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Gigabit-Netzausbau und Telekommunikationsinfrastruktur im Landkreis Wesermarsch

Auftraggeber
Landkreis Wesermarsch
26919, Brake
Veröffentlicht
Angebotsfrist
06.08.25
15.09.25, 10:00

Stichwörter

  • Gigabit-Netz
  • Telekommunikation
  • Breitbandausbau
  • FTTB/H-Technologie
  • Lückenschluss
  • Investitionsbeihilfen
  • Netzinfrastruktur
  • startup

Zusammenfassung

Es wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber für die Errichtung und den Betrieb einer Gigabit-Telekommunikationsnetzinfrastruktur im Landkreis Wesermarsch gesucht. Nach Ende der Maßnahme sollen alle 127 Adresspunkte mit FTTB/H-Technologie ausgebaut und mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden. Ziel ist es, durch Investitionsbeihilfen unterversorgte Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Die Gesamtwirtschaftlichkeitslücke darf nicht mehr als 500.000 Euro betragen.

Zeitplan

  • Bekanntmachung
    06.08.25


  • Heute
    21.08.25


  • Bieterfragenfrist
    08.09.25


  • Abgabefrist
    15.09.25


  • Veröffentlichungsende
    15.09.25

Ausschreibung

Reichweite:
NATIONAL
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Fernmeldedienste
Auftrags-Budget:
500.000 €
Erfüllungsort:
Deutschland

Abgabe

Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch – Lückenschluss

Errichtung und Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) für 127 Adresspunkte mit FTTB/H-Technologie und mindestens 1 Gigabit/s symmetrischer Versorgung

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens 1 Referenz über Projekte aus den letzten 5 Jahren im Ausbau von Gigabit-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern
  • Mindestens 1 Referenz über Projekte aus den letzten 5 Jahren über den Betrieb von Gigabit-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten
Finanziell:
  • Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden
  • Eigenerklärung über Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
  • Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten anzusehen ist
  • Auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten 3 Geschäftsjahre
  • Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung
Rechtlich:
  • Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz
  • Eigenerklärung über keine rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
  • Eigenerklärung über keine Aussagen nach § 124 Abs.1 GWB
  • Eigenerklärung über keine Verurteilungen wegen Verstoßes gegen Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Eigenerklärung über Einhaltung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes
  • Eigenerklärung zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen
Sonstige:
  • Unternehmensprofil des Bewerbers
  • Mitteilung bestehender eigener Infrastrukturen im Projektgebiet an die zentrale Informationsstelle des Bundes
  • Freigabe vorhandener Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes
  • Bei beträchtlicher Marktmacht: Einreichung aller für Zugangsleistungen erforderlichen Informationen

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