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Außenanlagen für Gemeinschaftsschule Neunkirchen

Auftraggeber
Landkreis Neunkirchen
66564, Ottweiler
Veröffentlicht
Angebotsfrist
15.05.25
17.06.25, 07:00

Stichwörter

  • Außenanlagen
  • Schulbau
  • Landschaftsbau
  • Tiefbau
  • Asphaltarbeiten
  • Pflasterarbeiten
  • Spielplatz

Zusammenfassung

Gestaltung der Außenanlagen für den Neubau der Gemeinschaftsschule Neunkirchen. Das Projekt umfasst die Herstellung von befestigten Flächen aus Asphalt und versickerungsfähigem Pflaster, Erdarbeiten, Abbrucharbeiten, Installation von Sport- und Spielelementen, Pflanzarbeiten sowie die Anlage von Treppen und Sitzgelegenheiten. Die Arbeiten beinhalten auch Elektro- und Entwässerungsarbeiten sowie eine einjährige Fertigstellungspflege.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    15.05.25


  • 27.05.25
    Heute


  • Abgabefrist
    17.06.25


  • 17.06.25
    Veröffentlichungsende


  • Laufzeitbeginn
    24.08.25


  • 15.10.26
    Laufzeitende

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Erfüllungsort:Lutherstr. 2, 66538 Neunkirchen, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0000: Neubau GemS Neunkirchen - Außenanlagen

- ca. 6.140 m2 Baufeldgröße - ca. 2.700 m3 Erdarbeiten - ca. 950 m3 Abbrucharbeiten befestigte Flächen, Fundamente, Einbauten - ca. 1.400 m2 Herstellen befestigte Flächen aus Asphalt - ca. 380 m Herstellen von bunten, kreisförmigen Asphaltapplikationen - ca. 1.400 m2 Herstellen befestigte Flächen mit versickerungsfähigem Pflaster - ca. 330 m Herstellen von Pflastermulden in gebundener Bauweise - ca. 23 Herstellen von Fallschutzbelag - ca. 450 m2 Herstellen von Schotterrasenflächen


VORAUSSETZUNGEN

Finanziell:
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von 1.500.000 EUR für Personen und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden
  • Bescheinigung des Finanzamtes über keine Steuerschulden (nicht älter als 6 Monate)
  • Mindestjahresumsatz von 3.500.000 EUR in den letzten drei Geschäftsjahren
Rechtlich:
  • Erklärung über keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis der Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung

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