Logo
Vergabepilot.AI
Glossar

 > 

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Das wichtigste Kartellgesetz in Deutschland

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bildet die rechtliche Grundlage zur Sicherstellung des Wettbewerbs in Deutschland. Ursprünglich im Jahr 1957 verabschiedet, regelt es den Markt, um monopolistische Strukturen und kartellartige Verhaltensweisen zu verhindern. Ziel des GWB ist es, einen funktionierenden Wettbewerb zu fördern, der sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern zugutekommt.

Entstehung und Entwicklung des GWB

Nach dem Zweiten Weltkrieg standen Politik und Wirtschaft vor der Herausforderung, die stark verflochtene deutsche Wirtschaft zu dezentralisieren und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Erste Regelungen zur Entflechtung und Dekartellierung wurden bereits 1947 durch die Alliierten eingeführt. Die eigentliche Entstehung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen begann in den 1950er Jahren mit verschiedenen Gesetzesentwürfen und intensiven Diskussionen über die Ausgestaltung eines modernen Kartellrechts. 1957 verabschiedete der Bundestag schließlich das GWB, das am 1. Januar 1958 in Kraft trat. Seitdem wurde das Gesetz mehrfach novelliert und an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen angepasst. Jede Reform zielte darauf ab, den Schutz des Wettbewerbs zu stärken und das GWB an neue Herausforderungen, wie Digitalisierung und europäische Vorgaben, anzupassen.

Ziele und Zweck des GWB

Das GWB verfolgt das Ziel, Wettbewerbseinschränkungen zu verhindern, Markttransparenz zu erhöhen und Innovation zu fördern. Durch die Regulierung bestimmter Marktpraktiken, wie Preisabsprachen und marktbeherrschende Stellungen, soll ein fairer Wettbewerb entstehen. Insbesondere in der öffentlichen Auftragsvergabe wird das GWB angewendet, um den Zugang zu Ausschreibungen fair zu gestalten und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Anwendungsbereich und Geltung des GWB

Das GWB gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, unabhängig von Branche oder Eigentümerstruktur, also auch für Betriebe, die sich ganz oder teilweise in öffentlicher Hand befinden. Es erfasst sämtliche wirtschaftliche Tätigkeiten, bei denen ein Marktbezug besteht. Bestimmte Bereiche, wie etwa die Landwirtschaft, unterliegen jedoch teils besonderen Ausnahmen.

Relevanz des GWB für öffentliche Ausschreibungen

Besonders relevant ist das GWB in der öffentlichen Auftragsvergabe: Hier greift es ab bestimmten Schwellenwerten und regelt, wie Ausschreibungen und Vergaben ablaufen müssen. Das Gesetz fordert, dass die Vergabeprozesse fair, transparent und wettbewerbsfördernd gestaltet sind, sodass keine wettbewerbswidrigen Absprachen oder Diskriminierungen stattfinden. Für Anbieter und Auftraggeber im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen ist das Verständnis und die Einhaltung des GWB essenziell.

Im Zusammenspiel mit anderen Gesetzen, wie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), grenzt sich das GWB klar ab: Während das UWG vor allem auf die Fairness und Lauterkeit im Wettbewerb abzielt und das WRegG die Führung des Wettbewerbsregisters regelt, steht beim GWB die Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen im Mittelpunkt.

Die wichtigsten Regelungen des GWB

Das GWB enthält verschiedene Regelungen zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs:

  • Kartellverbot: Das Kartellverbot gemäß § 1 GWB untersagt Absprachen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken könnten.
  • Missbrauchsaufsicht: Das Gesetz verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (§ 19 GWB), um Konkurrenten oder Kunden nicht zu benachteiligen.
  • Fusionskontrolle: Die Fusionskontrolle (§ 35-43a GWB) verhindert Zusammenschlüsse, die eine marktbeherrschende Stellung stärken könnten und so den Wettbewerb gefährden.
  • Öffentliche Auftragsvergabe: Das GWB enthält spezielle Regelungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die sicherstellen sollen, dass alle geeigneten Unternehmen faire Chancen zur Teilnahme an Ausschreibungen erhalten.

Das Bundeskartellamt und seine Rolle im GWB

Das Bundeskartellamt ist die zentrale Behörde, die für die Durchsetzung des GWB zuständig ist. Es überwacht, dass Unternehmen sich an die Vorgaben halten, und greift ein, wenn Verstöße gegen das Gesetz festgestellt werden. Bei Verstößen kann das Kartellamt Strafen verhängen und Fusionen blockieren. Das Amt spielt eine entscheidende Rolle in der öffentlichen Auftragsvergabe, indem es überprüft, ob Wettbewerbsgleichheit und Transparenz gegeben sind.

Zusammenhang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht

Das GWB steht nicht isoliert, sondern ist eng mit dem europäischen Wettbewerbsrecht verzahnt. Sobald wirtschaftliche Aktivitäten den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten beeinflussen können, greifen neben den nationalen Vorgaben auch die Regelungen der Europäischen Union – insbesondere die Kartellverbote nach Art. 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). In diesen Fällen hat das EU-Kartellrecht Vorrang vor dem deutschen Recht. Die Vorschriften des GWB wurden daher mehrfach an die europäischen Vorgaben angepasst, um eine einheitliche Wettbewerbsordnung im Binnenmarkt zu gewährleisten. Auch die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen und die Ausgestaltung des Vergaberechts orientieren sich an europäischen Richtlinien. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie bei grenzüberschreitenden Geschäften sowohl die nationalen als auch die europäischen Regelungen im Blick behalten müssen.

Fazit – Warum das GWB unverzichtbar für den Wettbewerb ist

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung eines funktionierenden Marktes in Deutschland. Es schützt vor monopolistischen Tendenzen, unterstützt die Innovationskraft von Unternehmen und sichert faire Wettbewerbsbedingungen. Für die Vergabe öffentlicher Aufträge schafft das GWB klare Regeln, die allen teilnehmenden Unternehmen gleiche Chancen bieten.

Wichtige Begriffe