Aufforstungsarbeiten und Pflanzenlieferung Forstamt Rothemühl
Steckbrief
- Aufforstung
- Pflanzung
- Baumarten
- Zaunbau
- Forstwirtschaft
- Pflanzenlieferung
- Anwuchsgarantie
Zusammenfassung
Das Forstamt Rothemühl vergibt Leistungen für die Frühjahrsaufforstung 2026 auf insgesamt ca. 20,41 ha in drei Losen. Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbauleistungen. Zusätzlich ist die Pflanzung von durch den Auftraggeber gestellten Pflanzen Leistungsbestandteil. Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 85% gefordert, gegebenenfalls ist eine Nachbesserung erforderlich.
Zeitplan
Ausschreibung
Abgabe
Lose
Frühjahrsaufforstung im Revier Löcknitz auf 9,76 ha
Leistungen der Frühjahrsaufforstung auf einer Gesamtfläche von ca. 9,76 ha in 8 Teilflächen mit Lieferung und Pflanzung von Pflanzen sowie Zaunbau
Frühjahrsaufforstung im Revier Theerofen auf 10,65 ha
Leistungen der Frühjahrsaufforstung auf einer Gesamtfläche von ca. 10,65 ha in 7 Teilflächen mit Lieferung und Pflanzung von Pflanzen sowie Zaunbau
Pflanzenlieferung
Pflanzenlieferung für 3.430 Stück Pflanzen verschiedener Baumarten
Voraussetzungen
- Für Lose 1 und 2: mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten zwei Jahren mit einem Volumen von insgesamt mindestens 2 ha (jede Referenz mindestens 0,5 ha) - Lieferung und Pflanzung von Pflanzen, Zaunbau
- Für Los 3: mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten zwei Jahren - Lieferung von Pflanzen von mindestens 3 verschiedenen Baumarten
- Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sachschäden
- Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen
- Eigenerklärung über keine Insolvenz oder Liquidation
- Eigenerklärung über keine rechtskräftige Verurteilung nach § 123 Abs. 1 GWB
- Eigenerklärung über keine Geldbuße wegen Mindestlohnverstoß
- Eigenerklärung über keine Verurteilung wegen illegaler Beschäftigung
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
- Gültige und nach PEFC anerkannte Zertifizierungsbescheinigung für die angebotenen Technologien
- Angabe von Unterauftragnehmern
- Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
- Mindestentgelt von 13,98 Euro (brutto) pro Stunde
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