichern, und es sind die UVV-Richtlinien einzuhalten.
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und dem fachkundigen Mitarbeiter des Auftragnehmers erfolgt in deutscher Sprache.
Die genaue Lage der Einsatzstellen wird vom Auftraggeber mitgeteilt.
Die Baustellen sind über öffentliche Straßen und Wege zu erreichen, wobei die Fahrbahnbreiten und Tragfähigkeiten zu beachten sind.
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen stehen seitens des Auftraggebers nicht zur Verfügung.
Es ist auf Schutz-Bereiche und -Objekte zu achten, und Veränderungen und Beeinträchtigungen sind zu vermeiden.
Bei Arbeiten in der Nähe von Versorgungsleitungen sind die Versorgungsträger zu kontaktieren.
Der öffentliche Verkehr bleibt während der Arbeiten bestehen, und es sind Abstimmungen mit der Straßenmeisterei und der Polizei erforderlich.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass andere Bau- und Unterhaltsleistungen im gleichen Zeitraum und Straßenabschnitt geplant bzw. realisiert werden.
Die Durchführung der Verkehrssicherung erfolgt auf der Grundlage der RSA, ZTV-SA und unter Berücksichtigung der StVO.
Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten mit dem Leiter der Straßenmeisterei abzustimmen.
Der in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannte Verantwortliche muss eine Qualifikation gemäß MVAS 99 nachweisen.
Der Beginn der Arbeiten ohne gültige verkehrsbehördliche Anordnung ist unzulässig.
Der Auftragnehmer hat sich bei der Ausführung der beauftragten Leistungen zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende täglich in der Straßenmeisterei telefonisch an- und abzumelden.
Die Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsführung sind ordnungsgemäß zu unterhalten.
Alle Arbeitskräfte müssen Warnschutzkleidung der Klasse 3 tragen, und alle Fahrzeuge sind nach DIN 30710 zu kennzeichnen.
Die Sicherung der Baustelle gegen unbefugtes Betreten obliegt dem Auftragnehmer.
Die Maßnahmen zum Schutz des Personals obliegen dem Auftragnehmer, und die Liefer- bzw. Arbeitsfahrzeuge sind entsprechend der StVO zu kennzeichnen.
In Bereichen mit gesundheitsbeeinträchtigenden Insekten oder Baumkrankheiten sind geeignete Körperschutzmittel zu tragen.
Der Beginn und das Ende der Arbeiten sind rechtzeitig der Straßenmeisterei anzuzeigen.
Die Leistungserbringung ist innerhalb von 24 Werktagen nach Zuschlagserteilung zu beginnen, und es gelten die Fristen der Einzelaufträge.
Im Straßenraum sind sämtliche Materialien täglich zu entfernen und einer Wiederverwertung zuzuführen.
Die Arbeitsstellen sind mit allen erforderlichen Geräten und Maschinen einzurichten und nach Abschluss der Arbeiten zu beräumen.
Die Mengenansätze der einzelnen Positionen sind überschläglich ermittelt worden, und abgerechnet wird mit den tatsächlichen Mengen.
Die Rechnung ist erst nach Fertigmeldung und Mängelüberprüfung mit allen zahlungsbegründenden Unterlagen einzureichen.
Die Aufmaße werden vom Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam vorgenommen.
Die Bauüberwachung und fachliche Prüfung der Abrechnungsunterlagen erfolgen von der zuständigen Straßenmeisterei.
Vertragsbestandteil ist die derzeit gültige ZTV Baumpflege.
Es besteht kein Anspruch auf vollständige Abarbeitung der Auftragssumme.
Der Auftragnehmer hat von seiner jeweiligen Arbeitsposition als Nebenleistung den Baum auf Verkehrssicherheit in Augenschein zu nehmen.
Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten.
Die Sicherung der Baustelle sowie die Haftung der Unfälle und Schäden obliegen dem Auftragnehmer.
Bei der Durchführung der Arbeiten sind Beschädigungen am Straßenkörper bzw. an der Straßenausstattung sowie an Grundstücken Dritter zu vermeiden.
Die Beweissicherung ist vertragliche Nebenpflicht des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer hat Güteeigenschaften, Bauteile und Leistungen nach vertraglichen Anforderungen zu gewährleisten und eine Eigenüberwachung einzurichten.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung29.04.25
- 09.05.25Heute
- Abgabefrist22.05.25
- 22.05.25Veröffentlichungsende
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Bauarbeiten
Erfüllungsort:Templin, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: ARV Baumpflege/-fällungen, L-Straßen, SM Templin, 2025/26
Abrufvertrag Baumpflege-und fällung 2025-26, Baumpflegearbeiten an Landesstraßen im Bereich SM Templin
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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Heftung 1 Angebotsaufforderung | 15 Dateien | |||
Heftung 2 Angebot | 10 Dateien | |||
Leistungsverzeichnis | 1 Datei |
Weitere Ausschreibungen zu:

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