Ausschreibungen & KI
Vergabepilot.AI & die KI-Verordnung (KI-VO) der EU
03.04.25
Vergabepilot.AI und die EU-KI-Verordnung: Unser Engagement für verantwortungsvolle KI im Vergabewesen
Einleitung
In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Fragen zur Konformität unserer Plattform Vergabepilot.AI mit der neuen KI-Verordnung (AI Act) der Europäischen Union. Das ist eine wichtige und berechtigte Frage! Transparenz und Vertrauen sind Kernwerte für uns und wir möchten Ihnen heute darlegen, wie wir uns diesem Thema nähern und warum Sie Vergabepilot.AI weiterhin sicher und vertrauensvoll nutzen können.
Was ist die EU-KI-Verordnung (AI Act)?
Die EU-KI-Verordnung ist ein wegweisendes Gesetz, das erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz weltweit. Ihr Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass KI-Systeme, die in der EU eingesetzt werden, sicher sind, Grundrechte und EU-Werte respektieren und gleichzeitig Innovation fördern.
Ein zentrales Element der Verordnung ist der risikobasierte Ansatz. KI-Systeme werden in verschiedene Risikokategorien eingeteilt:
- Inakzeptables Risiko: Systeme, die eine klare Bedrohung für die Grundrechte darstellen (z. B. Social Scoring durch Regierungen), sind verboten.
- Hohes Risiko: Systeme in kritischen Bereichen (z. B. kritische Infrastruktur, medizinische Geräte, bestimmte Anwendungen in Justiz und Personalwesen), die strenge Anforderungen an Datenqualität, Transparenz, menschliche Aufsicht und Robustheit erfüllen müssen.
- Begrenztes Risiko: Systeme mit spezifischen Transparenzpflichten. Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren (z. B. Chatbots).
- Minimales Risiko: Die meisten KI-Anwendungen (z. B. Spamfilter, KI in Videospielen), für die keine zusätzlichen gesetzlichen Verpflichtungen über die bereits bestehenden hinaus gelten.
Wie ordnet sich Vergabepilot.AI ein?
Nach sorgfältiger Prüfung der Funktionsweise von Vergabepilot.AI und der Kriterien der EU-KI-Verordnung kommen wir zu folgender Einschätzung:
- Kein inakzeptables Risiko: Vergabepilot.AI fällt selbstverständlich nicht in diese Kategorie.
- Kein Hochrisiko-System: Die KI-Verordnung definiert Hochrisiko-Systeme sehr spezifisch. Vergabepilot.AI dient als Assistenzsystem im Vergabeprozess. Es analysiert Vergabeunterlagen, identifiziert relevante Ausschreibungen und unterstützt Nutzer bei der Informationsaufbereitung. Wichtig ist: Vergabepilot.AI trifft keine autonomen Entscheidungen mit erheblichen rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen für Einzelpersonen oder Unternehmen (wie z. B. die automatische Vergabe eines Auftrags oder die Bewertung von Bietern im rechtlichen Sinne). Die finale Bewertung, Entscheidung und Verantwortung liegt immer beim menschlichen Nutzer – dem Vergabexperten oder Bieter. Daher fällt unsere Plattform nach unserer Einschätzung nicht unter die Kategorie der Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III der Verordnung.
- Begrenztes oder Minimales Risiko: Wir gehen davon aus, dass Vergabepilot.AI primär in den Bereich des begrenzten oder minimalen Risikos fällt. Dennoch nehmen wir die Prinzipien der Verordnung sehr ernst, insbesondere die Transparenzpflichten.
Unser Engagement für die Prinzipien der KI-Verordnung
Unabhängig von der exakten Risikoklassifizierung sind wir bestrebt, die Kernprinzipien der EU-KI-Verordnung in der Entwicklung und dem Betrieb von Vergabepilot.AI umzusetzen:
- Transparenz: Wir legen Wert darauf, dass unsere Nutzer verstehen, wie Vergabepilot.AI funktioniert. Wo KI zur Informationsgenerierung oder -zusammenfassung eingesetzt wird, machen wir dies kenntlich. Dies zeigt sich beispielsweise bei unserem KI-Score in der Ergebnisliste einer Suche.
- Menschliche Aufsicht: Vergabepilot.AI ist ein Werkzeug zur Unterstützung menschlicher Expertise. Alle wichtigen Entscheidungen im Vergabeprozess werden von unseren Nutzern getroffen und kontrolliert. Die KI assistiert und referenziert die offiziellen Datenquellen.
- Datenqualität und Sicherheit: Wir setzen auf hochwertige Datenquellen und robuste Algorithmen. Datensicherheit und Datenschutz haben für uns höchste Priorität, konform zur DSGVO und darüber hinaus.
- Rechenschaftspflicht: Wir dokumentieren unsere Prozesse und sind bereit, Auskunft über die Funktionsweise unserer Systeme zu geben.
Blick in die Zukunft
Die KI-Verordnung ist verabschiedet, tritt aber schrittweise über die nächsten Jahre in Kraft. Wir beobachten die Entwicklungen, einschließlich der Veröffentlichung von Durchführungsrechtsakten und harmonisierten Normen, genau. Wir sind entschlossen, Vergabepilot.AI kontinuierlich anzupassen, um nicht nur konform zu bleiben, sondern auch die besten Praktiken für verantwortungsvolle KI im Vergabewesen zu implementieren.
Fazit
Die EU-KI-Verordnung schafft einen wichtigen Rahmen für den vertrauenswürdigen Einsatz von KI. Wir sind überzeugt, dass Vergabepilot.AI als unterstützendes Werkzeug konzipiert ist, das nicht in die Hochrisiko-Kategorie fällt. Unser Engagement für Transparenz, menschliche Kontrolle und Sicherheit stellt sicher, dass Sie unsere Plattform auch in Zukunft verantwortungsvoll und im Einklang mit den europäischen Werten nutzen können.