Luftsicherheitskontrollen am Flughafen BER
Stichwörter
- Luftsicherheit
- Flughafen
- Sicherheitskontrolle
- Personenkontrolle
- Gepäckkontrolle
Zusammenfassung
Durchführung von Luftsicherheitskontrollen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4, 5 LuftSiG am Flughafen BER. Die Leistung umfasst alle Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Unternehmenssicherheit rund um das Flughafengelände sowie die Eigensicherungspflicht des Flughafenbetreibers. Die Leistung wird in 2 Losen vergeben mit einer Gesamtlaufzeit von 6,5 Jahren (05/2026-11/2032).
ZEITPLAN
- Bekanntmachung20.05.25
- Heute01.06.25
- Abgabefrist24.06.25
- Veröffentlichungsende24.06.25
- Laufzeitbeginn31.05.26
- Laufzeitende30.11.32
AUSSCHREIBUNG
ABGABE
LOSE
1: Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP § 8)
Kontrollen von anderen Personen als Fluggästen, mitgeführter Gegenstände, Überprüfung von Fahrzeugen sowie Kontrolle von Flughafenlieferungen und Bordvorräten. Schätzmenge: 280.000 Kontrollstunden p.a., Höchstmenge: 2,15 Mio. Kontrollstunden.
2: Sicherheitsmitarbeiter (LSKP SiMa / LSKP SiMa ZK)
Überwachung, Streifengänge und Zugangskontrollen. Schätzmenge: 223.000 Kontrollstunden p.a., Höchstmenge: 1,63 Mio. Kontrollstunden.
VORAUSSETZUNGEN
- Mindestens zwei vergleichbare Referenzen mit mind. 12 Monaten Laufzeit in den letzten 5 Jahren
- Mindestens eine Referenz mit mind. 43.800 geleisteten Stunden pro Jahr
- Los 1: Mindestjahresumsatz von 40 Mio EUR netto in den letzten 3 Jahren
- Los 2: Mindestjahresumsatz von 28 Mio EUR netto in den letzten 3 Jahren
- Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 S. 1 GewO
- Eigenerklärungen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Qualitätsmanagementsystem (z.B. DIN EN ISO 9001)
- Lieferantenselbstauskunft zur Informationssicherheit
Weitere Ausschreibungen zu:
