Cannabis-Rabattverträge für Cannabisextrakte und Dronabinol
Steckbrief
Zusammenfassung
Die beteiligten Krankenkassen möchten mit pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 i.V.m. § 31 Absatz 6 SGB V zu Cannabis abschließen. Das Verfahren erfolgt als Open-House-Verfahren mit einheitlichen Konditionen ohne individuelle Verhandlungen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate vom 01.04.2026 bis 31.03.2028. Ein Beitritt ist während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Zeitplan
Ausschreibung
Auftraggeber
Lose
Cannabisextrakte (zur oralen Anwendung)
Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 i.V.m. § 31 Absatz 6 SGB V zu Cannabis im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Wirkstoff: Cannabisextrakte (THC+CBD)
Dronabinol
Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 i.V.m. § 31 Absatz 6 SGB V zu Cannabis im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
Voraussetzungen
- Pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG)
- Sitz im Geltungsbereich des AMG, EU oder EWR (§ 9 Absatz 2 Satz 1 AMG)
- Gültige Zulassung für vertragsgegenständliche Rabattarzneimittel gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 AMG
- Keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre analog § 123 GWB
- Kein Ereignis innerhalb der letzten drei Jahre analog § 124 GWB
- Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen (Anlage 4 zum Vertrag)
- Unterzeichnung in Textform nach § 126b BGB
- Qualifizierte elektronische Signatur oder Originalversendung erforderlich
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