Textile Vollversorgung und Wäscheservice für medbo Wöllershof/Weiden
Steckbrief
Zusammenfassung
Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte textile Vollversorgung mit vom Auftragnehmer gestellten Stationswäsche, Berufskleidung sowie die Textilpflege und den Transport von Auftraggeber eigener Wäsche. Die Leistungen umfassen die Gestellung, Wiederaufbereitung, Ersatzbeschaffung, Reparatur sowie die textile Logistik und Service- und Controlling Leistungen. Auch Organisationsleistungen wie die Ausrüstung der Berufskleidungsartikel mit UHF-RFID-Transpondern und der Datenaustausch mit dem auftraggebereigenen Berufskleiderausgabesystem sind Bestandteil. Die Versorgung erfolgt an den Standorten Wöllershof (Störnstein) und Weiden.
Zeitplan
Ausschreibung
Auftraggeber
Voraussetzungen
- Mindestens drei Referenzaufträge über die Versorgung eines Krankenhauses bzw. eines Klinikums mit mindestens 250 Betten und 350 Mitarbeitern, für das die Textilvollversorgung durchgeführt wurde / wird (aus den letzten drei Jahren).
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Personenschäden 5 Mio. EUR, Sachschäden 5 Mio. EUR, Vermögensschäden 500.000 EUR, Bearbeitungsschäden 200.000 EUR, Schlüsselverlust 50.000 EUR).
- Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate).
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Hinblick auf die Russlandsanktionen der EU.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
- Eigenerklärung zum Masernschutz.
- Schutzerklärung zur Technologie von L. Ron Hubbard.
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff. (oder gleichwertig).
- Zertifikat über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des RKI (z.B. RAL-GZ 992/2).
- Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (z.B. RAL-GZ 992/3).
- Nachweis über die Beschäftigung eines / einer geprüften Hygienebeauftragten.
- Vereinbarungen mit zwei für Krankenhauswäsche zugelassenen Wäschereien (Kooperationsbetriebe) für den Fall eines Betriebsausfalls oder Eigenerklärung über zwei weitere eigene Betriebsstätten.
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