Cannabis-Rabattverträge für Cannabisextrakte und Dronabinol

Auftraggeber

Techniker Krankenkasse

22305 Hamburg

Veröffentlicht

12.02.2026

Angebotsfrist

31.03.2028, 21:58 Uhr

Steckbrief

Cannabis
Rabattverträge
Arzneimittel
Open-House-Verfahren
Cannabisextrakte
Dronabinol
Krankenkassen
pharmazeutische Unternehmer

Zusammenfassung

Die beteiligten Krankenkassen möchten mit pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 i.V.m. § 31 Absatz 6 SGB V zu Cannabis abschließen. Das Verfahren erfolgt als Open-House-Verfahren mit einheitlichen Konditionen ohne individuelle Verhandlungen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate vom 01.04.2026 bis 31.03.2028. Ein Beitritt ist während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich.

Zeitplan

Bekanntmachung12.02.2026
Laufzeitbeginn31.03.2026
Heute25.10.2026
Bieterfragenfrist30.03.2028
Abgabefrist31.03.2028
Veröffentlichungsende31.03.2028
Laufzeitende31.03.2028
Bindefrist31.03.2030

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Arzneimittel
Erfüllungsort:bundesweit, Deutschland

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Auftraggeber

Name

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Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Schriftlich
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Cannabisextrakte (zur oralen Anwendung)

Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 i.V.m. § 31 Absatz 6 SGB V zu Cannabis im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Wirkstoff: Cannabisextrakte (THC+CBD)

Dronabinol

Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 i.V.m. § 31 Absatz 6 SGB V zu Cannabis im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Sitz im Geltungsbereich des AMG, EU oder EWR (§ 9 Absatz 2 Satz 1 AMG)
  • Gültige Zulassung für vertragsgegenständliche Rabattarzneimittel gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 AMG
  • Keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre analog § 123 GWB
  • Kein Ereignis innerhalb der letzten drei Jahre analog § 124 GWB
Sonstige:
  • Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen (Anlage 4 zum Vertrag)
  • Unterzeichnung in Textform nach § 126b BGB
  • Qualifizierte elektronische Signatur oder Originalversendung erforderlich

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